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Die Landeshaushaltsordnung von Berlin enthalt Regelungen zur Aufstellung des Haushalts zur Besetzung von Stellen mit Beamten oder Angestellten und zu den Rechten des Rechnungshofes Die Ordnung trifft Aussagen wann das Abgeordnetenhaus oder die Bezirksverordnetenversammlung uber Vorgange zu unterrichten sind In bestimmten Fallen sind Haushaltssperren moglich BasisdatenTitel LandeshaushaltsordnungAbkurzung LHOArt Geltungsbereich BerlinRechtsmaterie HaushaltsrechtErlassen am 5 Oktober 1978Inkrafttreten am Letzte Anderung durch Gesetz vom 10 Dezember 2018Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Grundsatze 3 Zustandige Behorde 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenTeil 1 Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan Teil 2 Aufstellung des Haushaltsplans Teil 3 Ausfuhrung des Haushaltsplans Teil 4 Zahlungen Buchfuhrung und Rechnungslegung Teil 5 Rechnungsprufung Teil 6 Landesunmittelbare juristische Personen des offentlichen Rechts Teil 7 Sondervermogen Teil 8 Entlastung Teil 9 Ubergangs und SchlussbestimmungenGrundsatze BearbeitenDer Landeshaushaltsordnung liegen die Grundsatze der Haushaltsklarheit und wahrheit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Grunde Zustandige Behorde BearbeitenZustandige Behorde ist die Senatsverwaltung fur Finanzen 1 Einzelnachweise Bearbeiten Volltext PDF Datei abgerufen am 14 April 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landeshaushaltsordnung Berlin amp oldid 235411984