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Die Grundsteuer ist in Osterreich eine Steuer auf das Eigentum an Grundstucken und deren Bebauung und somit eine Substanzsteuer Sie ist bundeseinheitlich geregelt und der Steuerbetrag wird von Bundesbehorden ermittelt sie wird aber von den Gemeinden eingehoben und ist daher wichtig fur die Gemeindefinanzierung Dabei wird zwischen einer Grundsteuer A fur land und forstwirtschaftlichen Grundbesitz und einer Grundsteuer B fur sonstigen Grundbesitz unterschieden Inhaltsverzeichnis 1 Regelung der Grundsteuer 1 1 Zustandigkeit und gesetzliche Grundlage 1 2 Steuersatz 1 3 Hebesatz 1 4 Einhebung 1 5 Befreiung 1 6 Abgabenregelung 2 Aktuelle Reformdebatte 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRegelung der Grundsteuer BearbeitenZustandigkeit und gesetzliche Grundlage Bearbeiten Die Grundsteuer ist durch das Grundsteuergesetz GrStG von 1955 bundeseinheitlich geregelt 1 Der Steuerbetrag Grundsteuermessbetrag wird von den Finanzamtern aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes wirtschaftliche Einheit und dem anzuwendenden Steuersatz Steuermesszahl errechnet Die Grundsteuer wird aber von den Gemeinden eingehoben denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Ganze zukommt Steuersatz Bearbeiten Der Steuersatz Steuermesszahl betragt 0 2 pro Jahr wobei ermassigte Tarife auf geringen Grundbesitz und speziell auf zu Wohnzwecken verwendeten Grundbesitz angewendet werden Bei Einfamilienhausern werden die ersten 3 650 Euro nur mit 0 05 und die nachsten 7 300 Euro mit 0 1 belastet bei anderen auch fur Wohnzwecke genutzten Grundstucken die ersten 3 650 Euro mit 0 1 und die nachsten 3 650 Euro mit 0 15 bei land und forstwirtschaftlichen Betrieben die ersten 3 650 Euro mit 0 16 und schliesslich bei allen anderen Grundstucken die ersten 3 650 Euro mit 0 1 2 Hebesatz Bearbeiten Die Gemeinden sind nach dem Finanzausgleichsgesetz ermachtigt bei der Steuerfestsetzung einen gemeindespezifischen Hebesatz von bis zu 500 Prozent des Grundsteuermessbetrages anzuwenden Einhebung Bearbeiten Die Einhebung erfolgt durch die Gemeinden Ubersteigt die Steuer einen Betrag von 75 Euro ist sie in vier Raten abzufuhren Befreiung Bearbeiten Von der Grundsteuer befreit sind offentliche Grundstucke und Verkehrsflachen sowie das Eigentum karitativer Organisationen von Schulen Krankenhausern Sportvereinen und gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften 3 Abgabenregelung Bearbeiten Der Verkaufer des Grundstucks haftet so lange fur die Zahlung der Grundsteuer bis ein neuer Einheitswert des Grundstucks bestimmt wurde Erst nachdem der Bescheid uber einen neuen Einheitswert ergangen ist haftet der Kaufer fur die Grundsteuer 4 Aktuelle Reformdebatte BearbeitenIn der politischen Diskussion um Vermogensbesteuerung in Osterreich die durch die steigende Staatsverschuldung im Gefolge der Rettungsmassnahmen wahrend der Finanzkrise von 2008 09 ausgelost wurde wurde immer wieder auch eine Reform der Grundsteuer angeregt zumindest eine Annaherung der Bemessungsgrundlage an den tatsachlichen Verkehrswert da der Einheitswert fur die meisten Grundstucke seit 1973 nicht valorisiert wurde liegt er mittlerweile sehr weit unter dem Verkehrswert der Grundstucke Dies ware zwar weniger ertragreich als eine allgemeine Vermogensbesteuerung wurde aber sowohl unmittelbar die Gemeindefinanzen verbessern wie auch leichter administrierbar sein als eine Besteuerung von Finanzvermogen und anderen mobilen Vermogenswerten 5 Weblinks BearbeitenInformationen des BMF zur GrundsteuerEinzelnachweise Bearbeiten 1 GrStG 19 Fur nahere Details siehe GrStG 2 Wer zahlt die Abgaben beim Grundsteuerverkauf im Magazin des Gemeindebundes Was man packen kann ist nur der Grundbesitz Interview mit Werner Doralt Der Standard 29 August 2011 http derstandard at 1313025435904Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundsteuer Osterreich amp oldid 222535092