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Der Begriff Landrat wurde in der Republik Baden fur unterschiedliche Amtsbezeichnungen verwendet Im Zuge einer Besoldungsneuordnung wurden mit Bekanntmachung vom 20 September 1924 zahlreiche Amtsbezeichnungen geandert Die bisherigen Oberamtmanner die die Leitung der staatlichen badischen Bezirksamter wahrnahmen erhielten die Bezeichnung Landrate 1 Die bisherigen Amtmanner erhielten neu die Bezeichnung Regierungsrate Durch das Gesetz uber die Landkreisselbstverwaltung in Baden Landkreisordnung vom 24 Juni 1939 2 wurden die bisherigen Kreise per 15 Juni 1939 aufgelost Die bisherigen badischen Kreise als Verband der kommunalen Selbstverwaltung und die staatlichen Bezirksamter als untere staatlicher Verwaltungsbezirke wurden zusammengelegt Die neuen Landkreise waren untere staatlicher Verwaltungsbezirke Organleihe und gleichzeitig Selbstverwaltungskorperschaft Der Leiter eines Landkreises fuhrte die Amtsbezeichnung Landrat Diese Bezeichnung wurde auch im kurzlebigen Bundesland Baden Sudbaden beibehalten und 1952 auch im neuen Bundesland Baden Wurttemberg fortgefuhrt Einzelnachweise Bearbeiten Badisches Gesetzes und Verordnungs Blatt Nr 54 vom 30 September 1924 S 267 Bekanntmachung vom 20 September 1924 Anderungen der Amtsbezeichnungen In Badisches Gesetz und Verordnungs Blatt Nr 54 vom 30 September 1924 S 267 268 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landrat Baden amp oldid 231382273