Die Litauische Verfassung von 1922 war die erste gültige Verfassung der unabhängigen Republik Litauen in der Zwischenkriegszeit. Sie trat am 1. August 1922 in Kraft.
Entstehung Bearbeiten
Es wurden nach Erlangung der Unabhängigkeit vom Russischen Reich drei Verfassungen eingeführt, welche allerdings nicht ratifiziert wurden. Dazu zählten die Vorläufige Verfassung vom 2. November 1918, die Vorläufige Verfassung vom 4. April 1919 und die Vorläufige Verfassung vom 10. Juni 1920.
Inhalt Bearbeiten
Gliederung:
Die Verfassung ist weiterhin gegliedert in:
- Allgemeine Bestimmungen
- Litauische Bürger und Rechte
- Parlament (Sejm)
- Die Regierung
- Die Gerichte
- Lokale Selbstverwaltung
- Rechte der Minderheiten
- Verteidigung der Republik
- Unterrichtswesen
- Religion und Kultur
- Staatshaushalt
- Staatsfinanzen
- Soziale Fürsorge
- Verfassungsänderungen und -ergänzungen
- Übergangsbestimmungen
Entwicklung Bearbeiten
Die Verfassung gilt als erste demokratische Verfassung der Republik Litauen. Sie galt lediglich 6 Jahre und wurde nach dem Militärputsch von Antanas Smetona durch die neue Litauische Verfassung von 1928 ersetzt, welche der von 1922 ähnelte. Die Litauische Verfassung von 1938 war hingegen eine starke Abkehr von den Bestandteilen der Verfassung von 1922.
Siehe auch Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
- Kyril Kascian: Die litauische Verfassung und die Auslegung des Begriffs „Volk“ in historischer Perspektive. In: Osteuropa-Recht. Fragen zur Rechtsentwicklung in Mittel- und Osteuropa sowie den GUS-Staaten. 54. Jg., H. 5, 2008, ISSN 0030-6444, S. 290–297.
Weblinks und Belege Bearbeiten
- Verfassungstext (deutsch)
- Litauisches Verfassungsrecht: Geschichte, Grundrechte Zusammenfassung vom Juozas Galginaitis, Institut für osteuropäisches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU zu Kiel, 2003