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Die Kraftfahrzeugsteuer in Osterreich ist Bestandteil der Besteuerung von Kraftfahrzeugen Bis Mai 1993 wurden alle Kraftfahrzeuge nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 und den Vorlaufergesetzen mit fixen Steuersatzen gestaffelt besteuert Kraftrader sowie Personen und Kombinationskraftwagen nach Hubraum Lastkraftwagen nach Nutzlast und Omnibusse und andere Kraftfahrzeuge nach Eigengewicht Dieses System der Staffelung Entrichtung im Voraus und Nachweis mit Steuerkarten lasst sich auch fur Osterreich zumindest bis 1938 zuruckverfolgen Die Entrichtung der Steuer mittels auf die Steuerkarten aufgeklebter Stempelmarken wurde mit Juli 1953 eingefuhrt Seit der Anderung des Systems der Kraftfahrzeugsteuer mit Mai 1993 wurde die Besteuerung fur Kraftrader sowie Personen und Kombinationskraftwagen fur die eine Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung entsprechend 6 Abs 3 Versicherungssteuergesetz 1953 besteht als motorbezogene Versicherungssteuer auf die allgemeine Versicherungssteuer progressiv aufgeschlagen Fur alle anderen Kraftfahrzeuggruppen wurden mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 und seinen Novellierungen die Steuersatze fur Kraftfahrzeuge uber 3 5 Tonnen abhangig von der hochsten zulassigen Gesamtmasse gestaffelt Kraftfahrzeuge unter 3 5 Tonnen die nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen werden ahnlich dieser auch nach Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert Eine weitere Form der Besteuerung von Kraftfahrzeugen die jedoch keine Kraftfahrzeugsteuer ist stellt die Normverbrauchsabgabe amtliche Abkurzung NoVA geregelt im Normverbrauchsabgabegesetz 1991 als eine Art Sondersteuer beim Neukauf von Kraftfahrzeugen bestimmter Fahrzeuggruppen dar Inhaltsverzeichnis 1 Kraftfahrzeugsteuer ab 1993 1 1 Betroffene Fahrzeuge 1 1 1 Ausnahmen von der Steuerpflicht 1 2 Hohe der monatlichen Steuer 1 2 1 Ermassigung der Steuer 2 Kraftfahrzeugsteuer 1952 bis 1993 2 1 Entrichtung der Steuer 2 2 Steuersatze 2 2 1 PKW und Kraftrader 2 2 1 1 Alte Steuersatze fur Personenkraftwagen auszugsweise 2 2 1 2 Motorbezogene Versicherungssteuer 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseKraftfahrzeugsteuer ab 1993 BearbeitenMit Einfuhrung des Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 KfzStG 1992 zum 1 Mai 1993 wurde das System der Besteuerung fur Kraftfahrzeuge geandert Ziel war einerseits eine Verwaltungsvereinfachung und die Abschaffung des Steuermarkenklebens zu erreichen Andererseits sah der Gesetzgeber die Staffelung der Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum fur uberholt an Es wurde dazu damals das Argument der aufkommenden Turboverdichtung mit mehr Leistung bei gleichem Hubraum ins Treffen gefuhrt 1 Bei der fur die laufenden Besteuerung von Kraftradern Personen und Kombikraftwagen zur Anwendung kommenden motorbezogenen Versicherungssteuer wird seit 1993 als Erhohung der Versicherungssteuer gemeinsam mit der Kfz Haftpflichtversicherungspramie eingehoben Es handelt sich dabei nicht mehr um eine periodisch zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer im engeren Sinn Fur die anderen Kraftfahrzeuge die nicht der Fahrzeuggruppen der Kraftrader Personen und Kombikraftwagen angehoren wurde das System der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer auf Basis von Fahrzeugmassen an sich beibehalten Statt jedoch fruher je nach Fahrzeugart nach hochstem zulassigem Eigengewicht bzw hochster zulassiger Nutzlast die Kfz Steuer zu bemessen wurde das System auf das hochste zulassige Gesamtgewicht umgestellt Betroffene Fahrzeuge Bearbeiten Grundsatzlich sind nur folgende im Inland zugelassene Fahrzeuge betroffen Kraftfahrzeuge mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 