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Das deutsche Gesetz uber die berufsmassige Ausubung der Heilkunde ohne Bestallung Heilpraktikergesetz vom 17 Februar 1939 regelt die Voraussetzungen zur Fuhrung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker Die Berufsbezeichnung wurde dadurch institutionalisiert und genehmigungspflichtig Vormals war die Ausubung der Heilkunde in der Reichsgewerbeordnung nach den Grundsatzen der so genannten Kurierfreiheit geregelt Die Erste Durchfuhrungsverordnung zum Heilpraktikergesetz HeilprGDV 1 vom 17 Februar 1939 verlangte zur berufsmassigen Ausubung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach amtsarztlicher Prufung BasisdatenTitel Gesetz uber die berufsmassige Ausubung der Heilkunde ohne BestallungKurztitel HeilpraktikergesetzAbkurzung HeilprG HeilpraktG HPG 1 nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Berufsrecht der HeilberufeFundstellennachweis 2122 2Erlassen am 17 Februar 1939 RGBl I S 251 Inkrafttreten am 21 Februar 1939Letzte Anderung durch Art 17e G vom 23 Dezember 2016 BGBl I S 3191 3219 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2017 Art 18 G vom 23 Dezember 2016 GESTA M025Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Geschichte BearbeitenTrotz der Regelung des Berufes war das Heilpraktikergesetz von 1939 als Aussterbegesetz fur den Berufsstand des Heilpraktikers geplant 2 In der ursprunglichen Fassung des Gesetzes wird dies z B in 2 deutlich Wer die Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein bisher berufsmassig nicht ausgeubt hat kann eine Erlaubnis nach 1 in Zukunft nur in besonders begrundeten Ausnahmefallen erhalten Der 4 verbot sogar die Ausbildung von Nachwuchs Es ist verboten Ausbildungsstatten fur Personen die sich der Ausubung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen einzurichten oder sie zu unterhalten In der 1 Durchfuhrungsverordnung wurde den Antragstellern in 1 nur eine Frist bis zum 1 April 1939 eingeraumt um sich zur Erlaubniserteilung anzumelden 1952 wurden diese Einschrankungen gegenuber der fruher geltenden Kurierfreiheit als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben Seitdem ist das Heilpraktikergesetz in Deutschland die rechtliche Grundlage fur die Ausubung des Heilpraktikerberufes 3 und gilt gemass 1 Absatz 1 fur jeden der die Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein ausuben will Die Bundeslander regeln die Durchfuhrung des Heilpraktikergesetzes nach eigenen Durchfuhrungsverordnungen Das Heilpraktikergesetz wurde nach 2001 zuletzt 2016 verandert Unter Bestallung ist in diesem Zusammenhang eine staatliche Berufszulassung zu verstehen Weblinks BearbeitenText des Heilpraktikergesetzes Text der Ersten Durchfuhrungsverordnung zum Heilpraktikergesetz Durchfuhrungsverordnung zum Heilpraktikergesetz des Landes Bayern Brandenburg Bremen PDF Memento vom 19 Januar 2016 im Internet Archive Nordrhein Westfalen Saarland PDF Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht Bundesministerium fur GesundheitEinzelnachweise Bearbeiten HPG steht amtlich fur Hospiz und Palliativgesetz ein Anderungsgesetz vom 1 Dezember 2015 BGBl I S 2114 Begrundung zu dem Gesetz uber die berufsmassige Ausubung der Heilkunde ohne Bestallung Heilpraktikergesetz vom 28 Februar 1939 Reichs und Staatsanzeiger Nr 50 S 2 Berufsbild 1996 Rechtliche Regelungen Informationen auf der Seite des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e V abgerufen am 7 November 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4120437 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heilpraktikergesetz amp oldid 232277642