www.wikidata.de-de.nina.az
Die motorbezogene Versicherungssteuer kurz motorbezogenen VersSt 1 vulgo Versicherungssteuer 2 2 ist eine Verkehrsteuer eine Steuer die nach Hubraum oder Motorleistung berechnet wird ein Kraftfahrzeugsteuerersatz fur bestimmte Fahrzeuge Die motorbezogene Versicherungssteuer wird als Zuschlag zur osterreichischen Versicherungssteuer gemeinsam mit der laufenden Kfz Haftpflichtversicherungspramie eingehoben Es handelt sich dabei um eine periodisch zu entrichtende Steuer im Rahmen der Besteuerung von Kraftfahrzeugen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsgrundlage 3 Abgrenzung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 4 Betroffene Fahrzeuge 5 Ausnahmen von der Steuerpflicht 6 Hohe der Steuer 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenMit dem Gesamtsteuerpaket der Einfuhrung des Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 KfzStG 1992 zum 1 Mai 1993 3 wurde das mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 4 bestehende System der monatlichen Besteuerung in gestaffelten Steuersatzen fur Kraftfahrzeuge geandert Ziel war es einerseits eine Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Kfz Lenker mit der Abschaffung des Steuermarkenklebens zu erreichen Andererseits sah der Gesetzgeber das seit Jahrzehnten gultige System der Steuersatze nach Hubraum fur Kraftrader Personen PKW und Kombinationskraftfahrzeuge KKW 5 als uberholt an Es wurde dazu damals das Argument der aufkommenden Turboverdichtung mit mehr Leistung bei gleichem Hubraum ins Treffen gefuhrt 2 Die Steuerpflicht fur PKW KKW und Kraftrader sofern diese der Versicherungspflicht der Haftpflichtversicherung nach Kraftfahrgesetz unterliegen siehe unterhalb wurde daher aus der Kraftfahrzeugsteuer herausgelost Fur diese Kraftfahrzeuge wurde die Steuerpflicht in Form der motorbezogenen Versicherungssteuer geschaffen und die Einhebung von den Finanzamter zu den Haftpflichtversicherern verlagert Rechtsgrundlage BearbeitenRechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 KfzStG 1992 in Verbindung mit dem Versicherungssteuergesetz 1953 VersStG und dem 59 Abs 1 Kraftfahrgesetz 1967 Massgeblich sind die folgenden Paragrafen des VersStG 4 Abs 3 Steuerbefreiungen von der Steuerpflicht nach 6 Abs 3 5 Abs 1 Z 3 Bemessungsgrundlage 5 Abs 5 Massgeblichkeit der im Typenschein oder im Bescheid uber die Einzelgenehmigung eingetragenen Werte Umrechnung auf Kilowatt Aufrundung von Kilowatt 6 Abs 3 Steuersatze Wechselkennzeichen Berichtigung unrichtiger Berechnungen der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch fur die allgemeine Versicherungssteuer 7 Steuerschuldner als Versicherungsnehmer im Verhaltnis zum Versicherer 8 Steuererhebung sowohl fur die motorbezogene als auch fur die allgemeine Versicherungssteuer Abgrenzung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 BearbeitenDas wichtigste Abgrenzungsattribut zwischen motorbezogener Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer ist das hochste zulassige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges Kraftfahrzeuge bis zu 3 5 Tonnen hochstem zulassigen Gesamtgewicht ausgenommen von dieser Regel sind Zugmaschinen also der klassische Traktor und Motorkarren unterliegen in der Regel der motorbezogenen Versicherungssteuer Kraftfahrzeuge ab einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von 3 5 Tonnen unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Anhanger mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 3 5 Tonnen gelten fur die Kraftfahrzeugsteuer auch als Kraftfahrzeuge Folgende Kraftfahrzeuge unterliegen unabhangig vom Gewicht der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge bei denen eine im 59 Abs 2 Kraftfahrgesetz angefuhrte Institution der Zulassungsbesitzer ist das sind im Wesentlichen der Bund die Lander Gemeindeverbande und fur die keine Haftpflichtversicherung besteht Kraftfahrzeuge die auf Strassen mit offentlichem Verkehr im Inland ohne Zulassung betrieben werden widerrechtliche Verwendung Kraftfahrzeuge mit auslandischem Kennzeichen die auf Strassen mit offentlichem Verkehr im Inland verwendet werden kommt in der Regel nur zur Anwendung wenn die Verwendung im Inland langer als ein Jahr dauert Betroffene Fahrzeuge BearbeitenDieser Steuer unterliegen folgende Kraftfahrzeuge die im Inland zum Verkehr zugelassen sind und fur die ein Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherungsvertrag Pflicht Haftpflichtversicherung oder freiwillig eingegangene Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde Kraftrader Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen bis 3 5 Tonnen hochstes