3 5 Tonnen Anhanger mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 3 5 Tonnen Zugmaschinen und Motorkarren Kraftfahrzeuge bei denen eine im 59 Abs 2 Kraftfahrgesetz angefuhrte Institution der Zulassungsbesitzer ist das sind im Wesentlichen der Bund die Lander Gemeindeverbande und fur die keine Haftpflichtversicherung besteht Ausserdem besteht eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht fur Kraftfahrzeuge und Anhanger die ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden widerrechtliche Verwendung Ausnahmen von der Steuerpflicht Bearbeiten Kraftfahrzeuge die fur den Bund oder eine andere Gebietskorperschaft zugelassen und zur Verwendung im Bereich des offentlichen Sicherheitsdienstes der Zollwache oder der Justizwache bestimmt sind sowie Heeresfahrzeuge Kraftfahrzeuge die ausschliesslich oder vorwiegend fur die Feuerwehr fur den Rettungsdienst oder als Krankenwagen bestimmt sind fur die Inanspruchnahme der Befreiung ist in erster Linie die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung massgebend auch der Bescheid uber die Verwendung eines Blaulichtes 20 Abs 5 KFG kann als Beweis dienen vgl SWK 1996 160 Kraftfahrzeuge die mit Probefahrtkennzeichen oder mit Uberstellungskennzeichen benutzt werden Omnibusse sowie Kraftfahrzeuge die ausschliesslich oder vorwiegend im Mietwagen oder Taxigewerbe verwendet werden Invalidenkraftfahrzeuge Kraftrader deren Hubraum 100 Kubikzentimeter nicht ubersteigt Zugmaschinen und Motorkarren die ausschliesslich oder vorwiegend in land und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden und ausschliesslich von jenen gezogene Anhanger kraftfahrrechtlich als selbstfahrende Arbeitsmaschine und als Anhanger Arbeitsmaschine genehmigte Fahrzeuge Kraftfahrzeuge die ausschliesslich elektrisch angetrieben werden Kraftfahrzeuge fur die der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln bei der zustandigen Behorde hinterlegt werden bei Fahrzeugen deren hochstes zulassiges Gesamtgewicht mehr als 3 5 Tonnen betragt fur einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen bei anderen Fahrzeugen fur einen Zeitraum von mindestens 45 Tagen Kraftfahrzeuge von Personen denen eine Steuerbefreiung auf Grund von Staatsvertragen Gegenseitigkeitserklarungen oder sonst nach den Grundsatzen des zwischenstaatlichen Steuerrechtes zukommt oder auf Grund tatsachlich gewahrter Gegenseitigkeit zuerkannt wird Kraftfahrzeuge die fur Korperbehinderte zugelassen sind und von diesen infolge korperlicher Schadigung zur personlichen Fortbewegung verwendet werden mussen Anhanger die fur die Beforderung von Schienenfahrzeugen auf der Strasse eingerichtet sind und ausschliesslich dafur verwendet werden in einem inlandischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 3 5 Tonnen in dem Kalendermonat in welchem diese ausschliesslich im Vor und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Strasse Schiene fur die Zustellung und Abholung von Containern von mindestens 20 Fuss Lange von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeforderten Anhangern verwendet werden Ein Vor oder Nachlaufverkehr liegt nur dann vor wenn der von der Be oder Entladestelle nachstgelegene technisch geeignete inlandische Ver oder Entladebahnhof benutzt wird Hohe der monatlichen Steuer Bearbeiten Ab 1 Janner 2011 wurde die Kfz Steuer fur jede angefangene Tonne hochstes zulassiges Gesamtgewicht pro Monat wie folgt gesenkt 2 Fahrzeuge mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1 55 EUR bisher 2 54 EUR mindestens 15 EUR bisher 21 80 EUR Fahrzeuge mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 1 70 EUR bisher 2 72 EUR Fahrzeuge mit einem hochsten zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 1 90 EUR bisher 3 08 EUR