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Als Kronkardinal oder Nationalkardinal bezeichnet man jene Kardinale die ihre Ernennung dem Vorschlag eines Fursten verdankten Die Ernennung solcher Kronkardinale war gegen Ende des 16 Jahrhunderts eine fest etablierte Praxis Sowohl die katholischen Fursten der italienischen Staaten als auch grosse katholische Monarchien machten davon Gebrauch Diese Kardinale fuhlten sich in aller Regel mehr dem Fursten verpflichtet der sie vorgeschlagen hatte als dem Papst durch den die Ernennung erfolgte Fur die Furstenhauser waren die Kronkardinale ein wichtiges politisches Mittel um an der Kurie Einfluss auszuuben Nichtitalienische Geistliche verdankten in der Regel alle ihre Ernennung einem furstlichen Vorschlag Fur den jeweiligen Papst war die Ernennung in der Regel eine Moglichkeit eine politische Schuld auszugleichen und sicherzustellen dass sich ein Furstenhaus ihm verpflichtet fuhlte Es gab keine feste Regeln wie viele Kardinalskandidaten ein Furst vorschlagen durfte die Anzahl der vorgeschlagenen Kandidaten war aber im Allgemeinen gering Literatur BearbeitenHillard von Thiessen Familienbande und Kreaturenlohn Der Kardinal Herzog von Lerma und die Kronkardinale Philipps III von Spanien In Die Jagd nach dem roten Hut hrsg von Arne Karsten Gottingen 2004 ISBN 3 525 36277 3Beispiele fur Kronkardinale BearbeitenBernardo de Sandoval y Rojas 1546 1618 Antonio Zapata y Cisneros 1550 1635 Gaspar de Borja y Velasco 1580 1645 Gabriel Trejo Paniagua 1562 1630 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kronkardinal amp oldid 222396524