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Als Hinzurechnungsbesteuerung im Englischen unter der Bezeichnung controlled foreign corporation rules bzw CFC rules bekannt wird die Besteuerung von Einkunften einer auslandischen Tochtergesellschaft beim inlandischen Gesellschafter bezeichnet Sie soll verhindern dass unbeschrankt Steuerpflichtige ihre auslandischen Einkunfte auf eine steuerrechtsfahige Gesellschaft die ihren Sitz in einem Niedrigsteuerland hat und im Inland nicht steuerpflichtig ist ubertragen und dadurch Steuervorteile erzielen Dabei werden unbeschrankt Steuerpflichtigen die Einkunfte Zwischeneinkunfte auslandischer Gesellschaften Zwischengesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung hinzugerechnet Hinzurechnungsbetrag Die Hinzurechnung erfolgt als Kapitaleinkunfte im Rahmen einer sog Ausschuttungsfiktion Grundsatzlich wird eine auslandische Tochtergesellschaft sofern es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt als selbstandiges Steuersubjekt gesehen Die Einkunfte der Tochtergesellschaft unterliegen dem auslandischen Steuerrecht und werden im Ausland besteuert Der inlandischen Besteuerung unterliegen lediglich die Ausschuttungen der Tochtergesellschaft an den inlandischen Gesellschafter Diese Regelungen ermoglichen Missbrauch Beispielsweise konnte ein inlandischer Steuerpflichtiger eine Tochtergesellschaft im niedrig besteuerten Ausland grunden und seine Anleihen dort einlegen Die bezogenen Zinsen musste er nur im Ausland niedrig versteuern solange er sie nicht ausschuttet sondern wieder anlegt Wird im Staat der auslandischen Kapitalgesellschaft keine oder nur eine vergleichsweise geringe Korperschaftsteuer erhoben wurden also durch die Verlagerung von Einkommensquellen auf Zwischengesellschaften die Einnahmen der deutschen Besteuerung entzogen Zur Missbrauchsabwehr wird die Trennung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft in bestimmten Fallen durchbrochen Dann werden die passiven Einkunfte der auslandischen Tochtergesellschaft unabhangig von der Art der Gewinnverwendung den Einkunften des inlandischen Gesellschafters unmittelbar hinzugerechnet Der Gesellschafter muss die Einkunfte der auslandischen Tochtergesellschaft beispielsweise die bezogenen Zinsen dann im Inland versteuern Die im Ausland gezahlte Steuer kann ublicherweise angerechnet werden so dass im Ergebnis das inlandische Steuerniveau erreicht wird Durch eine derartige Hinzurechnung wird die Abschirmwirkung der auslandischen Gesellschaft von der deutschen Besteuerung beseitigt da die auslandischen Einkunfte der nationalen Besteuerung unterworfen werden Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestandsvoraussetzungen 2 Zeitpunkt 3 Europarechtliche Aspekte 4 Quellen 5 EinzelnachweiseTatbestandsvoraussetzungen BearbeitenFolgende Tatbestandsvoraussetzungen mussen erfullt sein damit die auslandischen Einkunfte beim inlandischen Steuerpflichtigen angesetzt werden konnen also die Hinzurechnungsbesteuerung zum Einsatz kommt 1 Es muss sich um eine auslandische Gesellschaft handeln Trager der Einkunfte muss eine auslandische Gesellschaft sein Darunter fallen Korperschaften Personenvereinigungen und Vermogensmassen die weder Geschaftsleitung noch Sitz in der Bundesrepublik haben und die nicht von der Korperschaftsteuerpflicht ausgenommen sind auslandische Gesellschaft Aus der Hinzurechnungsbesteuerung scheiden demnach alle naturlichen Personen und alle Formen der Mitunternehmerschaft aus Treten Meinungsverschiedenheiten uber die Qualifikation einer Gesellschaft als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft auf wird daruber nach den Kriterien des deutschen Gesellschaftsrechts mittels eines Typenvergleichs entschieden 2 Sie muss durch inlandische Gesellschafter beherrscht werden Inlandischer Gesellschafter kann jede unbeschrankt steuerpflichtige naturliche oder juristische Person sein Halt eine Personengesellschaft die Anteile an der auslandischen Gesellschaft gelten deren Gesellschafter als unmittelbar an der auslandischen Gesellschaft beteiligt Beherrschung ist gegeben wenn den inlandischen Gesellschaftern mehr als die Halfte der Anteile oder der Stimmrechte an der auslandischen Gesellschaft gehoren 3 Die auslandische Gesellschaft muss Einkunfte aus passivem Erwerb erzielen Einkunfte die nicht im Katalog der aktiven Einkunfte zu finden sind sind demnach solche aus passivem Erwerb sog Zwischeneinkunfte Jede wirtschaftliche Tatigkeit der auslandischen Gesellschaft muss gesondert auf die Anwendung der Katalogvorschrift hin untersucht werden Folgende Einkunfte gelten als aktive Einkunfte Einkunfte aus Land und Forstwirtschaft Einkunfte aus industrieller Tatigkeit Einkunfte aus dem Betrieb von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen wenn diese Unternehmen einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb unterhalten also eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung haben Einkunfte aus dem Handel Einkunfte aus Dienstleistungen Einkunfte aus Vermietung und Verpachtung