zulassiges Gesamtgewicht alle ubrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht bis 3 5 Tonnen mit Ausnahme von Zugmaschinen und Motorkarren Ausnahmen von der Steuerpflicht BearbeitenMotorrader die nicht mehr als 100 cm Hubraum haben Invalidenfahrzeuge Kategorie wurde mit 2013 ersatzlos gestrichen derzeit noch 11 zugelassene Invalidenfahrzeuge Kraftfahrzeuge die fur oder von Menschen mit Behinderung verwendet werden Behindertenpasses des Sozialministeriumservice mit dem Vermerk Unzumutbarkeit der Benutzung offentlicher Verkehrsmittel muss vorhanden sein Fahrzeuge die ausschliesslich oder vorwiegend fur die Verwendung bei Feuerwehren im Rettungsdienst oder als Krankenwagen bestimmt sind fur die Inanspruchnahme der Befreiung ist in erster Linie die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung massgebend auch der Bescheid uber die Verwendung eines Blaulichtes 20 Abs 5 KFG kann als Beweis dienen Fahrzeuge die fur eine Gebietskorperschaft zugelassen sind und zur Verwendung im Bereich des offentlichen Sicherheitsdienstes bestimmt sind Fahrzeuge die mit Uberstellungs oder Probekennzeichen benutzt werden Kraftfahrzeuge die ausschliesslich elektrisch angetrieben werden siehe Elektrofahrzeuge 6 selbstfahrende Arbeitsmaschinen auf einen Zeitraum von mindestens 45 Tagen Kraftfahrzeuge deren Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln bei der Behorde oder Zulassungsstelle hinterlegt wurden Hohe der Steuer BearbeitenAlle Kraftwagen bis 3 5 Tonnen hochstes zulassiges Gesamtgewicht bis 28 Februar 2014 Motorleistung in kW 24 0 55 monatliche Steuer in bei jahrlicher Zahlung Beispiel PKW mit 100 kW 100 24 76 0 55 41 80 monatlich 12 501 60 jahrlich ab 1 Marz 2014 Motorleistung in kW 24 Bemessungsgrundlage fur die ersten 66 Kilowatt der Bemessungsgrundlage je Kilowatt 0 62 Euro Zahlungsweise halbjahrlich 0 6572 vierteljahrlich 0 6696 monatlich 0 682 fur die weiteren 20 Kilowatt der Bemessungsgrundlage je Kilowatt 0 66 Euro Zahlungsweise halbjahrlich 0 6996 vierteljahrlich 0 7128 monatlich 0 726 und fur die daruber hinausgehenden Kilowatt der Bemessungsgrundlage je Kilowatt 0 75 Euro Zahlungsweise halbjahrlich 0 795 vierteljahrlich 0 81 monatlich 0 825 Diese Berechnung ergibt monatliche Steuer in bei jahrlicher Zahlung Beispiel PKW mit 100 kW 100 24 7666 0 62 40 92 10 0 66 6 60 47 52 monatlich 12 570 24 jahrlich Zuschlag bei alten FahrzeugenFur PKW oder Kombi mit Fremdzundungsmotoren also hauptsachlich Ottomotoren ohne Katalysator die eine Erstzulassung im Inland vor 1987 haben und damit meist die modernen Abgasvorschriften nicht erfullen ist ein Zuschlag von 20 zu entrichten Dieselmotoren sind Motoren mit Eigenzundung daher gilt fur Fahrzeuge mit solchen Motoren diese Vorschrift nicht Motorrader bis 28 Februar 2014 Hubraum in cm 0 022 ab 1 Marz 2014 Hubraum in cm 0 025Zuschlag bei nicht jahrlicher Zahlung Wenn man die Kfz Haftpflichtversicherungspramie und damit die Steuer nicht jahrlich im Voraus entrichtet ist ein Zuschlag von 10 bei monatlicher Zahlung 8 bei vierteljahrlicher Zahlung 6 bei halbjahrlicher Zahlungzu entrichten Siehe auch BearbeitenKraftfahrzeugsteuer Osterreich Themenliste StrassenverkehrWeblinks BearbeitenMotorbezogenene Versicherungssteuer auf der Website des Bundesministerium fur FinanzenEinzelnachweise Bearbeiten Vgl die Informationsseite des osterreichischen Finanzministeriums siehe Weblinks a b Vgl Stenographisches Protokoll 77 Sitzung des Nationalrats der Republik Osterreich XVIII Gesetzgebungsperiode 9 10 Juli 1992 Hier insb Rede des Abgeordneten Walter Resch SPO S 8561ff Volltext als PDF S 60ff Bundesgesetz uber die Erhebung einer Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 KfzStG 1992 uber die Anderung des Versicherungssteuergesetzes 1953 des Einkommensteuergesetzes 1988 der Bundesabgabenordnung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes des Finanzstrafgesetzes des Normverbrauchsabgabegesetzes und des Kraftfahrgesetzes 1967 BGBl Nr 449 1992 Bundesgesetz vom 27 Mai 1952 betreffend die Erhebung einer Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 BGBl Nr 110 1952 Vgl 5 Abs 1 Z 1 und 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 in der letzten Fassung vom 18 Juli 1987 Beachte Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in Verbindung mit Ubertragung elektrischer Energie Hybridelektrokraftfahrzeug Plug in Hybrid und Elektroauto mit sogenanntem Range Extender sind hingegen nach motorbezogener Versicherungssteuer als auch nach Normverbrauchsabgabe NoVA steuerpflichtig Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Motorbezogene Versicherungssteuer amp oldid 224529879