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Die Grundgebuhr ist ein mit der Einfuhrung des Rechtsanwaltsvergutungsgesetzes geschaffener Gebuhrentatbestand der die erstmalige Einarbeitung eines Rechtsanwalts in ein strafrechtliches oder bussgeldrechtliches Mandat honoriert Anwendungsbereich BearbeitenDie Grundgebuhr erhalt der Verteidiger oder ein ihm nach Vorb 4 Abs 1 gleichgestellter anwaltlicher Vertreter von Beteiligten fur die im Zusammenhang mit der Mandatsubernahme entstehenden Kosten Dabei ist es gleichgultig ob das Mandatsverhaltnis durch einen Anwaltsvertrag Wahlverteidigung oder durch eine Beiordnung als Pflichtverteidiger begrundet wird Wesentlich ist aber dass uberhaupt ein Mandatsverhaltnis zu Stande kommt Lehnt der Rechtsanwalt nach Erorterung des Sachverhalts die Ubernahme des Mandats ab oder kommt der Mandant auf Grund des Erstgesprachs zu dem Schluss kein Mandat erteilen zu wollen ist fur die Abrechnung der anwaltlichen Grundgebuhr kein Raum der Anwalt bleibt in diesem Falle auf die Geltendmachung einer Beratungsgebuhr verwiesen Die Grundgebuhr kann in jedem Verfahren nur einmal entstehen wobei es aber gleichgultig ist in welchem Stadium des Verfahrens das Mandatsverhaltnis begrundet wird auch dem Rechtsanwalt der erst im Rechtsmittelverfahren tatig wird steht die Grundgebuhr zu Keine Grundgebuhr fallt allerdings fur Mandate im Strafvollstreckungsverfahren oder im Wiederaufnahmeverfahren an Auch ein auf eine Einzeltatigkeit gerichtetes Mandat fuhrt nicht zum Anfall der Grundgebuhr Gebuhrenhohe BearbeitenDie Grundgebuhr ist eine Rahmengebuhr Im Strafverfahren fallt sie nach Nr 4100 VV RVG in der seit dem 1 Januar 2021 geltenden Fassung in Hohe von 44 bis 396 an Die Mittelgebuhr betragt demnach 220 die abrechenbare Gebuhr fur den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt 176 Befindet sich der Mandant in Haft entsteht die Gebuhr nach Nr 4101 VV RVG mit Zuschlag in Hohe von 44 bis 495 so dass sich eine Mittelgebuhr von 269 50 und eine Gebuhr fur den bestellten oder beigeordneten Anwalt von 216 ergibt Im Ordnungswidrigkeitsverfahren fallt die Grundgebuhr nach Nr 5100 VV RVG in Hohe von 33 bis 187 an Die Mittelgebuhr betragt folglich 110 die abrechenbare Gebuhr des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts 88 Konkurrenzen BearbeitenDie Grundgebuhr fallt neben den sonstigen im Verfahren entstehenden Gebuhren an Ist allerdings zunachst eine Grundgebuhr fur das Ordnungswidrigkeitsverfahren entstanden und wird wegen derselben Sache ein strafrechtliches Mandat erteilt so ist die Gebuhr nach Nr 5100 VV RVG auf die Gebuhr nach Nr 4100 oder Nr 4101 VV RVG anzurechnen Umgekehrt fallt eine Gebuhr nach Nr 5100 VV RVG nicht an wenn in derselben Sache bereits eine Gebuhr nach Nr 4100 VV RVG entstanden ist Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundgebuhr Kostenrecht amp oldid 214130589