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Das Gesetz zur Starkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs kurz StORMG ist ein deutsches Anderungsgesetz Es soll die Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei der Durchfuhrung von Strafverfahren davor schutzen zusatzlich traumatisiert zu werden sekundare Viktimisierung BasisdatenTitel Gesetz zur Starkung der Rechte von Opfern sexuellen MissbrauchsAbkurzung StORMGArt BundesgesetzGeltungsbereich DeutschlandRechtsmaterie StrafverfahrensrechtFundstellennachweis 312 2 300 2 451 1 400 2 400 1 450 2 303 8 424 5 1 610 10 702 1Erlassen am 26 Juni 2013 BGBl I S 1805 Inkrafttreten am uberwiegend am 1 September 2013GESTA C076Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Stellungnahmen zum Entwurf 2 Beschlussfassung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseStellungnahmen zum Entwurf BearbeitenDer Referentenentwurf des deutschen Bundesministeriums der Justiz stammte vom 7 Dezember 2010 Es ist aus Sicht des Deutschen Richterbundes in weiten Teilen geeignet die Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs im Strafverfahren weiter zu starken 1 Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen schreibt Die Vorschlage des vorliegenden Regierungsentwurfs zur weiteren Starkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs sind wegen ihres einseitigen Fokus auf die Belange von Zeugen die als Verletzte der Straftat angesehen werden nun nicht mehr akzeptabel 2 Der Deutsche Anwaltverein kommentiert Die Beschrankung der Verlangerung der Verjahrungsfrist auf zivilrechtliche Schadensersatzanspruche ist eine zu begrussende Absage an die in der Offentlichkeit diskutierte Verlangerung der Verjahrungsfristen in Strafsachen 3 Der Weisse Ring moniert unter anderem die Ruhensregelung im Strafrecht und schlagt vor 4 Sinnvoll ware z B die Vollendung des 25 Lebensjahres da bis dahin Kindergeld bezahlt wird und viele junge Erwachsene bis zu diesem Alter wegen ihrer Ausbildung noch von den Eltern abhangig sind und dort wohnen Die Opfervereinigung netzwerkB ist mit der Reform nicht zufrieden 5 Die Anhebung der Verjahrungsfrist fur Schadensersatzanspruche auf 30 Jahre stellt eine Gleichstellung mit Betroffenen anderer Formen von Gewalt und Gesundheitsschadigung dar Das finden wir in diesem Sinne auch positiv Dennoch treten gesundheitliche Spatfolgen erst nach Ablauf dieser Frist auf Deshalb wissen alle Beteiligten der Politik dass diese Frist von 30 Jahren nicht reicht Die BAG FORSA stiess an 6 zu uberprufen ob die niedrige Obergrenze bei Sexualdelikten zu Lasten von Jugendlichen 14 bis 17 Jahre in 174 StGB von 5 auf 10 Jahre Freiheitsstrafe erhoht werden sollte bezieht sich derzeit sowohl auf den einfachen als auch auf den schweren Missbrauch demzufolge eine Verjahrungsfrist von 5 Jahren nach Vollendung des 18 Lebensjahres gilt Beschlussfassung BearbeitenDer Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beriet zuletzt am 13 Marz 2013 den Entwurf 7 Das Gesetz wurde am 14 Marz 2013 im Bundestag von CDU CSU FDP beschlossen SPD Linke und Grune enthielten sich Weblinks BearbeitenEntwurf Synopse Information des Bundesgerichtshofs Information des deutschen BundestagesEinzelnachweise Bearbeiten Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Starkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs StORMG Nr 02 11 Januar 2011 online Memento vom 29 Februar 2016 im Internet Archive Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Starkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs StORMG Juni 2011 Bundesratsdrucksache 213 11 online Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Starkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs StORMG Februar 2011 online Memento vom 3 Juni 2012 im Internet Archive PDF 42 kB Stellungnahme des Weissen Rings online 1 2 Vorlage Toter Link www weisser ring de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 49 kB Stellungnahme von netzwerkB online BAG FORSA online Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive PDF 78 kB Protokoll Rechtsausschuss 13 Marz 2013 online 1 2 Vorlage Toter Link www bundestag de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF 161 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Starkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs amp oldid 218672796