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Lex fori lateinisch fur Recht bzw Gesetz des Gerichts ist eine der wesentlichen Rechtsanwendungsregeln fur das Internationale Privatrecht Der Begriff lex fori bezeichnet im Internationalen Privatrecht das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht Es ist also dasjenige Recht das am Gerichtsstand gilt also das Recht des Forumstaates Dieses Recht ist insbesondere fur Fragen des Prozessrechts massgebend vgl Internationales Zivilverfahrensrecht daneben aber auch fur einige sonstige Fragen des Internationalen Privatrechts Zur Qualifikation der Rechtsfrage eines Sachverhaltes mit Auslandsberuhrung d h zur Feststellung der fur den Sachverhalt massgeblichen Kollisionsnorm wendet die herrschende Meinung aus Praktikabilitatsgrunden durchgangig die lex fori an Hierzu wird die einem Lebenssachverhalt entspringende Rechtsfrage dem entsprechenden in einer Kollisionsnorm verwendeten rechtlichen Systembegriff sog Anknupfungsgegenstand zugeordnet Die Bestimmung Auslegung und Einordnung des Anknupfungsgegenstandes erfolgen nach den Vorstellungen des materiellen Rechts des Forumstaates Im IZPR findet zur Ermittlung der internationalen Zustandigkeit des angerufenen Gerichtes im Forumstaat ebenfalls die lex fori Anwendung Es gilt daher im internationalen Verfahrensrecht der Grundsatz dass ein staatliches Gericht nur sein eigenes formelles Verfahrensrecht anwendet Der Gegenbegriff ist die lex causae Diese wird im Gegensatz zu der herrschenden Meinung anstelle der lex fori von einer Mindermeinung angewendet um die massgeblichen Kollisionsnormen durch Qualifikation mittels Auslegung nach dem zur Anwendung berufenen auslandischen Recht zu finden Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex fori amp oldid 218853592