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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Funkzellenabfrage FZA ist eine unter Richtervorbehalt stehende offene Ermittlungsmassnahme zum Zweck der Strafverfolgung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung Die Behorden fragen dabei Telekommunikationsverbindungsdaten ab die in einer bestimmten raumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum anfallen Ziel der Massnahme ist die Identitat von Tatverdachtigen zu klaren oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklarung des Sachverhaltes zu erlangen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Nachtragliche Benachrichtigung 3 Kontroverse Funkzellenabfragen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenDie Massnahme ist seit Dezember 2015 im 100g Abs 3 StPO gesetzlich geregelt Voraussetzungen fur eine Erhebung der notwendigen Verkehrsdaten sind die Anforderungen der sog Subsidiaritatsklausel wonach u a die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ware sowie die Massnahme in einem angemessenen Verhaltnis zur Bedeutung der Sache stehen muss Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung konnen Daten bei besonders schwere Straftaten unter den Voraussetzungen des 113b TKG bis zu zehn Wochen ruckwirkend erhoben werden Nachtragliche Benachrichtigung BearbeitenGemass 101a Abs 6 StPO sind die Betroffenen uber die Massnahme zu benachrichtigen Davon kann mit Zustimmung des zustandigen Gerichts im Einzelfall abgesehen werden wenn der Zweck der Massnahme gefahrdet ware Ausserdem konnen Ermittlungsbehorden gemass 101 Abs 4 Satz 4 StPO von der Benachrichtigung absehen wenn davon auszugehen ist dass die Betroffenen kein Interesse an einer Benachrichtigung haben In der Praxis wird dies nahezu immer angenommen sodass lediglich Beschuldigte des jeweiligen Strafverfahrens benachrichtigt werden nicht aber mitunter viele tausend Personen die in eine Funkzellenabfrage geraten sind ohne dass gegen sie ermittelt wurde Das Land Berlin hat im November 2018 das Funkzellenabfragen Transparenz System FTS vorgestellt um die gesetzliche Pflicht zur Benachrichtigung in Zukunft zu erfullen Interessierte konnen ihre Mobilfunknummer hinterlegen und werden nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens informiert sofern ihre Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde 1 Kontroverse Funkzellenabfragen BearbeitenBei der Gegenkundgebung zum Naziaufmarsch zum Gedenken an den 13 Februar 1945 im Februar 2011 in Dresden wurden mittels mehrerer Funkzellenabfragen uber eine Million Verkehrsdatensatze und uber 40 000 Bestandsdatensatze 2 von Versammlungsteilnehmern und Unbeteiligten gespeichert und ausgewertet 3 In der Folge verlor Polizeichef Dieter Hanitsch sein Amt 4 und es kam zu einer Kontroverse zwischen dem Sachsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig und der sachsischen Justiz 5 Am 24 Oktober 2009 fand in der Rigaer Strasse in Berlin eine versuchte Auto Brandstiftung statt Bei den Ermittlungen wurden im Rahmen einer Funkzellenabfrage samtliche Verkehrsdaten von 13 umliegenden Mobilfunkzellen abgefragt was nach Bekanntwerden im Jahr 2012 fur innenpolitische Kontroversen sorgte 6 Die Initiative Nachrichtenaufklarung ernannte 2015 das Thema Moderne Rasterfahndung per Handy zu einem der vernachlassigten Themen der deutschen Massenmedien 7 Im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg wurden laut einer Antwort des Hamburger Senats 38 Antrage zur Erhebung von Funkzellendaten gestellt sowie 37 Stille SMS in 31 Verfahren versandt Auch IMSI Catcher sollen im Einsatz gewesen sein 8 9 10 Besonders Politiker der Parteien Die Linke und der Piratenpartei kritisierten den intransparenten Umgang da Betroffene nicht uber die Massnahmen benachrichtigt werden 11 12 13 Literatur BearbeitenToralf Noding Die Novellierung der strafprozessualen Regelungen zur Telefonuberwachung In StraFo 2007 S 456 463 Armin Nack Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz hrsg von Rolf Hannich C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 576621 100g Rn 5Einzelnachweise Bearbeiten Funkzellenabfragen Transparenz System des Landes Berlin FTS Medieninformation des Sachsischen Datenschutzbeauftragten vom 9 September 2011 In Sachsischer Datenschutzbeauftragter 9 September 2011 Abgerufen am 30 September 2019 Gemeinsamer Bericht des Sachsischen Staatsministeriums der Justiz und fur Europa und des Sachsischen Staatsministeriums des Innern uber die Erhebung und Verwendung der gemass 100g Strafprozessordnung i V m 96 Telekommunikationsgesetz vorliegenden Datenbestande im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zur Verfolgung der am 19 Februar 2011 in Dresden begangenen Straftaten PDF 26 kB 24 Juni 2011 Auf Alternative Dresden News abgerufen am 27 November 2017 Die Zeit Dresdens Polizeichef wegen Datenaffare abberufen 27 Juni 2011 MDR Richter greifen Datenschutzer Schurig an Memento vom 18 Oktober 2011 im Internet Archive 13 September 2011 Massenauswertung von Handydaten emport Innenexperten Spiegel Online vom 20 Januar 2012 2015 Top 10 Moderne Rasterfahndung per Handy initiative Nachrichtenaufklarung abgerufen am 23 Oktober 2019 deutsch Drucksache 21 9862 Hamburgische Burgerschaft 25 Juli 2017 abgerufen am 1 Juni 2020 Drucksache 21 10111 Hamburgische Burgerschaft 22 August 2017 abgerufen am 1 Juni 2020 Anna Biselli G20 heisst auch Gipfel der Uberwachung In Netzpolitik 28 Juli 2017 abgerufen am 1 Juni 2020 Demonstranten ausspioniert In taz de Die Tageszeitung 31 Juli 2017 abgerufen am 1 Juni 2020 No Spy Privacy is not a crime In Piratenpartei Hamburg 28 Juni 2017 abgerufen am 1 Juni 2020 Patrick Breyer Benachrichtigungsaktion zu Handy Ortungen Einwande der Staatsanwaltschaften widerlegt 22 Februar 2018 abgerufen am 1 Juni 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Funkzellenabfrage amp oldid 224185197