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Das Feuerwehr Ehrenzeichen Brandenburg ist eine staatliche Auszeichnung des Bundeslandes Brandenburg die am 15 Februar 1994 durch den Landtag Brandenburg unter seinem damaligen Ministerprasidenten Manfred Stolpe gestiftet wurde Die Auszeichnung dient dabei der Wurdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzwesens 1 Grafische Darstellung des Feuerwehr Ehrenzeichens von Brandenburg in all seinen Stufen Inhaltsverzeichnis 1 Stufeneinteilung 2 Verleihungsvoraussetzungen 2 1 Feuerwehr Ehrenzeichen in Silber 2 2 Feuerwehr Ehrenzeichen in Gold 2 3 Sonderstufe in Gold 2 3 1 Verleihung an Feuerwehrangehorige 2 3 2 Verleihung an andere Personen 3 Vorschlags und Antragsverfahren 4 Verleihungsbefugnis und Aushandigung 4 1 Verleihungsbefugnis 4 2 Aushandigung 4 3 Sonderbeachtungen 5 Entzug des Ehrenzeichens 6 Aussehen Beschaffenheit und Trageweise 6 1 Trageweise fruherer Auszeichnungen 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseStufeneinteilung BearbeitenDas Feuerwehr Ehrenzeichen wurde in drei Stufen gestiftet die da sind I Stufe in Silber am Bande II Stufe in Gold am Bande und als III Stufe in Gold als Sonderstufe 2 Verleihungsvoraussetzungen BearbeitenGrundsatzlich kann das Feuerwehr Ehrenzeichen an alle Angehorigen der Freiwilligen Feuerwehren der Berufsfeuerwehren der Betriebs und Werkfeuerwehren sowie an Personen ausserhalb des Feuerwehrdienstes verliehen werden 3 Feuerwehr Ehrenzeichen in Silber Bearbeiten Das Ehrenzeichen in Silber wird an Feuerwehrangehorige verliehen die ausgezeichnete Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens erbracht haben 4 Die Leistungen mussen dabei uber eine lange Zeit mindestens uber zehn Jahre erbracht worden sein die weit uber den Rahmen der normalen Pflichterfullung hinausgeht 5 Feuerwehr Ehrenzeichen in Gold Bearbeiten Das Ehrenzeichen in Gold wird an Feuerwehrangehorige verliehen fur besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz 6 Dieser Fall liegt insbesondere dann vor wenn ein Feuerwehrangehoriger eine in Not geratene Person unter schwierigen Bedingungen und unter Einsatz seines Lebens gerettet oder grosseren Schaden von ihr abgewendet hat 7 Sonderstufe in Gold Bearbeiten Das Ehrenzeichen in seiner Sonderstufe wird an Feuerwehrangehorige und andere Personen verliehen die sich in hervorragender Weise um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben und einen entscheidenden Anteil an der Entwicklung und Festigung des Brandschutzes haben 8 Verleihung an Feuerwehrangehorige Bearbeiten Das Ehrenzeichen in seiner Sonderstufe kann Feuerwehrangehorigen verliehen werden die zusatzlich zu den Leistungen fur das Ehrenzeichen in Silber uber einen weiteren langeren Zeitraum mindestens 15 Jahre hinweg ununterbrochen hervorragende Leistungen in den Feuerwehren erbracht haben die weit uber den Rahmen der normalen Pflichterfullung hinausgehen 9 Verleihung an andere Personen Bearbeiten Personen die keine Feuerwehrangehorige sind konnen mit dieser Sonderstufe geehrt werden wenn sie sich durch ihr personliches Engagement in hervorragender Weise uber ihre normale Tatigkeit hinaus um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben 10 Gemein fur alle Verleihungen egal in welcher Stufe ist dass ein strenger Massstab anzulegen ist damit der Stellenwert und die Bedeutung der Auszeichnung erhalten bleibt Langjahrige Zugehorigkeit und hohe Einsatzbereitschaft reichen nicht aus Vorschlags und Antragsverfahren BearbeitenDie Vorschlage die zur Verleihung des Ehrenzeichens fuhren sollen sind uber die Landkreise und kreisfreien Stadte einzureichen Die Stufen in Silber am Bande sowie die Sonderstufe sind mit dem zustandigen Kreisbrandmeister und dem Kreis bzw Stadtfeuerwehrverband abzustimmen und ausfuhrlich zu begrunden Dem Minister des