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Als Mandatserheblichkeit bezeichnet man die voraussichtlichen Auswirkungen eines Wahlfehlers oder einer Wahlrechts verletzung auf das Wahlergebnis Dieser Begriff wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht gepragt nach dessen Rechtsprechung Rechtsverletzungen die nicht zu einer Anderung der gesetzmassigen Zusammensetzung des Deutschen Bundestages gefuhrt haben nicht zu einem Eingriff der Wahlprufungs instanzen in die angefochtene Wahl fuhren konnen Das heisst solch eine Anfechtung ist zuruckzuweisen Betont wird hierbei dass die Anderung der Mandatsverteilung nicht nur theoretischer Natur sein darf sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein muss Weblinks BearbeitenSchreiben des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Wahlbeschwerde zur Bundestagswahl 2002 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandatserheblichkeit amp oldid 224118139