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Das osterreichische Militarbefugnisgesetz MBG ist ein Bundesgesetz und regelt die Befugnisse der Soldaten des Bundesheeres und der Angehorigen der Heeresverwaltung im Rahmen der militarischen Landesverteidigung BasisdatenTitel MilitarbefugnisgesetzLangtitel Bundesgesetz uber Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militarischen LandesverteidigungAbkurzung MBGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie WehrrechtFundstelle BGBl I Nr 86 2000Datum des Gesetzes 10 August 2000Inkrafttretensdatum 1 Juli 2001Letzte Anderung BGBl I Nr 102 2019Gesetzestext MilitarbefugnisgesetzBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Gliederung 3 Inhalt 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenNach Art 79 Bundes Verfassungsgesetz B VG obliegt dem Bundesheer die militarische Landesverteidigung Die Befugnisse der militarischen Wachen sowie der Nachrichtendienste Heeres Nachrichtenamt und Abwehramt waren vor Inkrafttreten des MBG teilweise gar nicht oder lediglich in Teilen gesetzlich normiert So war beispielsweise der Waffengebrauch zur Gefahrenabwehr im Wachdienst im Wesentlichen durch eine Bestimmung aus dem Militar Strafgesetz des Jahres 1855 welche durch diverse Gesetzesnovellen als Teil der Strafprozessordnung beziehungsweise danach als Anhang zum Militarstrafgesetz in Geltung gestanden war geregelt Durch die fortschreitende gesetzliche Normierung der Befugnisse der staatlichen Organe im Bereich der Ausubung von Befehls und Zwangsgewalt sowie der Nachrichtendienste z B durch das im Jahr 1993 in Kraft getretene Sicherheitspolizeigesetz wurde vom Bundesministerium fur Landesverteidigung das Militarbefugnisgesetz ausgearbeitet 1 Gleichzeitig wurden eine Uberfuhrung des militarischen Leistungsrechtes aus dem bis dahin in Kraft stehenden Militarleistungsgesetz in das neue MBG Begriffsdefinitionen sowie die Einfuhrung des Rechtsschutzbeauftragten fur den Bereich der Nachrichtendienste vorgenommen Das MBG ist am 1 Juli 2001 in Kraft getreten und wurde seither mehrfach novelliert zuletzt durch das Wehrrechtsanderungsgesetz 2019 Gliederung BearbeitenDas MBG gliedert sich in funf Teile wobei im ersten hauptsachlich Begriffsbestimmungen und allgemeine Regelungen getroffen im zweiten die Aufgaben und Befugnisse im Wachdienst und im Rahmen der nachrichtendienstlichen Abwehr definiert werden im dritten das militarische Leistungsrecht im vierten die Bestimmungen zum Rechtsschutz und im funften Straf und Schlussbestimmungen enthalten sind Inhalt BearbeitenIn den ersten Paragraphen werden Begriffsbestimmungen getroffen und die Abgrenzung zur Sicherheitspolizei gemass Sicherheitspolizeigesetz geregelt Besteht ein Verhalten gegen das sich der militarische Eigenschutz richtet in einer allgemeinen Gefahr nach 16 Abs 1 des Sicherheitspolizeigesetzes SPG sind militarische Organe nur subsidiar zustandig 2 Abs 2 MBG Damit wird die militarische Befugnisausubung zum Selbstschutz in der Praxis im Wesentlichen auf unmittelbare Erstmassnahmen zur entsprechenden Gefahrenabwehr beschrankt Die 6 bis 19 regeln den militarischen Wachdienst und die Befugnisausubung im Rahmen desselben beispielsweise durch Wegweisung Kontrolle Durchsuchung oder Festnahme von Personen oder Ausubung der unmittelbaren Zwangsgewalt Mit Entscheidung vom 23 Janner 2004 hatte der Verfassungsgerichtshof VfGH unter anderem 11 Abs 1 und 11 Abs 5 MBG in ihrer ursprunglichen Fassung die die vorlaufige Festnahme regeln mit Wirkung zum 31 Dezember 2004 wegen Verstossen gegen das Bundesverfassungsgesetz uber den Schutz der personlichen Freiheit PersFrBVG 2 als verfassungswidrig aufgehoben 3 Geregelt wird auch der lebensgefahrdende Waffengebrauch analog zum Waffengebrauchsgesetz 1969 sowie das Betreten von Grundstucken Raumen und Fahrzeugen zur Gefahrenabwehr und das Sicherstellen von Sachen Der militarische Wachdienst dient gemass 2 MBG dem Schutz vor drohenden und der Abwehr von gegenwartigen Angriffen gegen militarische Rechtsguter beziehungsweise dem Schutz oder der Abwehr betreffend vergleichbare Tatbestande von Verwaltungsubertretungen die gegen militarische Rechtsguter gerichtet sind In den 20 bis 25 wird die nachrichtendienstliche Abwehr samt der Befugnisse der Organe der Nachrichtendienste wie beispielsweise im Rahmen der Observation oder der Durchfuhrung von Verlasslichkeitsprufungen geregelt 26 regelt die militarische Luftraumuberwachung Die 27 bis 42 3 Teil beinhalten das neue militarische Leistungsrecht welches im Wesentlichen aus dem Militarleistungsgesetz ubernommen wurde Es dient der Deckung des vordringlichsten materiellen Bedarfs des Heeres in Angelegenheiten der militarischen Landesverteidigung und normiert Eingriffsmoglichkeiten in die Grundrechte auf Eigentum und auf Erwerbsfreiheit Die restlichen Paragraphen regeln etwaige Entschadigungen im Falle eines durch eine Befugnisausubung entstandenen Schadens die Aufgaben des Rechtsschutzbeauftragten sowie Strafbestimmungen zum Beispiel fur die Nichtbefolgung einer Wegweisung Weblinks BearbeitenMilitarbefugnisgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes Lukas Bittner Der Einsatz der Osterreichischen Streitkraften nach Terroranschlagen 29 Juni 2016Einzelnachweise Bearbeiten Regierungsvorlage Bundesgesetz mit dem ein Bundesgesetz uber Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militarischen Landesverteidigung Militarbefugnisgesetz MBG eingefuhrt sowie das Sperrgebietsgesetz 1995 geandert werden In Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI GP Parlamentsdirektion 31 Mai 2000 abgerufen am 14 Dezember 2019 Bundesverfassungsgesetz vom 29 November 1988 uber den Schutz der personlichen Freiheit RIS abgerufen am 15 Dezember 2019 VfGH Entscheidung vom 23 Janner 2004 G 363 02 13 S 82 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Militarbefugnisgesetz amp oldid 223450604