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Der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern K d o R ist ein Zusammenschluss von judischen Gemeinden in Bayern Das Verhaltnis zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband judischer Gemeinden wurde in einem Staatsvertrag geregelt Der Vertrag zwischen Bayern und dem Landesverband wurde am 14 August 1997 unterzeichnet und am 24 Oktober 2008 erneuert Demnach ist der Landesverband Ansprechpartner der bayerischen Staatsregierung fur judische Belange Der Verband ist Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland und umfasst die judischen Gemeinden von Amberg Bamberg Bayreuth Hof Nurnberg Weiden Schwaben Augsburg Erlangen Furth Regensburg Straubing und Wurzburg Unterfranken 1 Dem Landesverband gehoren judische Gemeinden aus sechs der sieben Regierungsbezirke Bayerns an Die Gemeinden in Oberbayern gehoren dagegen der Israelitischen Kultusgemeinde Munchen und Oberbayern an die einen eigenen Landesverband im Zentralrat der Juden bildet Der Landesverband ist mit 8615 Mitgliedern der viertgrosste in Deutschland Stand Herbst 2020 Sein Prasident ist Josef Schuster Geschichte BearbeitenVorlaufer des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern war der von 1920 bis 1938 bestehende Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern wurde am 12 Januar 1947 gegrundet 2 wobei dieser am 11 August 1947 die Korperschaftsrechte erhielt 3 Am 14 August 1997 wurde zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern ein Staatsvertrag unterzeichnet In dem Vertragstext heisst es Der Staatsvertrag schafft eine dauerhafte rechtliche Grundlage wie sie vergleichbar auch zwischen dem Freistaat Bayern und den beiden grossen christlichen Kirchen besteht 4 Der Staatsvertrag wurde am 17 Dezember 1997 durch einen Beschluss des Bayerischen Landtages bestatigt Aufgrund des Staatsvertrags erhalt der Landesverband einen Pauschalzuschuss zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch judischen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung judischen Gemeindelebens Im Hinblick auf den Anstieg der Mitgliederzahlen der Kultusgemeinden und der dadurch bedingten Mehraufwendungen wurde der Staatsvertrag durch Vertrag vom 9 April 2003 geandert Durch Vertrag vom 24 Oktober 2008 erfolgte eine weitere Anpassung unter Berucksichtigung der aufgrund der geanderten Alters und Sozialstruktur der judischen Gemeinden gestiegenen Anforderungen sowie der gewunschten Intensivierung des interkulturellen Austausches Die Staatsleistungen betrugen im Jahr 1997 2 115 000 DM und 3 700 000 DM im Jahr 1998 Inzwischen ist der Zuschuss auf 5 750 000 im Jahr 2011 und geplant 6 250 000 im Jahr 2012 gestiegen Einzelnachweise Bearbeiten Landesverbande 21 August 2017 abgerufen am 7 Juni 2020 So schrieb Philipp Auerbach am 13 Januar 1947 an den Bayerischen Staatsminister des Innern am Sonntag dem 12 Januar 1947 einen Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden gegrundet habe Die Satzung des Verbandes erlaube ich mir Ihnen anliegend zu uberreichen aus Archivierte Kopie Memento vom 7 Januar 2010 im Internet Archive So heisst es in einem Schreiben Dem neugeschaffenen Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Bayerns wird antragsgemass die Eigenschaft einer Korperschaft des offentlichen Rechts verliehen 1 2 Vorlage Toter Link www bmi bund de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Oktober 2018 Suche in Webarchiven Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteNormdaten Korperschaft GND 1094413 8 lobid OGND AKS LCCN no95019875 VIAF 127307767 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern amp oldid 207412106