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Die Kreisordnung fur Lothringen vom 25 Marz 1941 war eine Verordnung des deutschen Chefs der Zivilverwaltung im besetzten CdZ Gebiet Lothringen wahrend des Zweiten Weltkriegs Sie glich das Kreisrecht in den lothringischen Kreisen dem Reichsrecht an und bereitete dadurch eine endgultige Annexion des Gebietes vor Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Geltungsdauer 2 Staatlicher Verwaltungsbezirk 3 Selbstverwaltungskorperschaft 4 Einheit von Partei und Staat 5 QuellenGeltungsbereich und Geltungsdauer BearbeitenDie Kreisordnung galt bei ihrem Erlass fur alle Stadt und Landkreise im CdZ Gebiet Lothringen In nur 15 Paragraphen regelte sie die Grundlagen der Verwaltung auf der Kreisstufe An der Spitze der Landkreise stand der Landrat an der Spitze des Stadtkreises Metz der Oberburgermeister Die Neuregelungen des Kreisrechts traten mit dem 1 April 1941 in Kraft und beseitigten alle fruheren franzosischen Regelungen Die Kreisgrenzen wurden teilweise geandert Die Kantone wurden aufgelost Jeder Landkreis umfasste eine Anzahl von Gemeinden denen bereits seit dem 1 Januar das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30 Januar 1935 verliehen worden war Gleichzeitig waren viele kleinere Gemeinden mit anderen in gemeinsamen Burgermeistereien verbunden worden Mit dem alliierten Vormarsch bis zur alten Reichsgrenze am Westwall Mitte Dezember 1944 wurde die deutsche Verwaltung Lothringens und auch die Geltung der Kreisordnung beendet Staatlicher Verwaltungsbezirk BearbeitenAngelehnt an die preussisch deutschen Traditionen in der seit 1933 nationalsozialistischen Auspragung fuhrte der Landrat die gesamte staatliche Verwaltung mit Ausnahme der bisher ublichen Sonderverwaltungen wie Justiz Finanzen Bahn Post Forsten Strassen Wasserstrassen Hoch und Tiefbauund so weiter Selbstverwaltungskorperschaft BearbeitenIn Angelegenheiten der Selbstverwaltung hatte der Kreis offentliche Aufgaben unter eigener Verantwortung wahrzunehmen Diese konnten ihm als Auftragsangelegenheiten auch zugewiesen werden Entsprechend dem Fuhrerprinzip entschied auch in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Landrat allein Ihm waren allerdings 6 Kreisrate als Berater zur Seite gestellt Sie wurden vom Gauleiter der NSDAP fur 6 Jahre in dieses Ehrenamt berufen Die Aufsicht nahm in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Chef der Zivilverwaltung wahr Einheit von Partei und Staat BearbeitenZur Sicherung der Einheit von Partei und Staat war bei Entscheidungen von wesentlicher politischer Bedeutung das Einvernehmen zwischen dem staatlichen Landrat und dem politischen Kreisleiter der NSDAP herzustellen Bei Meinungsverschiedenheiten war der Chef der Zivilverwaltung zur Entscheidung anzurufen Die ubrigen staatlichen Kreisbehorden hatten enge Fuhlung mit dem Landrat zu halten und Verfugungen und Berichte durch die Hand des Landrats zu leiten Dieser hatte im Ubrigen bei Gefahr im Verzug das Recht einstweilige Anordnungen zu treffen Quellen BearbeitenVerordnungsblatt fur Lothringen 1941 Saarbrucken Friedrich Courths 1941 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreisordnung fur Lothringen amp oldid 214276966