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Itio in partes lat bedeutet das Auseinandertreten der verschiedenen Parteien Namentlich geht der Begriff auf einen Abstimmungsmodus des fruhen deutschen Reichstags zur Beschlussfindung in Religionssachen zuruck Inhaltsverzeichnis 1 Heiliges Romisches Reich 2 Kirchenrecht 3 Literatur 4 EinzelnachweiseHeiliges Romisches Reich BearbeitenDas Itionsrecht im deutschen Reichsrecht bezog sich auf die Befugnis der Reichsstande Entscheidungen der katholischen und der evangelischen Konfession in Religionsangelegenheiten sowie auch in anderen Sachentscheidungen durch Stimmenmehrheit im Reichstag abzulehnen In einem solchen Fall konnte eine Trennung Itio in partes der Reichsstande in zwei konfessionelle Korperschaften Corpus Catholicorum und Corpus Evangelicorum stattfinden von denen jede getrennt abstimmte Ein Reichstagsbeschluss konnte nur durch anschliessende Vereinigung in den beiderseitigen Entschliessungen zustande kommen 1 Kirchenrecht BearbeitenDas evangelische Kirchenrecht kennt diesen Vorgang bis heute Kommen bei einer Synode unterschiedliche Bekenntnisgruppen zusammen und ein Beschluss ist von einer dieser Bekenntnisgruppen aufgrund ihres Bekenntnisses nicht tragbar so wird die Verhandlung zunachst nach Bekenntnisgruppen gesondert weitergefuhrt Die Bekenntnisgruppe muss nun intern abstimmen Ist dabei keine Mehrheit fur einen Antrag zustande gekommen so kann kein Beschluss der Gesamtsynode gefasst werden 2 Literatur BearbeitenMartin Heckel Itio in partes Uur Religionsverfassung des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung Jg 95 1978 S 180 308 Einzelnachweise Bearbeiten Herfried Munkler Der Dreissigjahrige Krieg Europaische Katastrophe deutsches Trauma 1618 1648 Rowohlt Berlin Berlin 2017 ISBN 978 3 87134 813 6 S 796 und 799 800 Vgl Kirchenordnung der Ev Kirche im Rheinland Art 143 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Itio in partes amp oldid 220864958