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Fluchtlinie ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Siehe auch Fluchtlinienplan bzw Fluchtlinienprufer Die Uberbaubare Grundstucksflache auch Baufenster Baufeld bezeichnet in der Baunutzungsverordnung den Teil eines Baugrundstucks auf dem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften ein Bauwerk oder Gebaude mit dem zulassigen Mass der baulichen Nutzung errichtet werden darf Die Flache wird im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt und durch Baugrenzen sowie gegebenenfalls Baulinien auch Fluchtlinien begrenzt Die Form der zeichnerischen Darstellung ist in der Planzeichenverordnung PlanzV geregelt Das Baufenster begrenzt bewusst die Bebauungsmoglichkeiten eines Grundstucks um eine planerisch gewollte Positionierung von Gebauden zu erreichen und erfolgt aus stadtebaulichen Uberlegungen Die ebenfalls in der Baunutzungsverordnung geregelte Bebauungstiefe ist die maximale Tiefe der uberbaubaren Grundstucksflache Sie gibt an wie weit ein Grundstuck ab der das Grundstuck erschliessenden Strasse nach hinten bebaut werden darf Diese Festsetzungen sind fur Hauptgebaude das heisst ohne Nebengebaude wie beispielsweise Garagen rechtsverbindlich Neben der Bebauungstiefe wird auch die Bauweise geregelt Dabei handelt es sich um die Art und Weise wie Gebaude unter Einbeziehung der Grundstucksgrenzen angeordnet werden durfen Inhaltsverzeichnis 1 Baugrenze 2 Baulinie Fluchtlinie 3 Literatur 4 Siehe auchBaugrenze Bearbeiten nbsp Darstellung von Baulinie und Baugrenze in einem Bebauungsplan gemass PlanzV 90 Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte beziehungsweise eingezeichnete Linie welche von Gebauden oder deren Teilen nicht uberbaut werden darf Wenn nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgelegt ist kann innerhalb dieses Baufensters das Gebaude entsprechend den gesetzlichen Richtlinien wie den erforderlichen Abstandsflachen frei positioniert werden Ein Vortreten von Gebaudeteilen in geringfugigem Ausmass kann zugelassen werden 23 Abs 3 S 2 BauNVO Baulinie Fluchtlinie BearbeitenIm Gegensatz zur Baugrenze darf das Gebaude hinter der Baulinie nicht zuruckbleiben sondern die betreffende Aussenwand muss exakt an der Baulinie liegen Ziel einer Baulinie ist es zumeist eine durchgehende Hauserflucht an der Strassenseite zu erzielen Fruhere Bezeichnungen fur die Baulinie sind Bauflucht und Baukante Literatur BearbeitenMaria Vollmann Friedrich Kobler Fluchtlinie In Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte Band 9 Firstbekronung Flugelretabel Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 14009 2 Sp 1432 1436 Siehe auch BearbeitenArt der baulichen Nutzung Offene Bauweise und Geschlossene Bauweise Uberbau Nachbarrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberbaubare Grundstucksflache amp oldid 237064594 Baulinie Fluchtlinie