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Als Koppelungsvorschrift bezeichnet man im deutschen Verwaltungsrecht eine Rechtsnorm die sowohl auf der Tatbestandsseite einen unbestimmten Rechtsbegriff enthalt als auch auf der Rechtsfolgenseite Ermessen einraumt 1 Ein signifikantes Beispiel dafur bietet 227 Abgabenordnung Die Finanzbehorden konnen Anspruche aus dem Steuerschuldverhaltnis ganz oder zum Teil erlassen wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig ware Grundsatzlich sind dabei Tatbestands und Rechtsfolgenseite jeweils nach den fur sie geltenden Regeln zu behandeln Es kann jedoch zu Wechselwirkungen kommen Teilweise sind bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs bereits alle Gesichtspunkte zu berucksichtigen die auch fur die Ermessensausubung relevant waren In diesem Fall wird das Ermessen aufgezehrt im Ergebnis liegt dann faktisch eine zwingende Norm vor Dies hat beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht bei 35 BauGB so gesehen 2 In anderen Fallen ist umgekehrt der unbestimmte Rechtsbegriff richtigerweise nicht dem Tatbestand zuzuordnen sondern als Umschreibung von Umfang und Inhalt des Ermessens zu lesen so dass im Ergebnis allein Ermessen eingeraumt wird 3 Hartmut Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 11 Aufl Beck Munchen 1997 7 Rn 48 ISBN 3 406 42619 0 BVerwGE 18 247 250 GemSOBG in BVerwGE 39 355 ff der sich eingehend mit der Problematik des 227 Abgabenordnung auseinandersetzt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Koppelungsvorschrift amp oldid 171307378