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Das Gesetz zur Erganzung des Gesetzes uber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsraten und Vorstanden der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie MontanMitbestGErgG ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz welches das Montan Mitbestimmungsgesetz erganzt Das Erganzungsgesetz ist seit dem 8 August 1956 in Kraft und wurde zuletzt am 17 Dezember 2008 geandert BasisdatenTitel Gesetz zur Erganzung des Gesetzes uber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsraten und Vorstanden der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden IndustrieAbkurzung MontanMitbestGErgGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstellennachweis 801 3Erlassen am 7 August 1956 BGBl I S 707 Inkrafttreten am 8 August 1956Letzte Anderung durch Art 100 G vom 17 Dezember 2008 BGBl I S 2586 2739 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 September 2009 Art 112 Abs 1 G vom17 Dezember 2008 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhalt BearbeitenArt 1 Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen Art 2 Anwendung und Anderung des Reichsgesetzes uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Art 3 Ubergangs und SchlussvorschriftenSiehe auch BearbeitenMontanbetrieb MitbestimmungWeblinks BearbeitenText des GesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Erganzung des Gesetzes uber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsraten und Vorstanden der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie amp oldid 218845417