Gebietskörperschaften in der Schweiz sind:
- der Bund
- die Kantone
- (im Kanton Graubünden die Kreise)
- die Gemeinden
Keine Gebietskörperschaften sind
- die Bezirke – sie dienen nur der Verwaltung und Gerichtsorganisation
Eine einmalige Ausnahme bildete von 1976 bis 1994 der damals zum Kanton Bern und heute zum Kanton Basel-Landschaft gehörende Bezirk Laufen, der in der Frage des möglichen Kantonswechsels des Laufentals eigenständig mit den Nachbarkantonen verhandeln und Entscheidungen treffen durfte. Zu diesem Zweck verfügte er über einen Bezirksrat.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Thomas Fleiner: Das Selbstbestimmungsverfahren zwischen 1980 und 1993. In: Lehrblätz Laufental – Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie. Werd Verlag, Zürich 1993, ISBN 3-85932-105-6, S. 64.