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Ein Filmabkommen ist ein zwischen zwei oder mehreren Staaten getroffenes Abkommen dass eine gesetzliche Grundlage fur zwischenstaatliche Filmproduktionen darstellt Wichtige Punkte die ein Filmabkommen regelt sind das Verhaltnis zwischen Hohe der finanziellen Beteiligung und der daraus resultierenden Anspruche auf kunstlerische und technische Beteiligung am Film sowie auf Erlose und Filmmaterial Neben allgemeinen Bestimmungen zum Arbeits und Eigentumsrecht sieht so ein Abkommen in der Regel auch Erleichterungen bei den Reisebestimmungen beim Arbeitsrecht und bei der Ein und Ausfuhr von technischem und anderem Drehmaterial vor Zur Uberprufung des Abkommens wird ublicherweise eine gemischte Kommission installiert die sich aus Vertretern der Regierungen und von Fachkreisen der Vertragslander zusammensetzt Diese Kommission tritt regelmassig etwa jahrlich zusammen sofern keine ausserordentliche Einberufung stattfindet Es wird nach Hohe der finanziellen Beteiligung an den Herstellungskosten eines Films zwischen einem Minderheitsproduzenten und einem Mehrheitsproduzenten unterschieden Dem Mehrheitsproduzenten kommen in der Folge mehr Rechte bei der Auswahl von Stab und Schauspielern zu sowie hohere Anteile bei samtlichen Erlosen Das Land des Mehrheitsproduzenten ist in der Regel auch jenes das bei Filmfestspielen oder anderen Ereignissen als Hauptproduktionsland genannt wird Ausnahmebestimmungen konnen jedoch zum Beispiel auch das Land des Regisseurs als Herkunftsland des Films festlegen Europaische Ubereinkommen Bearbeiten1992 wurde von Mitgliedstaaten des Europarats das Europaische Ubereinkommen uber die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen geschlossen BGBl 1994 II S 3566 3567 um die Weiterentwicklung der europaischen Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen nach einheitlichen Bestimmungen zu fordern Dennoch haben viele EU Staaten auch weiterhin bilaterale Filmabkommen die weiter als das europaische Ubereinkommen gehen Das Abkommen das Koproduktionen zwischen osterreichischen und deutschen Filmproduktionsgesellschaften regelt ist das Koproduktionsabkommen Osterreich Deutschland Dieses regelt die Aufteilung von Filmbesetzung und stab sowie die Nationalitat eines osterreichisch deutschen Filmwerkes in der Hinsicht auf die Teilnahme an Filmfestspielen Siehe auch BearbeitenFilm Fernseh Abkommen Abkommen uber die Zusammenarbeit von Fernsehen und FilmproduzentenWeblinks BearbeitenEuropaisches Ubereinkommen uber die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen PDF 33 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Filmabkommen amp oldid 181478505