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Die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Lander ist der staatliche Anbieter von Klassenlotterien und Glucksspielen in Deutschland Sie wurde durch Staatsvertrag vom 15 Dezember 2011 mit Wirkung vom 1 Juli 2012 gegrundet 1 und wird von den 16 deutschen Landern getragen Die GKL ist eine Anstalt des offentlichen Rechts Sie hat ihren Sitz in Hamburg und in Munchen unterliegt aber allein der Glucksspielaufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg und soweit erforderlich dem Hamburgischen Landesrecht Logo der GKL Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 3 Status der Anstalt 4 Verteilung der Ertrage 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorganger der GKL waren die Nordwestdeutsche Klassenlotterie NKL und die Suddeutsche Klassenlotterie SKL deren Rechte Pflichten und Verbindlichkeiten die GKL im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ubernahm Mit Entstehung der GKL wurden NKL und SKL ohne Abwicklung aufgelost Die Namen NKL und SKL Lotterie bleiben als Marke erhalten und die Spielangebote werden unverandert fortgefuhrt Organisation BearbeitenOrgane der GKL sind die Versammlung der Tragerlander Gewahrtragerversammlung und der Vorstand Die Gewahrtragerversammlung in der das Stimmrecht der Lander nach dem Konigsteiner Schlussel verteilt ist uberwacht die Geschaftsfuhrung und bestimmt die Grundzuge der Geschaftspolitik Der Vorstand fuhrt die Geschafte der Anstalt und ist dabei an die Beschlusse der Gewahrtragerversammlung gebunden Status der Anstalt BearbeitenDie GKL hat das Recht der Selbstverwaltung Sie untersteht der Rechtsaufsicht Hamburgs die in Abstimmung mit den anderen Landern von der Finanzbehorde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeubt wird Verteilung der Ertrage BearbeitenDer Gewinn aus der Veranstaltung der Glucksspiele und die Lotteriesteuer werden unter den Vertragslandern nach dem Verhaltnis der Umsatze die durch den Losabsatz an Spielteilnehmer mit Wohnsitz in dem jeweiligen Vertragsland erzielt wurden zu den aus dem Losabsatz erzielten Umsatzen im gesamten Lotteriegebiet verteilt Eine Zweckbindung der Ertrage etwa fur gemeinnutzige Zwecke ist im GKL Staatsvertrag nicht vorgesehen Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten www gesetze bayern de Staatsvertrag uber die Grundung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Lander GKL StV Aufgerufen am 6 November 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Lander amp oldid 238581559