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Das Gesetz fur sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Anderung weiterer Gesetze regelt die Einfuhrung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen durch die schrittweise Ablosung bislang papierbasierter Prozesse durch IT unterstutzte Verfahren sog E Health Ziel ist eine verbesserte Patientenversorgung 1 BasisdatenTitel Gesetz fur sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Anderung weiterer GesetzeKurztitel E Health Gesetz nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Gesetzliche KrankenversicherungErlassen am 21 Dezember 2015 BGBl I S 2408 Inkrafttreten am 29 Dezember 2015 1 Januar 2016 1 Januar 2017GESTA M013Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz sieht die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur vor insbesondere durch Neuerungen bei der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2 Durch die Artikel 1 und 1a anderten das Gesetz das Funfte Buch Sozialgesetzbuch SGB V Die Schwerpunkte BearbeitenMedikationsplan Ab 2018 haben Patienten die Moglichkeit ihren bisher in Papierform erstellten Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern 31a SGB V unter der Voraussetzung dass mindestens 3 Medikamente gleichzeitig verordnet wurden So konnen Daten zu Medikamenten besser zwischen Arzten ausgetauscht werden und eine eventuell neue Medikation darauf angepasst werden Elektronischer Arztbrief Versendet ein Arzt einen elektronischen Arztbrief und signiert diesen mit dem eArztausweis so erhalt der Arzt eine entsprechende Vergutung Versichertenstammdatenmanagement VSDM und Prufung des Versicherungsnachweises Betrifft die Online Prufung und Aktualisierung von Gesundheitsdaten der Versicherten 3 Wohnortwechsel etc konnen so automatisch in der Patientenakte des Arztes aktualisiert werden Ausserdem kann gepruft werden ob der Patient aktuell Mitglied seiner angegebenen Krankenkasse ist Voraussetzung ist ein elektronischer Praxisausweis Nach dem E Health Gesetz drohte den Vertragsarzten eine Honorarkurzung um 1 wenn diese nicht bis spatestens 1 Juli 2018 das VSDM Versichertenstammdatenmanagement nutzen Diese Frist wurde auf den 1 Januar 2019 verlangert 4 Videosprechstunden Arzte bestimmter Fachrichtungen durfen seit 1 April 2017 bei bestimmten Indikationen den Patienten Videosprechstunden anbieten und abrechnen 5 Notfalldatenspeicherung Seit 1 Januar 2018 ist es zulassig auf Wunsch des Versicherten notfallrelevante medizinische Informationen wie Blutgruppe Impfschutz Allergien oder Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern Elektronische Patientenakte und Elektronisches Patientenfach Ab 1 Januar 2019 muss die eGK geeignet sein Daten uber Befunde Diagnosen Therapiemassnahmen Behandlungsberichte sowie Impfungen fur eine fall und einrichtungsubergreifende Dokumentation uber den Patienten zu erheben zu verarbeiten und zu nutzen elektronische Patientenakte 291a Abs 3 Nr 4 SGB V 6 7 Auf diese werden jedoch neben dem Besitzer der eGK selbst nur Personen zugreifen konnen die zum einen Teilnehmer der Telematikinfrastruktur sind und zum anderen vom Patienten selbst die Zugriffsrechte erhalten haben Weblinks BearbeitenE Health Gesetz Website des Verlags Dr Otto Schmidt 9 Januar 2018 E Health Gesetz Website des Bundesministeriums fur Gesundheit Glossar 24 Oktober 2017 E Health Gesetz Website der Bundesarztekammer abgerufen am 6 Februar 2018Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz fur sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Anderung weiterer Gesetze DIP abgerufen am 6 Februar 2018 Telematikinfrastruktur das sichere Netz fur alle Website der Gesellschaft fur Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH abgerufen am 6 Februar 2018 Praxisinfo erlautert Details zum Versichertenstammdatenmanagement Memento des Originals vom 7 Februar 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kbv de Website der KBV abgerufen am 6 Februar 2018 FAQs Telematikinfrastruktur Memento vom 26 Januar 2018 im Internet Archive Kassenarztliche Vereinigung Bayerns Version 1 6 Stand 1 Februar 2018 S 7 f Videosprechstunde telemedizinisch gestutzte Betreuung von Patienten Website der KBV abgerufen am 6 Februar 2018 Elektronische Patientenakten pra und ante portas Eine Statusbeschreibung der elektronischen Patientenakte nach 68 und 291a SGB V Monitor Versorgungsforschung 2017 S 22 f Tobias Kaiser Die seltsame Angst vor der digitalen Patientenakte Die Welt 25 Oktober 2016Normdaten Werk GND 1185525483 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz fur sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Anderung weiterer Gesetze amp oldid 227773621