hochstens 80 EUR bisher 123 40 EUR bei Anhangern hochstens 66 EUR bisher 98 72 EUR Ermassigung der Steuer Bearbeiten Fur Fahrzeuge die im Rahmen des kombinierten Verkehrs verwendet werden und Anhanger welche die Zahl der Zugfahrzeuge des Abgabepflichten ubersteigen gibt es Ermassigungen PKW und Kombi Motorleistung in kW 24 0 6 Betrag in Euro mindestens jedoch 6 EUR 20 Zuschlag bei Fahrzeugen mit Fremdzundungsmotor ohne Katalysator Andere Fahrzeuge als PKW und Kombi deren hochstes zulassiges Gesamtgewicht bis 3 5 Tonnen betragt Motorleistung in kW 24 0 6 Betrag in Euro mindestens jedoch 6 EUR hochstens 66 EUR Kraftrader 0 0242 EUR je cm HubraumKraftfahrzeugsteuer 1952 bis 1993 BearbeitenDie Kfz Steuer wurde bis 30 April 1993 gestaffelt nach dem Hubraum bzw nach Eigengewicht und Nutzlast eingehoben Die rechtliche Grundlage dafur war das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 Entrichtung der Steuer Bearbeiten nbsp KFZ Stempelmarke fur die Kraftfahrzeugsteuer 1984 Der Steuerzeitraum dauerte vom 1 Oktober bis zum 30 September des folgenden Kalenderjahres Fur jeden Steuerzeitraum hatte der Steuerpflichtige eine Kraftfahrzeugsteuerkarte deren Form vom Bundesministerium fur Finanzen bestimmt wurde auszustellen Die Kraftfahrzeugsteuer war monatlich im Voraus durch Aufkleben von Stempelmarken auf der Kraftfahrzeugsteuerkarte zu entrichten die als Vordruck vom Bundesministerium fur Finanzen in dieser Form festgelegt wurde Verkaufsstellen fur die Stempelmarken waren die Tabaktrafiken in Osterreich Vorerst waren die Stempelmarken fur alle Abgaben einheitlich Man musste mehrere max drei Marken pro Monat kleben um seine Steuer genau entrichten zu konnen Ab Oktober 1973 durften nur mehr Kfz Stempelmarken verwendet werden die mit dem Aufdruck KFZ KRAFTFAHRZEUGSTEUER siehe Bild produziert wurden Damit gab es je Steuerklasse eine Marke und die Steuerkarte konnte kleiner ausgefuhrt werden Folgende Werte wurden ausgegeben 1973 50 Groschen 1 2 5 10 15 20 25 37 42 50 60 68 100 Schilling 3 1976 1 3 5 10 20 50 55 60 65 68 75 90 120 200 300 Schilling 4 1981 5 10 20 50 55 60 65 75 90 120 150 200 225 300 5 1984 10 20 40 50 60 90 120 180 225 240 300 360 450 500 Schilling 6 Die Steuerkarte musste immer im Fahrzeug mitgefuhrt werden Die vollgeklebten Steuerkarten mussten binnen eines Monats beim zustandigen Finanzamt abgegeben werden Durch die Herausgabe von eigenen Kfz Stempelmarken konnte die Steuerkarten in den Finanzamtern schneller kontrolliert werden weil immer nur eine Stempelmarke pro Monat geklebt wurde Grosse Unternehmen konnten die Kfz Steuer zentral fur alle Fahrzeuge entrichten diese hatten nur eine entsprechende Bestatigung an Bord Nicht allen ermachtigten Kontrollorganen war diese Regelung bekannt weshalb fimenangehorige Fahrzeuglenker angewiesen wurden keine Einwande gegen eine Anzeige wegen Nichtmitfuhrens der Kfz Steuerkarte zu machen Steuersatze Bearbeiten PKW und Kraftrader Bearbeiten Die Steuersatze fur Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie fur Kraftrader waren nach Hubraum gestaffelt so dass viele Fahrzeughersteller danach trachteten den Hubraum der Fahrzeuge knapp unter dem Grenzwert der nachsthoheren Steuerklasse anzusiedeln So kam es dass viele Fahrzeugmotoren einen Hubraum von beispielsweise 1498 cm hatten da mit 1500 cm ein grosserer Sprung bei der Hohe der Steuer eintrat Fahrzeuge mit Dieselmotor waren um eine Stufe tiefer eingereiht Alte Steuersatze fur Personenkraftwagen auszugsweise Bearbeiten Die erste Festsetzung von Kfz Steuersatzen nach dem Zweiten Weltkrieg war ab 1 April 1948 gultig 7 Die Jahressteuer betrug fur je angefangene 200 kg Eigengewicht von dem Eigengewicht bis 2400 kg 30 Schilling von dem Eigengewicht uber 2400 kg 10 Schilling zuzuglich jeweils 5 Aufbauzuschlag