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JusProg ist ein Contentfilter zum Jugendschutz im Internet und wird herausgegeben vom JusProg e V Es war lange Zeit das einzige von der Kommission fur Jugendmedienschutz anerkannte Programm zur Gewahrleistung des Jugendschutzes im Internet 2019 entzog die KJM dem Programm die Zulassung mit der Begrundung die Wirkung sei mangelhaft 2 JusProgBasisdatenEntwickler JusProg e V Erscheinungsjahr 2012 1 Aktuelle Version 9 2 139 Windows Betriebssystem Windows MacOS iOS AndroidKategorie Jugendschutzprogrammhttps www jugendschutzprogramm de Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Funktion 3 Verbreitung 4 Zulassung und Entzug der Anerkennung 5 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten2005 erkannte die Kommission fur Jugendmedienschutz die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e V FSM als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der Telemedien an In der FSM zusammengeschlossen waren mehrere Diensteanbieter im deutschsprachigen Internet unter anderem AOL Deutschland und die Deutsche Telekom AG Die FSM entwickelte gemeinsam mit dem ICRA Konsortium ICRADeutschland einen von insgesamt drei Modellversuchen zur Inhaltsfilterung jugendbeeintrachtigender Angebote Weitere Modellprojekte waren System I der Cybits AG sowie Jugendschutzprogramm de von Jus Prog e V Cybits zog seine Losung in der Folge zuruck 3 Beiden Modellversuchen wurde keine Anerkennung durch die KJM eingeraumt Nach mehrfachen Verlangerungen lief zuletzt der JusProg Modellversuch ohne Zulassung aus 4 2011 folgte nach Drangen der FSM die Anerkennung einer uberarbeiteten Version von JusProg durch die KJM 1 Im gleichen Jahr wurde von der FSM eine Selbstklassifikations Plattform fur Website Betreiber eingerichtet auf der Altersfreigaben in maschinenlesbarer Form generiert und auf den Zielseiten eingebunden werden konnten 2012 erschien die erste anerkannte Version von JusProg fur Endanwender JusProg veroffentlichte 2019 nach einer iOS App eine Filterlosung auch fur Android Smartphones und Tablets 5 daruber hinaus wurde mit JusProgDNS ein DNS Resolver angeboten der nach Anmeldung auch das Pflegen individueller Freigabe und Blocklisten auf Netzwerkebene unterstutzt 6 2020 wurde das Programm als eines von nur zwei Jugendschutzprogrammen von der Stiftung Warentest als gut ausgezeichnet 7 Funktion Bearbeiten nbsp Erfolgreiche Generierung einer age de xml Datei zur Altersklassifikation einer WebsiteKernfunktion der Software ist der Abruf maschinenlesbarer Daten zu Altersfreigaben auf Websites Vergleichbar mit den alteren ICRA Labeln zur Selbsteinstufung einer Website konnen Webmaster per Label Generator granular bis auf Ebene einzelner Seiten angeben fur welche Altersgruppen die jeweiligen Inhalte freigegeben sind 8 Nach der Selbstklassifikation wird eine XML Datei mit den Klassifikationsdaten erzeugt weiter ein grafisches Label zur Kennzeichnung der Website Nach dem Ablegen des age de xml Files im Stammverzeichnis der Website ist die Auszeichnung abgeschlossen Endgerate mit aktivem JusProg Filter rufen beim Aufruf einer Website die age de xml Datei auf und erlauben bzw verweigern den Zugriff auf die aufgerufenen Seiten abhangig von der Altersbeschrankung auf dem Endgerat Verbreitung BearbeitenDie schmale Installationsbasis des Programms wurde als Indiz fehlenden Jugendmedienschutzes kritisiert 9 Die technische Umsetzung der JusProg Filterlosung erlaubt Website Betreibern mit vergleichsweise einfachen Mitteln die Besucher mit aktiviertem JusProg Filter anhand der zwangslaufig von ihnen abgerufenen age de xml Dateien zu erkennen Diese Abrufe tauchen in den Serverlogs auf und bewegten sich Stichproben zufolge regelmassig auf extrem niedrigem Niveau 10 Zulassung und Entzug der Anerkennung Bearbeiten2011 wurde JusProg von der KJM in der Version 4 1 anerkannt in der Folge wurde ein Selbstklassifizierungsportal fur Internetanbieter gestartet in dem diese Inhalte nach Altersstufen klassifizieren und freigeben konnten 1 In der Folge wurden akzeptierte Jugendschutzprogramme von JusProg als auch von