www.wikidata.de-de.nina.az
Lex Koller ist die informelle Bezeichnung des schweizerischen Bundesgesetzes vom 16 Dezember 1983 uber den Erwerb von Grundstucken durch Personen im Ausland BewG SR 211 412 41 Der Name des Gesetzes geht auf Arnold Koller zuruck der bei der letzten grosseren Uberarbeitung des Gesetzes 1997 Bundesrat war 1 BasisdatenTitel Bundesgesetz uber den Erwerb vonGrundstucken durch Personen im AuslandAbkurzung BewGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie ZivilgesetzbuchSystematische Rechtssammlung SR 211 412 41Ursprungliche Fassung vom 16 Dezember 1983Inkrafttreten am 1 Januar 1985Letzte Anderung durch AS 2007 6637 PDF 528 kB Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2008Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Geschichte 3 Wirkung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZweck BearbeitenZweck der Lex Koller ist die Bekampfung der Uberfremdung des einheimischen Bodens Sie beinhaltet eine Beschrankung der Erwerbsmoglichkeiten von Schweizer Wohnliegenschaften durch Auslander Auslandern die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben ist es verwehrt Wohnliegenschaften zu kaufen Einzig der Erwerb von Ferienwohnungen fur die es Kontingente gibt ist erlaubt Burger von EU und EFTA Staaten mit Aufenthaltsbewilligung B und C sind Schweizer Burgern gleichgestellt Nicht EU und EFTA Staatsburger benotigen fur einen uneingeschrankten Erwerb von allen Arten von Liegenschaften die Aufenthaltsbewilligung C Kommerzielle Liegenschaften konnen von allen Personen egal ob in der Schweiz wohnhaft oder nicht erworben werden Fur die Feststellung des Wohnsitzes gemass Lex Koller genugt nicht nur das Vorhandensein der Aufenthaltsgewilligung B oder C Gemass Punkt 5a des Merkblatts des Bundesamtes fur Justiz uber den Erwerb von Grundstucken durch Personen im Ausland gilt Nach den Artikeln 23 ff des Zivilgesetzbuches befindet sich der Wohnsitz dort wo sich die Person mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhalt sich der Schwerpunkt ihrer personlichen Lebensbeziehungen befindet sie sich in der arbeitsfreien Zeit regelmassig aufhalt familiare und freundschaftliche Beziehungen pflegt und am gesellschaftlichen Leben teilnimmt Auslanderinnen und Auslander die sich fur einen bewilligungsfreien Grundstuckerwerb auf ihren tatsachlichen Wohnsitz in der Schweiz berufen mussen einen entsprechenden Nachweis erbringen Eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligung und eine Bestatigung der Gemeinde uber die erfolgte Anmeldung genugen fur sich allein nicht Anhaltspunkt fur einen tatsachlichen Wohnsitz ist der gemeinsame Haushalt mit dem Ehegatten oder Lebenspartner und den minderjahrigen Kindern Weitere Anhaltspunkte sind beispielsweise das Arbeitsverhaltnis die Immatrikulation eines Fahrzeugs die volle Steuerpflicht oder die regelmassige Mitwirkung in einem Verein in der Schweiz Unerheblich ist wenn der Ehegatte des Erwerbers uber das Schweizer Burgerrecht verfugt 2 Geschichte BearbeitenDie Lex Koller ersetzte 1997 3 4 die Lex Friedrich nach Bundesrat Rudolf Friedrich ihrerseits Nachfolgeerlass der Lex Furgler nach Bundesrat Kurt Furgler Bereits in den 1960er 70er Jahren gab es mit der Lex von Moos nach Bundesrat Ludwig von Moos und der Lex Celio nach Bundesrat Nello Celio ahnliche Erlasse Seit seinem Inkrafttreten 1985 wurde das Gesetz mehrmals angepasst und verschlankt Im Rahmen eines Konjunkturstimulierungsprogramms wurde 1997 der Erwerb von Geschaftsliegenschaften vollstandig liberalisiert Seit 2005 durfen Personen im Ausland auch Anteile an borsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften kaufen wie es bei Immobilienfonds schon immer der Fall war Im Jahr 2007 wollten alle grossen Parteien das Gesetz ersatzlos streichen Es gab dafur sogar bereits eine Abschaffungs Vorlage des Bundesrats Im Dezember 2012 resp Marz 2013 sprachen sich beide Parlamentskammern dafur aus die Abschaffungs Vorlage formell zu beerdigen 5 Ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalratin Jacqueline Badran forderte 2014 erfolglos eine Verscharfung des Gesetzes Die zwei bestehenden Ausnahmen zur Lex Koller eine fur Gewerbeliegenschaften und eine fur Immobiliengesellschaften sollten abgeschafft werden Uberraschenderweise schickte 2017 der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung die nebst der Beseitigung einiger kleiner Schwachstellen im Gesetz die Lockerungen von 1997 und 2005 wieder ruckgangig machen wollte Wirtschaft und Politik wehrten sich gegen dieses Vorhaben und der Bundesrat verzichtete in der Folge auf die Revision Wirkung BearbeitenDas Gesetz verhindert erfolgreich dass im Gegensatz zu London oder Vancouver Wohnhauser von reichen Auslandern nur als Geldanlage aufgekauft werden und so knapper Wohnraum noch teurer wurde Ausserdem ist der Schweizer Wohnungsmarkt weniger anfallig auf externe Schocks weil nicht jederzeit damit gerechnet werden muss dass die Auslander ihre Gelder wieder abziehen Das Tourismusprojekt Andermatt wurde 2006 von der Bewilligungspflicht befreit 6 Weblinks BearbeitenGesetzestext und weitere Informationen auf www admin ch Auslander tricksen beim Hauskauf Handelszeitung 17 Juni 2011 Ausverkauf der Schweiz bildlich gesehen Schweizer Filmwochenschau 8 Oktober 1971 6 Min 26 Einzelnachweise Bearbeiten Von der Lex von Moos zur Lex Koller NZZ 30 Oktober 2012 abgerufen am 22 Marz 2020 Bundesamt fur Justiz Merkblatts Erwerb von Grundstucken durch Personen im Ausland Fedlex Abgerufen am 14 September 2022 Fedlex Abgerufen am 14 September 2022 Auch viele Burgerliche wollen Lex Koller verscharfen In Neue Zurcher Zeitung NZZ vom 27 September 2013 Bundesrat verlangert die Befreiung von der Bewilligungspflicht fur das Tourismusprojekt Andermatt bis Ende 2040 In admin ch Der Bundesrat Eidgenossisches Justiz und Polizeidepartement Bundesamt fur Justiz 24 Februar 2021 abgerufen am 24 Februar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex Koller amp oldid 226153166