Einkunfte aus der Aufnahme und Ausleihe von Auslandskapital Gewinnausschuttungen von Kapitalgesellschaften Einkunfte der auslandischen Gesellschaft aus Anteilsverausserungen Auflosungen und KapitalherabsetzungenDie festgestellten passiven Einkunfte werden dem inlandischen Gesellschafter entsprechend seiner Hinzurechnungsquote hinzugerechnet Hinzurechnungsbetrag Die Hinzurechnungsquote errechnet sich nach der unmittelbaren Beteiligung des einzelnen inlandischen Gesellschafters am Nennkapital der auslandischen Gesellschaft oder nach den Stimmrechten Der inlandische Steuerpflichtige wird so behandelt als wurde unmittelbar nach dem Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft eine Vollausschuttung vorgenommen werden Der Hinzurechnungsbetrag fuhrt zu Einkunften aus Kapitalvermogen oder zu Einkunften aus Gewerbebetrieb bzw selbstandiger Arbeit wenn die Beteiligung in einem Betriebsvermogen gehalten wird 4 Die passiven Einkunfte mussen niedrig besteuert werden Eine niedrige Besteuerung liegt vor wenn die Ertragsteuerbelastung der in die Belastungsberechnung einzubeziehenden Hinzurechnungseinkunfte unter 25 liegt Eine niedrige Besteuerung liegt aber auch dann vor wenn Ertragsteuern von mindestens 25 zwar rechtlich geschuldet jedoch tatsachlich nicht erhoben werden Massgeblich ist mithin die tatsachlich festgesetzte Steuer und nicht der nach Gesetz abstrakt entstandene Steueranspruch der auslandischen Staaten 5 Die auslandische Gesellschaft darf keine EU EWR Gesellschaft sein 6 Die Freigrenze muss uberschritten werden Tatbestande der Hinzurechnungsbesteuerung wirken sich auch auf Beteiligungen an auslandischen Personengesellschaften oder Betriebsstatten aus Rechtsfolge ist hierbei allerdings der Wechsel von der Steuerfreistellung auf die Steueranrechnungsmethode Fur Deutschland wird die Hinzurechnungsbesteuerung im vierten Teil des Aussensteuergesetzes geregelt Hinzurechnungsbesteuerung gibt es auch in Danemark Finnland Portugal Grossbritannien Frankreich Italien 1 Schweden den USA Neuseeland und Japan sowie einigen weiteren Staaten Die Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung ist von Staat zu Staat ausserst unterschiedlich Der Fachausdruck lautet CFC Controlled Foreign Companies Zeitpunkt BearbeitenDie Hinzurechnungsbesteuerung greift bereits in dem Jahr in dem die auslandische Gesellschaft die Einkunfte erzielt Sie gelten nach Ablauf des massgebenden Wirtschaftsjahres der auslandischen Gesellschaft als zugeflossen Europarechtliche Aspekte BearbeitenNach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs EuGH verstosst die Hinzurechnungsbesteuerung gegen die Niederlassungsfreiheit sie ist also gegenuber auslandischen Gesellschaften mit Sitz in der EU und im Europaischen Wirtschaftsraum EWR nur zulassig soweit eine auslandische Tochterkapitalgesellschaft an der sich ein deutscher Anteilseigner beteiligt hat nicht als Niederlassung im europarechtlichen Sinne angesehen werden kann Eine Niederlassung ist aber bereits dann gegeben wenn eine solche Gesellschaft in ihrem Sitzland eine eigene echte wirtschaftliche Tatigkeit entfaltet Daher wird europarechtlich die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligungen an europaischen Gesellschaften nur geduldet wenn diese Beteiligung als rein kunstliche Gestaltung angesehen werden kann Was unter einer rein kunstlichen Gestaltung zu verstehen ist ist bislang nicht ausreichend geklart Es genugt aber jedenfalls nicht dass die Muttergesellschaft die Tatigkeit der Tochtergesellschaft auch selbst hatte ausuben konnen denn das wurde die vom EG Vertrag garantierte Freiheit eben auch Tochterkapitalgesellschaften grunden zu durfen im Kern negieren Der deutsche Gesetzgeber hat der Problematik dadurch Rechnung getragen dass er die Hinzurechnungsbesteuerung insoweit fur unanwendbar erklart wenn der Anteilseigner nachweist dass er an einer Gesellschaft in der EU oder im EWR beteiligt ist deren Tatigkeit bestimmte Kriterien erfullt Der Europaische Gerichtshof hat in der Cadbury Schweppes Entscheidung die Hinzurechnungsbesteuerung fur rechtmassig erklart Sie sei mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar Voraussetzung sei allerdings dass auch objektiv ein Missbrauch zur Ausnutzung unterschiedlicher Besteuerungsniveaus vorliege Quellen BearbeitenGernot Brahler 2012 Internationales Steuerrecht Grundlagen fur Studium und Steuerberaterprufung Unter Mitarbeit von Christoph Engelhard Andreas Krenzin StB 7 Aufl Wiesbaden Gabler Verlag I Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Kay Michael Wilke 2009 Lehrbuch Internationales Steuerrecht Unter Mitarbeit von Jorg Andreas Weber Rechtsanwalt 9 Aufl Herne Verlag Neue Wirtschafts Briefe GmbH amp Co KG Norbert Dautzenberg Hinzurechnungsbesteuerung Michael Preisser Michael Thau Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG Einzelnachweise Bearbeiten Eike Berend Post Hinzurechnungsbesteuerung in Europa Diss Osnabruck 2008 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hinzurechnungsbesteuerung amp oldid 214260886