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Interstitien bezeichnen im katholischen Kirchenrecht den Zeitraum zwischen dem Empfang der einen und der nachsthoheren Weihestufe In dieser Zeit sollte sich der Geweihte auf der erreichten Weihestufe bewahren Nachdem der Begriff im CIC nicht mehr auftaucht ist der Begriff weitgehend ungebrauchlich geworden Das Kirchenrecht schreibt in can 1031 CIC jedoch weiterhin vor dass zwischen dem Empfang der Diakonenweihe und der Priesterweihe ein Zeitraum von wenigstens sechs Monaten liegen muss Vor der Kodifizierung des Kirchenrechts durch den CIC von 1917 war die Dauer der Interstitien oft nicht bestimmt In diesem Fall oblag die Bestimmung der Dauer dem zustandigen Bischof Das Konzil von Trient machte diesbezuglich der Interstitien einige Zeitangaben die dann zum Teil in den CIC von 1917 integriert wurden cann 974ff CIC 1917 Zwischen Akolythat und Diakonat sollte demnach wenigstens ein Jahr liegen zwischen den Hoheren Weihen mindestens drei Monate Ohne papstliche Erlaubnis war es untersagt eine niedere Weihe und die zum Subdiakonat oder den Empfang der Tonsur mit einer niederen Weihe zu verbinden oder alle niederen Weihen direkt hintereinander zu spenden Literatur BearbeitenKasper Walter Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche Dritte Auflage 1993 2001 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Interstitien amp oldid 200440924