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Die Licht Richtlinie enthalt fachliche Vorgaben hauptsachlich zum Vollzug des deutschen Bundes Immissionsschutzgesetzes durch die Bund Lander Arbeitsgemeinschaft fur Immissionsschutz der Umweltministerkonferenz in Bezug auf Immissionen von Licht obwohl seit 2000 ausdrucklich Hinweise genannt hat sich in der Praxis der Name Richtlinie gehalten Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Anwendungsbereich 2 1 Ubertragene Anwendung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseHistorische Entwicklung BearbeitenDie Verabschiedung einer Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen Licht Richtlinie des damaligen Landerausschusses fur Immissionsschutz LAI im Mai 1993 stellte den zustandigen Immissionsschutzbehorden erstmals ein System zur Beurteilung der Wirkungen von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der schadlichen Umwelteinwirkung im Sinne des 1 Abs 1 BImSchG zur Verfugung Die Erarbeitung der fachlichen Grundlagen geht auf die 1970er Jahre zuruck 1 Nach umfangreichen Messungen und Beurteilungen von Beleuchtungsanlagen insbesondere fur Sportstatten im Freien wurde im Mai 2000 die Licht Richtlinie in Form von Hinweisen eingehend uberarbeitet und durch einen Anhang mit Hinweisen uber die schadlichen Einwirkungen von Beleuchtungsanlagen auf Tiere insbesondere auf Vogel und Insekten und mit Vorschlagen zu deren Minderung erganzt Die Uberarbeitung aus dem Jahr 2012 wurde um Erlauterungen zur Ermittlung und Bewertung der Raumaufhellung und Blendung erganzt Sie baute in ihren wesentlichen Inhalten auf der Veroffentlichung des Arbeitskreises Lichtimmissionen der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft auf 2 Der neue Anhang 2 enthalt Empfehlungen zur Ermittlung Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von grossflachigen Photovoltaikanlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren 3 In Nordrhein Westfalen gilt die Vorschrift in Form des Licht Erlasses der fur die Verwaltung verbindlich ist 4 In Brandenburg gilt seit 2014 die Licht Leitlinie des Ministeriums fur Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz die von den zustandigen Immissionsschutz Behorden beim Vollzug des BImSchG und des Landesimmissionsschutzgesetzes LImschG zu beachten ist 5 Anwendungsbereich BearbeitenSie wird zur Beurteilung der Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht emittierende Anlagen aller Art angewandt Sie dient einem einheitlichen Verstandnis solcher Begriffe wie dem einer erheblichen Belastigung dem Schutz davor sowie der hoheren Energieeffizienz Unter Anlage werden hierbei allerdings nur solche und ihre Bestandteile verstanden wie sie in 3 Abs 5 BImSchG definiert sind da offentliche Verkehrswege und Fahrzeuge dort ausdrucklich ausgenommen sind gelten die Hinweise etwa nicht fur Lichtimmissionen die durch die Nutzung von Verkehrswegen entstehen bspw Verkehrssignale oder Autoscheinwerfer 6 Ausgenommen sind zudem Licht Schatteneffekte von Windenergieanlagen fur die besondere Hinweise veroffentlicht sind 7 und Laser Sie entfaltet keine direkte rechtliche Bindung Uber ihr Verstandnis als allgemeiner sachverstandiger Uberblick uber den Stand der Technik und mit ihrer breiten praktischen Umsetzung uber den Anspruch auf Gleichbehandlung kann sie aber faktische Bindungswirkung gegenuber den ortlichen Umweltbehorden entfalten denen ihre Beachtung obliegt Ubertragene Anwendung Bearbeiten Die Strassenbeleuchtung ist zwar als strassenfremde Einrichtung eine nicht genehmigungsbedurftige Anlage im Sinne des BImschG unterliegt aber nicht den Anforderungen des 22 Abs 1 S 1 BImSchG Von Lichtimmissionen Betroffene konnen etwa bei Beeintrachtigungen des nachtlichen Schlafs einen offentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch analog 1004 906 BGB gegen wesentliche Belastigungen geltend machen wobei die Richtwerte der LAI Hinweise berucksichtigt werden konnen 8 Weblinks BearbeitenLicht Richtlinie von Mai 2000 in Landmann Rohmer Umweltrecht 63 Erganzungslieferung 2011 beck online de abgerufen am 21 August 2019 Hinweise zur Messung Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 13 September 2012 redaktionell uberarbeitet 2015 Stand 9 Marz 2018 aus dem Internetauftritt des LAIEinzelnachweise Bearbeiten Landesumweltamt Nordrhein Westfalen Sachinformation zur Beurteilung von Lichtimmissionen kunstlicher Beleuchtungsanlagen LANUV NRW Februar 2002 abgerufen am 11 Oktober 2019 Empfehlungen fur die Messung Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen kunstlicher Lichtquellen 12 3 vom Juni 2011 Bund Lander Arbeitsgemeinschaft fur Immissionsschutz LAI Hinweise zur Messung Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen Beschluss vom 13 September 2012 Umwelt und Bauministerium NRW Lichtimmissionen Messung Beurteilung und Verminderung Land NRW 11 Dezember 2014 abgerufen am 11 Oktober 2019 Licht Leitlinie Leitlinie des Ministeriums fur Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen Brandenburg vom 16 April 2014 ABl Nr L 21 vom 28 Mai 2014 S 691 umwelt online de abgerufen am 24 Juni 2019 3 Abs 5 Nr 2 offentl Verkehrswege und Nr 3 Fahrzeuge BImSchG WEA Schattenwurf Hinweise Wolf Herkner Lichtverschmutzung durch Strassenlaternen 5 Dezember 2018 in der Homepage seiner Anwaltskanzlei zu VG Munchen Urteil vom 28 November 2018 M 19 K 17 4863 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Licht Richtlinie amp oldid 224964178