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BasisdatenTitel Geschaftsordnung desEuropaischen ParlamentsAbkurzung GOEPRechtsmaterie EuroparechtErlassenaufgrund von Art 232 AEUVVerkundungstag Inkrafttreten Letzte Anderungdurch Inkrafttreten derletzten Anderung 1 November 20101 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung Die Geschaftsordnung des Europaischen Parlaments ist die auf Grundlage von Art 232 AEU Vertrag ehemals Art 199 EG Vertrag erlassene Geschaftsordnung des Europaischen Parlaments Die Geschaftsordnung selbst besteht aus 216 Artikeln die auf 14 Titel aufgeteilt ist Einige der Artikel sind durch Anderungen an der Geschaftsordnung allerdings entfallen die Bestimmungen uber Mitglieder Organe des Parlaments und Fraktionen Titel I Art 1 34 Gesetzgebung Haushalt und sonstige Verfahren Titel II Art 35 88 Aussenbeziehungen Titel IIa Art 89 102 Transparenz der Arbeiten Titel III Art 103 104 Beziehungen zu anderen Organen Titel IV Art 105 129 Beziehungen zu den nationalen Parlamenten Titel V Art 130 132 Sitzungsperioden Titel VI Art 133 182 Ausschusse und Delegationen Titel VII Art 183 200 Petitionen Titel VIII Art 201 203 Burgerbeauftragter Titel IX Art 204 206 Generalsekretariat des Parlaments Titel X Art 207 Befugnisse bezuglich der politischen Parteien auf europaischer Ebene Titel XI Art 208 210 Anwendung und Anderung der Geschaftsordnung Titel XII Art 211 212 Verschiedene Bestimmungen Titel XIII Art 213 216 Ihr angefugt sind 20 Anhange Anlage V wurde gestrichen Anlage I enthalt Bestimmungen zur Durchfuhrung von Artikel 9 Absatz 1 Transparenz und finanzielle Interessen der Mitglieder Anlage II Leitlinien zur Durchfuhrung der Fragestunde gemass Artikel 109 Anlage III Leitlinien zur schriftlichen Beantwortung gemass den Artikeln 117 und 118 Anlage IV Leitlinien und allgemeine Kriterien fur die Auswahl der Themen der Tagesordnung fur die in Artikel 122 vorgesehene Aussprache uber Falle von Verletzungen der Menschenrechte der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit Anlage VI Verfahren fur die Prufung und Annahme von Entlastungsbeschlussen Anlage VII Zustandigkeiten der standigen Ausschusse des Parlaments Anlage VIII Vertrauliche Dokumente und sensible Informationen Anlage IX Einzelheiten der Ausubung des Untersuchungsrechts des Europaischen Parlaments Anlage X Bestimmungen zur Durchfuhrung von Artikel 9 Absatz 4 Interessengruppen beim Europaischen Parlament Anlage XI zur Ausubung der Aufgaben des Burgerbeauftragten Anlage XII zu Bekampfung von Betrug Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Interessen der Gemeinschaften Anlage XIII Vereinbarung zwischen dem Europaischen Parlament und der Kommission uber die Modalitaten der Anwendung des Beschlusses 1999 468 EG des Rates zur Festlegung der Modalitaten fur die Ausubung der der Kommission ubertragenen Durchfuhrungsbefugnisse in der Fassung des Beschlusses 2006 512 EG Anlage XIV Rahmenvereinbarung uber die Beziehungen zwischen dem Europaischen Parlament und der Europaischen Kommission Anlage XV Verordnung EG Nr 1049 2001 uber den Zugang der Offentlichkeit zu Dokumenten Anlage XVI ist die Verordnung EG Nr 1049 2001 uber den Zugang der Offentlichkeit zu Dokumenten Anlage XVI Leitlinien fur die Auslegung der Verhaltensregeln fur die Mitglieder Anlage XVII Leitlinien fur die Zustimmung zur Kommission Anlage XVIII Verfahren fur die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten Anlage XIX Europa partnerschaftlich kommunizieren Anlage XX Gemeinsame Erklarung des Europaischen Parlaments des Rates und der Kommission vom 13 Juni 2007 zu den praktischen Modalitaten des neuen Mitentscheidungsverfahrens Artikel 251 EG Vertrag Anlage XXI Verhaltenskodex fur Verhandlungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Siehe auch BearbeitenGeschaftsordnung des Rates der Europaischen Union Geschaftsordnung der Europaischen KommissionWeblinks BearbeitenGeschaftsordnung des Europaischen ParlamentsBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsordnung des Europaischen Parlaments amp oldid 196239806