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Das Gewohnliche Partnerschaftsunternehmen chinesisch 普通合伙企业 bezeichnet im Unternehmensrecht Chinas eine Rechtsform die der Offenen Handelsgesellschaft nach deutschem Recht vergleichbar ist Rechtsgrundlage ist das 2 Kapitel des Gesetz der VR China uber Partnerschaftsunternehmen 合伙企业法 Abk PUG in der Fassung vom 27 August 2006 Inhaltsverzeichnis 1 Grundung 2 Geschaftsfuhrung 3 Literatur 4 WeblinksGrundung BearbeitenDas Gewohnliche Partnerschaftsunternehmen wird durch Eintragung in das Unternehmensregister gegrundet Die Voraussetzungen der Grundung sind in Artikel 14 PUG genannt Mindestens zwei voll geschaftsfahige Partner eine schriftliche Partnerschaftsvereinbarung die Erbringung von Einlagen eine Firma und eine Betriebsstatte Geschaftsfuhrung BearbeitenNach Artikel 26 PUG sind alle Partner zur Geschaftsfuhrung berechtigt jedoch kann auch ein oder mehrere Partner mit der Geschaftsfuhrung beauftragt werden Ist letzteres der Fall so haben die nichtgeschaftsfuhrenden Partner das Recht die Geschaftsfuhrung zu kontrollieren Artikel 27 PUG Literatur BearbeitenFeng Ye Das chinesische Gesetz uber Partnerschaftsunternehmen Im Vergleich zum deutschen Recht Peter Lang Frankfurt 2002 ISBN 978 3 631 38879 2 Weblinks BearbeitenGesetzestext des Gesetzes uber Partnerschaftsunternehmen Originalversion Englische Ubersetzung des Gesetzes uber Partnerschaftsunternehmen PDF 108 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gewohnliches Partnerschaftsunternehmen amp oldid 216574300