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Die Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung falschlicherweise oftmals bezeichnet als Vorrang der Leistungskondiktion ist eine Lehre im Bereicherungsrecht Sie besagt dass in einem bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhaltnis eine Direktkondiktion aus Nichtleistungskondiktion gegen den Bereicherten im Grundsatz nicht moglich ist Die Bereicherung ist vorrangig entlang der Leistungskette uber das Dreieck abzuwickeln Eine Nichtleistungskondiktion ist nach dieser Theorie im Grundsatz nur dann moglich wenn der Gegenstand dem Bereicherten von niemandem durch Leistung zugewendet worden ist oder entsprechend den ausdrucklichen gesetzlichen Ausnahmen 816 Abs 1 Satz 2 und 822 BGB ihm unentgeltlich zugewendet wurde Diese Losung bereicherungsrechtlicher Mehrpersonenverhaltnisse wird auch als Subsidiaritatsmodell bezeichnet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung amp oldid 219889659