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Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement fur Investmentgesellschaften abgekurzt InvMaRisk ist eine normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin fur die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Investmentgesellschaften Das Rundschreiben soll die aus Sicht der Aufsicht wesentlichen Anforderungen des 9a Investmentgesetz InvG zusammenfassen und den Investmentgesellschaften Rechts und Planungssicherheit verschaffen sowie eine konsistente Anwendungen des InvG sicherstellen BasisdatenTitel Mindestanforderungen an das Risikomanagement fur Investmentgesellschaften InvMaRisk Kurztitel Mindestanforderungen an das RisikomanagementAbkurzung InvMaRiskArt VerwaltungsanweisungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis Erlassen am 30 06 2010Inkrafttreten am 30 06 2010Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Aufbau der MaRisk 3 Kernregelungen Struktur der InvMaRisk 4 Historische Entwicklung 5 Einzelnachweise 6 WeblinksUberblick BearbeitenDas Rundschreiben legt auf der Grundlage des 9a des Investmentgesetzes InvG den Instituten einen flexiblen und praxisnahen Rahmen fur die Ausgestaltung einer ordnungsgemassen Geschaftsorganisation der Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltenden Investmentaktiengesellschaften fest Aufbau der MaRisk BearbeitenDas MaRisk Rundschreiben ist im Gegensatz zu den MaRisk BA nicht modular strukturiert Die wesentlichen Kernregelungen sind von der Grundidee her weitgehende identisch aber mit spezifischen Bezug zu den typischen geschaftlichen Aktivitaten der Investmentgesellschaften Kernregelungen Struktur der InvMaRisk BearbeitenEine ordnungsgemasse Geschaftsorganisation umfasst insbesondere ein angemessenes Risikomanagementsystem geeignete Regelungen fur die personlichen Geschafte der Mitarbeiter geeignete Regelungen fur die Anlage des eigenen Vermogens in Finanzinstrumenten angemessene Kontroll und Sicherheitsvorkehrungen fur den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen eine angemessene Dokumentation angemessene Kontrollverfahren einschliesslich der Internen Revision Das Risikomanagementsystem und die ubrigen Kontrollverfahren schaffen die Grundlage fur die sachgerechte Wahrnehmung der Uberwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans der Gesellschaft und beinhalten deshalb auch dessen angemessene Einbindung Historische Entwicklung BearbeitenDie InvMaRisk stellen die Weiterentwicklung der qualitativen Finanzmarktaufsicht dar die 1975 mit den Mindestanforderungen fur bankinterne Kontrollmassnahmen bei Devisengeschaften begann Mit dem Wegfall der Institutseigenschaft von Kapitalanlagegesellschaften durch das Investmentanderungsgesetz im Dezember 2007 war auch die MaRisk formal fur Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr anwendbar Die BaFin hat jedoch weiterhin die MaRisk aus dem Bankenbereich sinngemass zur Auslegung der Organisationspflichten in 9a Investmentgesetz herangezogen Um dem speziellen Geschaftsmodell von Investmentgesellschaften Rechnung zu tragen hat die BaFin nun aufbauend auf den Regelungen der MaRisk im Bankenbereich Mindestanforderungen an das Risikomanagement fur Investmentgesellschaften entworfen Neben spezifischen Anforderungen an das Risikomanagement konkretisiert das Rundschreiben unter anderem auch Anforderungen an die Auslagerung sowie die interne Revision Meldung auf bafin de 1 Einzelnachweise Bearbeiten Archivierte Kopie Memento des Originals vom 22 Dezember 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bafin deWeblinks BearbeitenText der InvMaRisk auf www bafin de Ausfuhrlicher Artikel uber die InvMaRisk Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mindestanforderungen an das Risikomanagement InvMaRisk amp oldid 204340934