Innern obliegt jedoch die letztendliche und abschliessende Verleihung Nichtverleihung Die Vorschlage fur die Stufe in Gold am Bande sind anlassbezogen zwei Wochen nach erfolgtem Einsatz dem Minister des Innern vorzulegen Die dazugehorige Begrundung sind nach weiteren vier Wochen ebenfalls dem Minister vorzulegen Diese sind jedoch auch vorher mit dem Kreisbrandmeister und dem Kreis bzw Stadtfeuerwehrverband abzustimmen Im Ubrigen behalt sich der Minister des Innern die Verleihung in bestimmten Einzelfallen an verdienstvolle Feuerwehrangehorige oder Burger vor 11 Bei Verleihungen an Feuerwehrangehorige und Personen die keine Burger des Landes Brandenburg sind ist vorher der Landesfeuerwehrverband anzugehoren Der Antrag der zur Verleihung des Feuerwehr Ehrenzeichens fuhren soll muss zudem folgende Angaben enthalten a Angabe welche Stufe des Ehrenzeichens verliehen wird b Vorschlagender gemeint ist hier das Amt Gemeinde Stadt Landkreis oder andere vorschlagsberechtigten Stellen c Bezeichnung der Berufs oder Freiwilligen Feuerwehr d Name e Vorname f Geburtsdatum g Dienstgrad h Dienststellung i Eintritt in die Feuerwehr j Vermerk uber Zustimmung des Kreis Stadtfeuerwehrverbandes k Vermerk uber Zustimmung des Kreisbrandmeisters l Datum der vorgesehenen Verleihung m Begrundung falls erforderlich Verleihungsbefugnis und Aushandigung BearbeitenVerleihungsbefugnis Bearbeiten Die Verleihung des Feuerwehr Ehrenzeichens obliegt dem Minister des Innern 12 13 Er kann die Aushandigung entweder selbst vollziehen oder eine von ihm vertretenen Person wahlen z B Oberburgermeister oder Landrat 14 Aushandigung Bearbeiten Mit Aushandigung des Ehrenzeichens erhalt der Beliehene eine vom Minister des Innern unterzeichnete Urkunde Das Ehrenzeichen selber geht dabei in das Eigentum des Ausgezeichneten uber 15 Sonderbeachtungen Bearbeiten Der Verleihungen der Ehrenzeichen in Silber am Bande sowie der Sonderstufen in Gold erfolgen in Brandenburg in einer limitierten Auflage d h Grundlage fur die Berechnung des Verteilerschlussel sind die entsprechenden Meldungen der Landkreise und kreisfreien Stadte zur Jahresstatistik der Feuerwehren des Vorjahres So wird die zahlenmassige Verteilung der Ehrenzeichen wie folgt vorgenommen a pro angefangene 1000 Mitglieder der Einsatz Alters und Ehrenabteilung je Landkreis und kreisfreie Stadt kann jahrlich ein Feuerwehr Ehrenzeichen der Stufe Silber am Band oder der Sonderstufe in Gold verliehen werden b unter 1000 Mitglieder der Einsatz Alters und Ehrenabteilung je Landkreis und kreisfreie Stadt konnen jahrlich zwei Feuerwehr Ehrenzeichen der Stufe Silber am Band oder der Sonderstufe in Gold verliehen werden und c fur Angehorige von Betriebs und Werkfeuerwehren stehen insgesamt jahrlich maximal zwei Feuerwehr Ehrenzeichen der Stufe Silber am Band oder Sonderstufe in Gold zur Verfugung 16 Diese wohl einmalige Regelung hinsichtlich der Verleihungsscharfe des Ehrenzeichens ist in der Bundesrepublik einmalig und unterstreicht den hohen Stellenwert dieses Feuerwehr Ehrenzeichens Entzug des Ehrenzeichens BearbeitenErweist sich der Inhaber eines Feuerwehr Ehrenzeichens durch sein spateres Verhalten insbesondere durch Begehung einer entehrenden Straftat der Auszeichnung als unwurdig oder wird ein solches Verhalten erst nachtraglich bekannt so kann ihm der Minister des Innern das Ehrenzeichen wieder entziehen 17 Jedoch mussen zunachst erst begrundete Tatsachen vorliegen die eine Entziehung rechtfertigen Liegen diese vor so hat die vorschlageberechtigte Stelle den Minister des Innern zu informieren Nach Anhorung des Betroffenen entscheidet dann der Minister Uber die Entscheidung ist der Betroffene schriftlich zu informieren 18 Aussehen Beschaffenheit und Trageweise BearbeitenDas Feuerwehr Ehrenzeichen besteht aus einem weissen gleichschenkligen Emaillekreuz