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Die Funktionsbezeichnung Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht wurde in Osterreich Ungarn nur einmal verwendet Am 17 August 1913 ernannte Kaiser Franz Joseph I seinen Neffen und Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand von Osterreich Este zum Generalinspektor und verfugte dass die Militarkanzlei Franz Ferdinands nunmehr Kanzlei des Generalinspektors der gesamten bewaffneten Macht zu heissen habe 1 Der Thronfolger hatte als General zur Disposition des Allerhochsten Oberbefehls davor bereits intensiven Anteil an der Starkung der Wehrkraft der Doppelmonarchie genommen ohne eine einschlagige Funktionsbezeichnung zu fuhren und unterhielt dazu im Schloss Belvedere seinem Wiener Wohnsitz eine Militarkanzlei Sie wurde 1906 1911 von Alexander Brosch von Aarenau geleitet dann von Carl von Bardolff Ende 1913 umfasste die Militarkanzlei des Generalinspektors zehn Offiziere zum Teil aus dem Generalstab Der Begriff gesamte bewaffnete Macht bedeutete dass der Thronfolger unabhangig von der Tatigkeit des k u k Kriegsministeriums militarische Einheiten und Einrichtungen aller Waffengattungen inspizieren konnte unabhangig davon ob diese von der Doppelmonarchie gefuhrt wurden gemeinsames Heer k u k Kriegsmarine oder einem der beiden Teilstaaten unterstanden k k Landwehr bzw k u Landwehr oder Honved Nach der Ermordung Franz Ferdinands in Sarajevo am 28 Juni 1914 nach einem Manoverbesuch in Bosnien wurde die Funktionsbezeichnung nicht mehr verwendet die Militarkanzlei im Belvedere aufgelost Einzelnachweise Bearbeiten Allerhochstes Handschreiben vom 17 August 1913 publiziert in der Tageszeitung Wiener Zeitung Nr 192 20 August 1913 S 1 Amtlicher Teil Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht amp oldid 208556519