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Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik war in der Deutschen Demokratischen Republik der oberste Staatsanwalt Gemass Paragraf 2 des Gesetzes uber die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik unterstanden dem Generalstaatsanwalt alle anderen Staatsanwaltschaften der DDR insbesondere auch der Militaroberstaatsanwalt Seine Amtszeit betrug funf Jahre Fassung von 1953 beziehungsweise vier Jahre Fassung von 1963 und er wurde von der Volkskammer der DDR gewahlt Ab 1990 nach der Wende wurde der Generalstaatsanwalt vom Prasidenten der DDR auf Vorschlag des Justizministers ernannt Der Generalstaatsanwalt hatte das Weisungsrecht gegenuber seinen untergebenen Staatsanwaltschaften und konnte diese ernennen oder absetzen Dem Generalstaatsanwalt wurde per Gesetz das Recht zugesprochen an Sitzungen des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik teilzunehmen Der Generalstaatsanwalt konnte auch eine Kassation beim Obersten Gericht beantragen Ihm oblagen auch das Strafregister und die Kriminalstatistik Liste der Generalstaatsanwalte BearbeitenNr Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Ernst Melsheimer 1949 19602 Josef Streit 1962 19863 Gunter Wendland 1986 19894 Harri Harland 1989 19905 Hans Jurgen Joseph 1990 19906 Gunther Seidel 1990 1990Weblinks BearbeitenGesetz uber die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 23 Mai 1952 Gesetz uber die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 17 April 1963 Gesetz uber die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7 April 1977 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik amp oldid 232651435