mit den Massen 33 Breite 37 Hohe mm Entsprechend der verliehenen Stufe entweder mit silberner oder goldener Einfassung Zwischen den Kreuzteilen befinden sich zwei Fackeln die entsprechender der verliehenen Stufe auch entweder in Silber oder Goldausfuhrung gehalten sind Gleiche Ausfuhrung trifft auf der im oberen Schenkel ruhenden stilisierten Flammen zu In der Mitte des Kreuzes ruht das Landeswappen von Brandenburg der Markische Adler Die Ruckseite des Kreuzes ist glatt und tragt die Aufschrift Fur hervorragenden Dienst im Brandschutz Die Bandorden werden entsprechend der verliehenen Stufe entweder mit silber oder goldgefassten Saum an einem rot weiss roten Bande an der linken Brustseite getragen jedoch in Originalgrosse nur bei besonderen Anlassen 19 20 Das Ehrenzeichen als Steckkreuz wird an der linken Brustfaltentasche getragen 21 Die ebenfalls verliehenen Ordensschnallen werden uber der linken Brusttasche innen beginnend in folgender Reihenfolge getragen Feuerwehr Ehrenzeichen in Gold am Bande Feuerwehr Ehrenzeichen in Silber am Bande Ehrenzeichen fur hervorragende Leistungen im Brandschutz Medaille fur Verdienste im Brandschutz und Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr nur in der jeweils hochsten verliehenen Stufe nicht staatliche private Auszeichnungen z B Deutscher Feuerwehrverband Landesfeuerwehrverband Brandenburg e V Kreisfeuerwehrverband usw entsprechend ihrer verliehenen Reihenfolge Je Ordensschnallenzeile werden nur vier Auszeichnungen hintereinander getragen Bei einer funften und mehr ist eine zweite Zeile anzulegen In der obersten Reihe ist stets die hochste Auszeichnung anzubringen 22 Trageweise fruherer Auszeichnungen Bearbeiten Weiterhin durfen getragen werden Ehrenzeichen fur hervorragende Leistungen im Brandschutz DDR Ehrenzeichen Medaille fur Verdienste im Brandschutz DDR Ehrenzeichen Medaille zur Verhutung und Bekampfung von Katastrophen DDR Ehrenzeichen und die Rettungsmedaille DDR Ehrenzeichen 23 Weblinks BearbeitenStiftungserlass Durchfuhrungsverordnung PDF 121 kB Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 1 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 2 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 1 1 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 3 Absatz 1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 1 2 Buchstabe a Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 3 Absatz 2 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 1 2 Buchstabe b Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 3 Absatz 3 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 1 2 Buchstabe c Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 1 2 Buchstabe c Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 2 1 2 2 und 2 3 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 4 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 4 1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 4 2 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 5 und 6 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 4 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 9 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 6 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 7 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 5 1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Amtsblatt fur Brandenburg Nr 3 vom 15 Januar 2001 Punkt 5 4 Verwaltungsvorschrift zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichen sowie des Gesetzes uber die Verleihung einer Medaille fur Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18 Dezember 2000 Punkt 5 2 Gesetz uber die Stiftung eines Feuerwehr Ehrenzeichens vom 14 Februar 1994 Geschafts und Verordnungsblatt Nr 3 1994 8 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Feuerwehr Ehrenzeichen Brandenburg amp oldid 241548011