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Misswirtschaft ist ein Delikt gemass Art 165 des schweizerischen Strafgesetzbuches Nach schweizerischer Strafrechts Lehre ist dabei klar zu unterscheiden zwischen dem deliktischen Verhalten von Misswirtschaft und einem durch widrige gesamtwirtschaftliche Umstande hervorgerufenen geschaftlichen Misserfolg der umgangssprachlich gelegentlich auch mit diesem Attribut belegt wird Der Straftatbestand der Misswirtschaft ist ein Vorsatzdelikt das aber auch Fahrlassigkeits Elemente enthalten kann Es genugt als Kriterium Eventualvorsatz Strafrechtliche Folgen hat demnach z B jene Unternehmungsleitung zu gewartigen die durch nachlassiges Verhalten bei der Erfullung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten eine Uberschuldung des Unternehmens in Kauf nimmt Dies ist etwa beim Verschleudern von Vermogenswerten gegeben z B an andere Unternehmen oder Dritte welche dem wirtschaftlichen Machtbereich des Schuldners angehoren Der Wirtschaftsstatus des Schuldners bleibt damit gleich jedoch werden die Glaubiger des betroffenen Unternehmens geschadigt Weitere Tatbestands Bereiche sind eine ungenugende Kapitalausstattung sog Schwindelgrundungen sowie leichtsinniges Benutzen und leichtsinniges Gewahren von Kredit Vor allem der letztgenannte Sachverhalt hat mit der amerikanischen Subprime Krise unerwartete Aktualitat erhalten Ein weiterer haufiger Fall von Misswirtschaft ist die Konkursreiterei also die Praxis vom Konkurs bedrohte Unternehmen zu ubernehmen in ihrem Namen Schulden zu machen und sie dann in den Konkurs gehen zu lassen Ein hiervon abgesonderter Tatbestand des Schweizer StGB ist im Weiteren der betrugerische Konkurs Art 163 StGB Literatur BearbeitenA Brunner Konkursdelikte Referat gedruckt vorliegend der Tagung Das neue Vermogensstrafrecht des Schweiz Instituts fur Verwaltungskurse HSG St Gallen 1995Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Misswirtschaft Schweiz amp oldid 230564781