bis Jahresende 1950 Jahressteuersatz in Schillingab Juli 1952 8 Hubraum bis Bj 1941 ab Bj 1942bis 1000 cm 300bis 1250 cm 336bis 1500 cm 396bis 2000 cm 480bis 2500 cm 540bis 3000 cm 600 2400bis 3500 cm 3000bis 4000 cm 3600bis 5000 cm 720 4800uber 5000 cm 5400Die Steuer war im Voraus fur ein Jahr zu entrichten auf Antrag wurde in Ausnahmefallen die Entrichtung in Halbjahres oder Vierteljahresbetragen gestattet mit einer Erhohung von sechs Schilling fur jeden Teilbetrag Der Steuersatz fur die kleinste Pkw Klasse betrug bis Oktober 1977 55 Schilling danach 60 oS Bei allen grosseren Hubraumklassen fielen die Steuersatzerhohungen grosser aus Ab 1 Oktober 1977 9 galten neue Steuersatze Jahressteuersatz in Schilling Hubraum ab Okt 1977 ab Jan 1984 bis 1000 cm 660 720bis 1250 cm 780 1080bis 1500 cm 900 1440bis 1750 cm 1440 2160bis 2000 cm 2700bis 2500 cm 2448 4320bis 3000 cm 3600 5400bis 3500 cm 4500 7200bis 4000 cm 5400 96000bis 5000 cm 7200 12600uber 5000 cm 8100 Hat fur ein Kfz die Steuerpflicht bereits fur 36 Monate vor dem 30 September 1981 bestanden ermassigte sich die Jahressteuer um ein Drittel Kfz mit Dieselmotoren waren eine Stufe niedriger eingeordnet Motorbezogene Versicherungssteuer Bearbeiten Ab Mai 1993 wurde die Steuerberechnung und entrichtung vollig umgestellt 10 Der Steuersatz wird seither je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Motorleistung berechnet und betrug ab Mai 1993 5 50 oS mindestens jedoch 55 oS Fur Fahrzeuge welche nicht mit bestimmten Abgaswerten 11 betrieben wurden wurde der Steuersatz ab 1995 um 20 erhoht Die Steuer wird nun von den Versicherungen zusammen mit der Haftpflichtversicherung eingehoben und an die Finanzamter abgeliefert der Name lautet seither motorbezogene Versicherungssteuer Die Steuer ermassigt sich wenn das Versicherungsentgelt vierteljahrlich zu entrichten ist auf 5 40 oS Mindeststeuer 54 oS halbjahrlich zu entrichten ist auf 5 30 oS Mindeststeuer 53 oS jahrlich zu entrichten ist auf 5 00 oS Mindeststeuer 50 oS Es wird wie bei den Kfz Stempelmarken jedes angefangene Monat als volles Monat gerechnet Ab Marz 2014 wurden die Steuersatze erhoht 12 Fur Pkw je Kilowatt der um 24 kW verringerten Leistung des Verbrennungsmotors fur die ersten 66 kW 0 62 Euro fur die weiteren 20 Kilowatt um 0 66 Euro fur die daruber hinausgehenden Kilowatt um 0 75 Euro mindestens um 6 20 Euro Fur mit einem Fremdzundungsmotor ausgestattete Pkw und Kombi die vor 1987 erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wurden erhoht sich die motorbezogene Versicherungssteuer um 20 wenn das Kfz vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte 13 nicht einhalt Siehe auch BearbeitenThemenliste StrassenverkehrWeblinks BearbeitenFinanzamt Osterreich Informationen zu NoVA Online Berechnung zu NoVA Kraftfahrzeugsteuer nach KfzStG 1992 auf der Website des osterreichischen Finanzministeriums Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Stenographisches Protokoll 77 Sitzung des Nationalrats der Republik Osterreich XVIII Gesetzgebungsperiode 9 10 Juli 1992 Hier insb Rede des Abgeordneten Walter Resch SPO S 8561 ff Volltext als PDF S 60 ff Steueranderungen durch das Budgetbegleitgesetz Memento des Originals vom 8 Juni 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot portal wko at auf der Website der Wirtschaftskammer Osterreich BGBl Nr 450 1973 11 S 2238 BGBl Nr 370 1976 S 1376 f und BGBl Nr 196 1978 S 1230 BGBl Nr 419 1981 S 1852 BGBl Nr 643 1983 S 2662 BGBl Nr 57 1948 11 S 286 ff BGBl Nr 110 1952 BGBl Nr 138 1978 BGBl Nr 449 1992 11 S 1752 ff BGBl Nr 395 1985 1 d S 3053 ff BGBl I Nr 13 2014 Art 9 S 14 ff BGBl Nr 579 1991Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kraftfahrzeugsteuer Osterreich amp 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