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Als Juristenmonopol auch Juristenprivileg genannt bezeichnet man in Deutschland eine relativ starke Vertretung von Personen mit Befahigung zum Richteramt Volljuristen in staatlichen Fuhrungspositionen in der Laufbahn des hoheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes 1 Es handelt sich um kein echtes Monopol 2 Die historisch gewachsene Praxis stammt noch aus den Zeiten in denen sowohl die akademische Ausbildung als auch die staatliche Tatigkeit noch weniger ausdifferenziert war Nach der Konstanzer Elitestudie von 2005 sind 60 8 Prozent aller Fuhrungskrafte der obersten deutschen Bundesbehorden und nachgeordneter Bereiche Juristen wobei sich deren Anteil im Vergleich zu 1987 nur um 1 8 Prozentpunkte vermindert hatte Mit weitem Abstand die nachstgrosste Gruppe sind die Wirtschaftswissenschaftler 13 3 Prozent gegenuber 17 7 Prozent im Jahr 1987 und die Naturwissenschaftler 9 2 Prozent 3 In die Studie wurden aus der politischen Sphare die Bundesminister die Parlamentarischen Staatssekretare und alle Mitglieder des Deutschen Bundestages aufgenommen Zur Verwaltungselite wurden die beamteten Staatssekretare Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter der Bundesministerien gezahlt 4 Das sog Juristenmonopol hat seine Entsprechung in den Fuhrungen grosser Unternehmen fur die ebenfalls vorzugsweise Juristen rekrutiert wurden und in abnehmendem Masse noch werden 5 Der Soziologe Ralf Dahrendorf vertrat die Auffassung je wichtiger die Fuhrungspositionen seien desto grosser sei die Wahrscheinlichkeit dass sie von Juristen besetzt werden wurden Gerade durch fehlende fachliche Festlegung konne man zum Experten fur das Allgemeine zum Mann an der Spitze werden In den juristischen Fakultaten werde eine Elite ausgebildet wie in den Public Schools und den Grande Ecoles 6 Als Argument wird auch die Notwendigkeit genannt mit Gesetzen umgehen zu konnen So bestimmt beispielsweise das Gesetz uber den Rechnungshof des Landes Brandenburg dass ein Drittel seiner Mitglieder darunter der Prasident oder Vizeprasident die Befahigung zum Richteramt haben mussen Behorden konnen vor Gerichten bei denen Anwaltszwang besteht nur durch eine Person mit Befahigung zum Richteramt vertreten werden Allerdings sind umfassende juristische Kenntnisse nicht in allen Amtern des hoheren Dienstes notwendig Deshalb sind die technischen Bereiche von Ingenieuren Physikern und Chemikern gepragt Auch in Hochschulen und Schulen sind Juristen nur fur speziell juristische Aufgaben beschaftigt Literatur BearbeitenWalter Leisner Das Juristenmonopol in der offentlichen Verwaltung In Jurist und Staatsbewusstsein Beitrage der Tagung Jurist und Staatsbewusstsein der Akademie fur Politik und Zeitgeschehen der Hanns Seidel Stiftung Heidelberger Forum 46 v Decker und Muller Heidelberg 1987 S 53 67 Einzelnachweise Bearbeiten vgl z B 17 Abs 5 des Bundesbeamtengesetzes 21 der Bundeslaufbahnverordnung Gunter Puttner Verwaltungslehre 4 Aufl Munchen 2007 12 I 7 Katja Schwanke und Falk Ebinger Politisierung und Rollenverstandnis der deutschen administrativen Elite 1970 bis 2005 In Bogumil Jann Nullmeyer Hrsg Politik und Verwaltung Sonderheft 37 der Politischen Vierteljahresschrift Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2006 S 233 a a O S 231 Martin Greiffenhagen Sylvia Greiffenhagen Handworterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland VS Verlag Wiesbaden 2002 S 307 Ralf Dahrendorf Gesellschaft und Demokratie in Deutschland 1965 S 251 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Juristenmonopol amp oldid 218338485