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Die Kantonale Volksabstimmung Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden war eine Volksabstimmung im Schweizer Kanton Appenzell Ausserrhoden die am 13 Juni 2010 stattfand Inhalt der Vorlage war die Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde welche 1997 abgeschafft wurde Kantonale Volksabstimmung Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden Ergebnis AbgelehntAllgemeinesKanton Appenzell AusserrhodenDatum 13 Juni 2010Empfehlung des KantonsratsJa 4Nein 58ResultatJa 4845 29 71 Nein 11 461 70 29 Ja Stimmen nach Gemeinde Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrunde und Inhalt 2 Argumentation der Befurworter und Gegner 3 Abstimmungsergebnis 4 Siehe auch 5 QuellenHintergrunde und Inhalt BearbeitenDer Kanton Appenzell Ausserrhoden war lange Zeit einer der wenigen acht Kantone welche Abstimmungen in Form einer Landsgemeinde durchfuhrten Nachdem das Abstimmungsverfahren besonders bei knappen Entscheiden in Kritik geraten war entschloss sich das Volk am 28 September 1997 in einer Urnenabstimmung die Landsgemeinde abzuschaffen und fortan nur noch an der Urne oder per Brief abzustimmen Zehn Jahre spater bildete sich dagegen ein Initiativkomitee welche der Kantonskanzlei am 14 Dezember 2007 eine Initiative zur Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde und der Unterschriftenliste vorlegte Der Initiativtext lautete dabei wie folgt Die Landsgemeinde als Versammlung der kantonalen Stimmberechtigten und oberstes Verfassungs und Gesetzgebungsorgan ist wieder einzufuhren Da der Kantonsrat die Initiative am 22 Februar 2010 mit 58 zu 4 Stimmen ablehnte kam es zu der gesetzlich festgelegten Abstimmung durchs Volk Argumentation der Befurworter und Gegner BearbeitenDie Initianten begrundeten die Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde damit dass die Landsgemeinde fur den Kanton Tradition und politische Kultur bedeutet welche den Kanton charakterisiert und ihn von den meisten anderen Kantonen unterscheidet die Demokratie in einer Landsgemeinde intensiver wahrgenommen wird da sowohl das Volk wie die Regierung fur jeden sichtbar ist der Zusammenhalt durch die Landsgemeinde gefordert wird da sich die Stimmberechtigten aller Gemeinden an einem Ort zusammenfinden und gemeinsam am Ereignis teilnehmen seit der Abschaffung der Landsgemeinde eine Verschiebung der politischen Gewichte stattgefunden habe Statt einer direkten Demokratie durch das Volk fande seither nur noch eine reprasentative Demokratie durch Delegierte statt Politische Prozesse fanden seither zwischen Kantonsrat und Regierung statt bei einer Neueinfuhrung der Landsgemeinde die Chance zu einer Verbesserung gegenuber der damalig abgeschafften besteht So erwahnte man die Moglichkeit am Tag der Landsgemeinde den offentlichen Verkehr zum Nulltarif oder Kinderhorte anzubieten Sogar die Moglichkeit das Zahlverfahren das sogenannte Mehren mit elektronischen Hilfsmittel zu unterstutzen wurde genannt Des Weiteren wurde offen eingestanden dass die Landsgemeinde ein schones Fest der Demokratie sei welches man sich einfach zuruckwunsche Auch der Kantonsrat anerkannte die traditionelle und kulturelle Bedeutung der damaligen Landsgemeinde sah in der Urnen und Briefabstimmung jedoch Vorteile die in der Gesamtheit uberwogen und vorzuziehen seien Mit der Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde die Vorteile einer orts und zeitunabhangigen Abstimmung verloren ginge da auch keine briefliche Abstimmung mehr moglich ware Infolge dessen die Stimmbeteiligung unweigerlich sinken wurde beispielsweise durch Stimmberechtigte die am Tag der Landsgemeinde verhindert sind teilzunehmen Die Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde dem Trend der anderen Kantone zum E Voting widerspricht und man sich uber Jahre hinweg dem Anschluss daran blockieren wurde Gesetzgebungsprozesse behindert wurden da zumindest fruher die Landsgemeinde nur einmal jahrlich abgehalten wurden seit der neuen Kantonsverfassung von 1995 zum Teil aber kurzere Zeiten verlangt werden Bei der Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde Anforderungen des Bundes und dem Volkerrecht erfullt werden mussen die fruher nicht galten Unter anderem die Kontrolle der Teilnehmenden und eine erhohte Gewahrleistung der Sicherheit Man bemangelte zudem dass die Initiative nur die Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde beinhalte sich jedoch in keiner Weise uber die Verfassung und Gesetzgebung aussert Bei einer Annahme wurde der Kantons und Regierungsrat mit der Umsetzung alleine gelassen was zu einer unterschiedlichen Vorstellungen uber eine neue Landsgemeinde gegenuber den Initianten und Stimmberechtigten fuhren konnte Ausserdem liess der Kantonsrat klarstellen dass eine Kombination aus der bisherigen Abstimmung an der Urne und per Brief zusammen mit einer Landsgemeinde ausgeschlossen sei Abstimmungsergebnis BearbeitenAlle 20 Gemeinden des Kantons lehnten die Vorlage ab Der Anteil Ja Stimmen lag zwischen 21 in der Gemeinde Schwellbrunn und 44 in der Gemeinde Wald Im kantonalen Durchschnitt wurde die Vorlage mit einem Nein Stimmen Anteil von 70 3 abgelehnt Bezirk Ja Anzahl Nein Anzahl Ja Prozent Nein Prozent AnnahmeBuhler 118 314 27 3 72 7 NeinGais 272 774 26 0 74 0 NeinGrub 105 214 32 9 67 1 NeinHeiden 240 750 24 2 75 8 NeinHerisau 1 098 3 003 26 8 73 2 NeinHundwil 130 239 35 2 64 8 NeinLutzenberg 115 173 39 9 60 1 NeinRehetobel 203 413 33 0 67 0 NeinReute 50 166 23 1 76 9 NeinSchonengrund 37 120 23 6 76 4 NeinSchwellbrunn 102 382 21 1 78 9 NeinSpeicher 451 1 018 30 7 69 3 NeinStein 130 457 22 1 77 9 NeinTeufen 760 1 326 36 4 63 6 NeinTrogen 280 403 41 0 59 0 NeinUrnasch 174 525 24 9 75 1 NeinWald 111 140 44 2 55 8 NeinWaldstatt 173 433 28 5 71 5 NeinWalzenhausen 153 318 32 5 67 5 NeinWolfhalden 143 293 32 8 67 2 NeinTotal 20 4 845 11 461 29 7 70 3 NeinSiehe auch BearbeitenListe kantonaler Volksabstimmungen des Kantons Appenzell AusserrhodenQuellen BearbeitenKantonale Volksabstimmung vom 13 Juni 2010 Offizielle Abstimmungsunterlagen Abstimmungsergebnisse Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kantonale Volksabstimmung Wiedereinfuhrung der Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden amp oldid 235753411