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Eine Kongregation bischoflichen Rechts ist ein Ordensinstitut in der romisch katholischen Kirche das als Institut diozesanen Rechts der Aufsicht des Diozesanbischofs untersteht und nicht wie ein Institut papstlichen Rechts unmittelbar dem Papst Rechtsgrundlage ist can 589 CIC Der jeweilige Ortsbischof genehmigt die Errichtung und fuhrt die Aufsicht uber die Kongregationen und gilt als deren oberster Leiter Er hat die Ordensleitung zu bestatigen und fuhrt regelmassig Visitationen durch Frauenorden bischoflichen Rechts erhielten in der Vergangenheit haufig einen Diozesanpriester als Rektor zugeteilt der die oberste Leitungsbefugnis im Auftrag des Bischofs wahrnahm Durch die Ortsnahe ist der Bischof in der Regel besser informiert und wirkt direkter in der Ordensleitung als dies bei Instituten papstlichen Rechts die dann zustandigen vatikanischen Behorden tun konnen In allgemeinen Belangen des Ordenslebens unterstehen aber auch Kongregationen bischoflichen Rechts den Vorgaben des Dikasteriums fur die Institute geweihten Lebens und fur die Gesellschaften apostolischen Lebens Viele Ordensgemeinschaften werden zunachst als Kongregationen bischoflichen Rechts errichtet und spater vor allem wenn sie ihr Wirkungsgebiet uber die Bistumsgrenzen hinaus erweitern papstlich anerkannt und zu Kongregationen papstlichen Rechts erhoben Weblinks BearbeitenEintrag zu Bischoflichen Rechts auf Orden online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kongregation bischoflichen Rechts amp oldid 234212297