der Deutschen Telekom angeboten 11 Die Telekom stellte spater das eigene Programm ein die Codebasis wurde 2016 an JusProg ubergeben 12 Die Telekom ist Mitglied im JusProg e V und verweist zum Jugendmedienschutz auf JusProg 13 Ab diesem Zeitpunkt war JusProg das einzige von der KJM zugelassene Programm zum Jugendmedienschutz im Internet Bereits im Vorfeld der KJM Tagung 2019 deutete sich an dass die Zulassung der KJM nicht mehr erteilt wurde Der damalige NRW Staatssekretar Nathanael Liminski forderte eine absolute Prioritat des Jugendmedienschutzes und verwies auf die Fahigkeit der Industrie auch in China technische Auflagen zu erfullen 14 Kritisiert wurde insbesondere dass der Jugendschutz uber die Software nicht mehr gewahrleistet sei nachdem Jugendliche vermehrt mit Smartphones das Internet nutzen und JusProg nur fur Windows und den Chrome Browser verfugbar sei In der Folge wurde JusProg die Zulassung durch die KJM entzogen ein anerkanntes Filterprogramm stand damit laut KJM nicht mehr zur Verfugung 2 JusProg teilt diese Einschatzung nicht und vertritt nach wie vor die Ansicht nach einer folgenden Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgericht sei das JusProg Jugendschutzprogramm fur Windows weiterhin anerkannt nach 11 JMStV 15 Nach dem Eilverfahren einigten sich JusProg und FSM in einem Vergleich dass einerseits von JusProg bezuglich der iOS und Android Plattformen nachgebessert wird andererseits bis dahin durch die KJM keine Vollziehungs oder Vollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden 16 Die folgend erschienenen Filterlosungen fur Mobilgerate wurden von der KJM begrusst aber als weiterhin ungenugend betrachtet da bei dynamischen Social Media Inhalten und bei der Nutzung von Apps keine Schutzwirkung entfaltet wurde 17 Ein Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin steht noch aus Einzelnachweise Bearbeiten a b c heise online Unerwunschte Freiheiten Abgerufen am 30 April 2023 a b Torsten Kleinz Jugendschutz im Internet Ruckkehr der Sendepause In Der Spiegel 20 Mai 2019 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 27 April 2023 Kommission fur Jugendmedienschutz KJM Jugendschutzprogramme KJM Memento vom 15 Februar 2008 im Internet Archive Vierter Bericht der KJM uber die Durchfuhrung der Bestimmungen des Staatsvertrags uber den Schutz der Menschenwurde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien In Kommission fur Jugendmedienschutz Kommission fur Jugendmedienschutz KJM 2011 S 48f abgerufen am 30 April 2023 JusProg e V JusProg fur Android iOS und fur Netzwerkbetreiber JusProg Jugendschutzprogramm 9 Oktober 2019 abgerufen am 30 April 2023 deutsch Stefan Schellenberg Eigene Einstellungen JusProgDNS JusProg e V abgerufen am 30 April 2023 deutsch Stiftung Warentest Kinderschutz Apps im Test Nur zwei Apps helfen Eltern gut Abgerufen am 30 April 2023 Label Generator iFrame JusProg Jugendschutzprogramm JusProg e V abgerufen am 30 April 2023 deutsch deutschlandfunk de Jugendschutz im Internet Mogelpackung Abgerufen am 30 April 2023 Alvar Freude Wie viele Nutzer haben anerkannte Jugendschutzprogramme Abgerufen am 30 April 2023 Deutsche Telekom AG Sicheres Surfen fur Kinder Telekom bietet offiziell anerkannte Kinderschutz Software an Abgerufen am 30 April 2023 JusProg e V JusProg e V und Deutsche Telekom AG bundeln Krafte bei Jugendschutzprogrammen JusProg Jugendschutzprogramm 29 August 2016 abgerufen am 30 April 2023 deutsch Jugendschutz Telekom Deutsche Telekom AG abgerufen am 30 April 2023 Anne Burgmer Jugendschutz im Internet Die einzig anerkannte Software funktioniert auf Handys nicht In KSTA Kolner Stadt Anzeiger 14 Mai 2019 abgerufen am 30 April 2023 Stefan Schellenberg Was ist JusProg JusProg Jugendschutzprogramm Abgerufen am 30 April 2023 deutsch Aktuelle Informationen zu JusProg KJM Kommission fur Jugendmedienschutz KJM abgerufen am 30 April 2023 FSM Eignungsprufung von JusProg ist rechtlich unbedenklich Kommission fur Jugendmedienschutz KJM 8 Februar 2021 abgerufen am 30 April 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title JusProg amp oldid 238577766