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Die drei Italienischen Rassengesetze fur die Kolonien die von den italienischen Faschisten in den Jahren 1937 1939 und 1940 erlassen wurden errichteten ein institutionalisiertes System der Rassentrennung Damit schrieben sie eine kulturelle soziookonomische und politische Vorherrschaft der weissen Eroberer fest und verurteilten die schwarze Bevolkerungsmehrheit zu einem rechtlosen Schattendasein 1 Inhaltsverzeichnis 1 Koloniale Rassenpolitik bis 1937 2 Die Rassengesetze 2 1 Gesetz von 1937 2 2 Gesetz von 1939 2 3 Mischlingsgesetz von 1940 3 Literatur 4 EinzelnachweiseKoloniale Rassenpolitik bis 1937 BearbeitenItalien erwarb 1889 Italienisch Eritrea 1905 Italienisch Somaliland und 1912 Italienisch Libyen Der Grundsatz der Rassentrennung war schon in der fruhen Phase des italienischen Kolonialismus in Ansatzen erkennbar Uber die Jahre entstanden getrennte Wohnviertel Schulen Krankenhauser und Kinos Die italienischen Regierungen erachteten es kaum fur notwendig das Verhaltnis zwischen den wenigen Italienern und den Einheimischen in den Kolonien gesetzlich zu regeln Es gab nur eine geringe Zahl von ungern gesehenen Gemischtehen zwischen Italienern und Einheimischen Sexuelle Kontakte zwischen Italienern und Afrikanern und das Madamismo Phanomen eine eritreische Form der auflosbaren Lebenspartnerschaft die von den Europaern als Konkubinat gedeutet genutzt wurde waren verbreitet und da nur wenige europaische Frauen in den Kolonien lebten sah man keine erfolgversprechende Moglichkeit das zu verbieten auch wenn es dem Ansehen der kulturell hoher stehenden Italiener nicht forderlich ware 2 Der Alltag und die Gesellschaft von Italienisch Ostafrika waren von Anfang an durch eine Rassenhierarchie gepragt 3 Im Jahr 1936 nach der Erweiterung von Italienisch Ostafrika im Abessinienkrieg erfuhr das koloniale Desinteresse von Mussolini einen Wandel Im Mai wurde eine Pressekampagne wegen der Rassenfrage der Kolonien eingeleitet Es kam zu ersten spontanen Einzelanweisungen Mussolinis mit denen dieser auf Missstande reagierte weil er das Ansehen der Italiener gefahrdet sah Die Rassengesetze BearbeitenMit den Rassengesetzen von 1937 1939 und dem Mischlingsgesetz von 1940 erfolgte dann eine neue Stufe rassendiskriminierender Politik Formal wurden die Anordnungen nicht mehr von Kolonialgouverneuren Mussolini oder dem Kolonialminister getroffen sondern Strafgesetze ausgearbeitet diskutiert und vom Senat gebilligt Gesetz von 1937 Bearbeiten Mit dem Gesetz Nr 880 vom 19 April 1937 mit der Bezeichnung Bestrafungen fur eheahnliche Beziehungen zwischen Staatsburgern und Untertanen wurden fur Italiener eheahnliche Beziehungen zu einem Einheimischen von Italienisch Ostafrika mit bis zu funf Jahren Gefangnis bedroht da sie die grosste Gefahr fur das Ansehen und die physische Integritat der Italiener darstellen wurden Fluchtige sexuelle Beziehungen und die Ehe waren davon nicht betroffen Die Eheschliessungen von denen es erfahrungsgemass nur wenige gab wurden nicht zuletzt ausgenommen weil religios geschlossene Ehen nach den Lateranvertragen automatisch zivilrechtlich anerkannt wurden und der Gesetzgeber einen Konflikt mit der romisch katholischen Kirche vermeiden wollte 4 Zweifellos war die Wahrung des Rasseansehens eine der starksten Motivationen fur das Gesetz wahrend der rassenbiologische Aspekt sowohl von Zeitgenossen als auch von Historikern unterschiedlich bewertet wurde 5 Gesetz von 1939 Bearbeiten Das Gesetz Nr 1004 vom 29 Juni 1939 mit dem Titel Strafmassnahmen zum Schutz des Rasseansehens gegenuber den Eingeborenen Italienisch Ostafrikas machte den Willen zur weiteren Segregation sichtbar Es galt fur das gesamte italienische Territorium also auch fur das Heimatland und Libyen Die Verbote galten nun nicht mehr nur fur Italiener sondern auch fur alle Mitglieder der arischen Rasse um alle Weissen an die elementaren Pflichten ihrer rassischen Zugehorigkeit zu erinnern Neben den eheahnlichen Verhaltnissen wurde auch der Besuch fur Einheimische reservierter Lokale und das Arbeiten fur Einheimische als ansehensschadigend unter Strafe gestellt Auch die Einheimischen sollten nunmehr bei Verstossen bestraft werden 6 Mischlingsgesetz von 1940 Bearbeiten Das Gesetz Nr 822 vom 13 Mai 1940 regelte die rechtliche Stellung von Mischlingen Diese konnten nach einer Ubergangsregelung vom italienischen Elternteil nicht mehr anerkannt werden und damit nicht die Staatsburgerschaft erhalten Sie erhielten den Status des Untertanen suddito durften nicht den Namen des europaischen Vaters tragen und da die Mutter allein fur deren Erziehung zu sorgen hatte blieb ihnen zumeist ein hoherer Bildungs und Ausbildungsweg verwehrt 7 Literatur BearbeitenAram Mattioli Das faschistische Italien ein unbekanntes Apartheidregime In Micha Brumlik Susanne Meinl Werner Renz Hrsg Gesetzliches Unrecht Rassistisches Recht im 20 Jahrhundert Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 2005 Campus Frankfurt am Main u a 2005 ISBN 3 593 37873 6 S 155 178 Gabriele Schneider Mussolini in Afrika Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936 1941 Italien in der Moderne 8 SH Verlag Koln 2000 ISBN 3 89498 093 1 Einzelnachweise Bearbeiten Aram Mattioli Das faschistische Italien ein unbekanntes Apartheidregime S 161 Gabriele Schneider Mussolini in Afrika Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936 1941 S 264 Aram Mattioli Das faschistische Italien ein unbekanntes Apartheidregime S 161 Gabriele Schneider Mussolini in Afrika Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936 1941 S 160 ff Gabriele Schneider Mussolini in Afrika Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936 1941 S 166 Gabriele Schneider Mussolini in Afrika Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936 1941 S 175 f Gabriele Schneider Mussolini in Afrika Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936 1941 S 185 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Italienische Rassengesetze Kolonien amp oldid 237115444