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Kronfideikommiss ist in Monarchien das unverausserliche Vermogen das zum Unterhalt des furstlichen Hauses bestimmt ist Das Kronfideikommissgut bildet einen Teil der Krondotation Siehe auch BearbeitenFideikommissLiteratur BearbeitenKronfideikommiss In Meyers 4 Auflage Band 10 S 251 251 Weblinks BearbeitenBeitrag uber Haus und Kronfideikommisse von Klaus Graf Verfassungsurkunde fur den Preussischen Staat 31 Januar 1850 Artikel 59 lautet Dem Kron Fideikommissfonds verbleibt die durch das Gesetz vom 17 Januar 1820 auf die Einkunfte der Domainen und Forsten angewiesene Rente Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage von 1888 bis 1890 Bitte entferne diesen Hinweis nur wenn du den Artikel so weit uberarbeitet hast dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt dies belegt ist und er den heutigen sprachlichen Anforderungen genugt Um danach auf den Meyers Artikel zu verweisen kannst du Meyers Online Band Seite benutzen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kronfideikommiss amp oldid 232457898