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Im Aussenwirtschaftsverkehr bestehen unter anderem auch Pflichten zur Meldung von Kapitalverkehr und Zahlungsverkehr mit Gebietsfremden die sogenannten Meldevorschriften Inhaltsverzeichnis 1 Meldepflichten 2 Meldestelle 3 Vordrucke 4 Inhalt der Meldung 5 Meldefristen 6 Ordnungswidrigkeiten 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseMeldepflichten BearbeitenGemass 11 Aussenwirtschaftsgesetz AWG in Verbindung mit 67 Abs 1 Nr 1 Aussenwirtschaftsverordnung AWV sind Zahlungen von Gebietsfremden oder fur deren Rechnung an Gebietsansassige von den Gebietsansassigen zu melden Ebenso sind Zahlungen von Gebietsansassigen an Gebietsfremde von den Gebietsansassigen gemass 67 Abs 1 Nr 2 AWV zu melden Von der Meldepflicht ausgenommen sind gemass 67 Abs 2 AWV Zahlungen die 12 500 Euro nicht ubersteigen oder deren Gegenwert 12 500 EUR nicht ubersteigt die Aufsplittung in mehrere Teilbetrage zur Umgehung der Meldepflicht ist nicht zulassig Zahlungen fur Warenein oder ausfuhren da diese bereits durch die Ausfuhranmeldungen bzw Zollanmeldungen erfasst werden Zahlungen fur kurzfristige Kredite von nicht mehr als 12 Monaten Laufzeit da diese innerhalb eines Jahres zuruckgezahlt werden und somit die Jahresstatistik nicht beeinflussen bzw diese unnotig verzerren wurden Nicht meldepflichtig sind auch Tagesgeldanlagen oder Festgelder bis zu einem Jahr Laufzeit die von Inlandern bei auslandischen Banken angelegt werden einschliesslich deren Ruckzahlung Zahlungen meint in diesem Zusammenhang nicht nur die Bewegung von Geld sondern auch die Aufrechnung und die Verrechnung von Betragen sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen Zweigniederlassungen und Betriebsstatten 67 Abs 2 AWV Meldestelle BearbeitenZustandig fur die Annahme von Meldungen im Kapitalverkehr mit Gebietsfremden ist gemass 67 Abs 1 AWV die Deutsche Bundesbank Seit August 2013 wurde die Anlage Z1 gemass 63 Abs 2 AWV vom beauftragten Kreditinstitut an diese weitergeleitet Ab September 2013 ist die notwendige Meldung gemass 67 ff mit Formular Z4 direkt vom Auftraggeber der Zahlung uber die Internetseite der Deutschen Bundesbank zu erstatten Privatpersonen die nur gelegentlich Zahlungen zu melden haben konnen die Meldung telefonisch unter 0800 1234 111 abgeben 1 Vordrucke BearbeitenIm Normalfall sind also alle Uberweisungen aus dem und in das Ausland zu melden Der normale Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr 67 Abs 1 AWV beinhaltet deshalb schon ein Exemplar fur die Deutsche Bundesbank und Felder fur die Aussenhandelsstatistik Die Meldung wird seit September 2013 allerdings nicht mehr im papiergebundenen Verfahren in der Regel mit der Uberweisung abgegeben sogenannte Z1 Meldung sondern wird derzeit mit Vordruck Z4 erstattet Zahlungen an Gebietsfremde mit Bankverbindung im Inland bzw Zahlungen von diesen konnen gemass 67 Abs 1 Nr 1 AWV auch mit dem Vordruck Z4 gemeldet werden Die Z4 Meldungen werden monatlich uber die Internetseite der Deutschen Bundesbank vom Auftraggeber bzw Begunstigten der Zahlung vorgenommen Zahlungen fur Wertpapiergeschafte sind gemass 67 Abs 4 AWV mit dem Vordruck Z10 zu melden Grundlage fur die Meldungen ist das Leistungsverzeichnis fur Zahlungen im Aussenwirtschaftsverkehr 2 Hier ist jedem moglichen Geschaftstyp eine Kennzahl zugeordnet Meldungen uber Forderungen und Verbindlichkeiten von mehr als 5 Millionen Euro im Monat in das Ausland sind gemass 66 Abs 1 AWV zu melden Hierbei sind Privatpersonen Monetare Finanzinstitute Investmentgesellschaften und Kapitalgesellschaften bezuglich ihrer Investmentfonds ausgenommen Gemass 66 Abs 2 AWV muss die Meldung auf Vordruck Z5 bis zum zehnten Tag des Folgemonats erfolgen Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenuber Gebietsfremden sind bis zum zwanzigsten Tag des Folgemonats auf dem Vordruck Z5a zu melden Ein Meldepflichtiger der die Meldefreigrenze von 5 Millionen Euro des 66 Abs 1 AWV unterschreitet muss diesen Umstand gemass 66 Abs 5 AWV bis zum zwanzigsten Tag des Folgemonats melden Inhalt der Meldung BearbeitenDie Meldungen mussen gemass 67 Abs 5 AWV mindestens folgende Angaben beinhalten Meldender Empfanger nebst Empfangerland Kennzahl aus dem Leistungsverzeichnis und kurze Beschreibung Leasing internationaler Beitrag etc Betrag Datum Bei Wertpapiergeschaften noch zusatzlich die Bezeichnung des Wertpapiers die ISIN der Nennbereich und die StuckzahlMeldefristen BearbeitenDie Meldefristen ergeben sich aus 71 AWV Ordnungswidrigkeiten BearbeitenDie vorsatzliche oder fahrlassige Missachtung der Meldepflichten ist gemass 19 Abs 3 Nr 1 Buchstabe b des Aussenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit 81 Abs 2 Nr 19 und 20 AWV eine Ordnungswidrigkeit Diese kann gemass 19 Abs 6 AWG mit einem Bussgeld von bis zu 30 000 Euro geahndet werden Unternehmen konnen bei vergessener Meldepflicht eine Selbstanzeige nach 22 Aussenwirtschaftsgesetz AWG abgeben die Verfolgungsverjahrungsfrist fur Verstosse gegen Meldungen im Aussenwirtschaftsverkehr betragt drei Jahre 3 Weblinks BearbeitenAWV AWG Bundesbank Meldewesen Aussenwirtschaft FAQ und Merkblatter Deutsche Bundesbank Grenzuberschreitende Zahlungsmeldungen FAQ Archiviert vom Original am 20 Januar 2018 abgerufen am 24 Januar 2019 Meldewesen Aussenwirtschaft der BundesbankEinzelnachweise Bearbeiten Was bedeutet AWV Meldepflicht und fur was gilt sie WeltSparen Abgerufen am 7 Juli 2021 deutsch Bundesbank Kennzahlen fur Geschaftstypen der Bundesbank Abgerufen am 16 Januar 2021 AWV Meldepflicht Z4 vergessen Abgerufen am 16 Januar 2021 deutsch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Meldevorschriften im Aussenwirtschaftsverkehr amp oldid 213648765