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Krondotation ist die Gesamtheit der Einkunfte welche ein Monarch und sein Haus aus Staatsmitteln beziehen Den Gegensatz bildet das Privatvermogen des Fursten Die Krondotation besteht entweder aus einer jahrlichen Rente welche aus der Staatskasse gezahlt wird Einkunften die aus den Domanen ganz oder teilweise in die Hofkasse fliessen oder wie in Preussen gewisse Vermogenskomplexe die als Kronfideikommiss erklart wurden welche unverausserlich sind und deren Abwurf zur Krondotation gehort In Preussen wurde durch Gesetz vom 17 Januar 1820 eine jahrliche Rente von 2 573 098 Thaler aus den Einkunften der Domanen und Forsten dem koniglichen Haus angewiesen welche durch Gesetz vom 30 April 1850 um jahrlich 500 000 Thaler erhoht wurde Das Gesetz vom 27 Jan 1868 betreffend die Erhohung der Krondotation fugte eine weitere Rente von 1 Mio Thaler aus der Staatskasse hinzu Ausserdem sind bestimmte Schlosser nebst Zubehor der ausschliesslichen Benutzung des Konigs unter Ubernahme der Unterhaltungslast auf den Kronfideikommissfonds vorbehalten Weblinks BearbeitenKrondotation In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 10 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 246 http amtspresse staatsbibliothek berlin de vollanzeige php file 9838247 1867 1867 12 04 xml amp s 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Krondotation amp oldid 169537504