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Die Festlandsockel Bergverordnung FlsBergV enthalt rechtliche Bestimmungen die bei der Aufsuchung Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschatzen im Bereich des Festlandsockels zu beachten sind BasisdatenTitel Bergverordnung fur den FestlandsockelKurztitel Festlandsockel BergverordnungAbkurzung FlsBergVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von 65 66 67 Nr 1 u 8 68 Abs 2 Nr 2 u Abs 3 BBergGRechtsmaterie Bergrecht Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 750 15 8Erlassen am 21 Marz 1989 BGBl I S 554 Inkrafttreten am 1 Juli 1989Letzte Anderung durch Art 14 VO vom 2 Juni 2016 BGBl I S 1257 1259 Inkrafttreten derletzten Anderung 4 Juni 2016 Art 75 VO vom 2 Juni 2016 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Sie ist jedoch nicht mehr gultig siehe Rechtsgrundlage Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Inhalt 3 Offshore Bergverordnung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenIhre Ermachtigung hat die FlsBergV in den 65 68 des Bundesberggesetzes das nach seinem 2 Abs 3 BBergG auch fur bestimmte Tatigkeiten im Bereich des Festlandsockels der Bundesrepublik Deutschland sowie fur Unterwasserkabel Transit Rohrleitungen und fur Forschungshandlungen gilt Der Sicherheit dem Gesundheits sowie dem Umweltschutz bei der Aufsuchung Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschatzen auf dem Festland sowie im Bereich des Festlandsockels dient zunachst die Allgemeine Bundesbergverordnung vom 23 Oktober 1995 1 2 Der Bereich des Festlandsockels ist erganzend in der Festlandsockel Bergverordnung geregelt Nach Artikel 5 Abs 2 der Anderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Kustengewasser und des Festlandsockels ist die Festlandsockel Bergverordnung seit 19 Juli 2018 nicht mehr gultig 3 Inhalt BearbeitenDie FlsBergV enthalt Massnahmen zur Gewahrleistung des Arbeitsschutzes und zur Sicherheit von Plattformen Mit der Verordnung wurden auch die arbeitsschutzrechtliche Anderungsrichtlinie 95 63 EG vom 5 Dezember 1995 ABl EG Nr L 335 S 28 und die UVP Anderungsrichtlinie 97 11 EG vom 3 Marz 1997 ABl EG Nr L 73 S 5 umgesetzt Der umfangreiche 2 Abschnitt 2 18 der FlsBergV nimmt unter anderem Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu den Arbeitsbedingungen zur Gefahrenabwehr zur Verwendung von Plattformen sowie zu Taucharbeiten und Arbeiten in Unterdruckkammern vor In 10 Abs 3 werden durch Verweisung auf den IMO Code von 1989 der Internationale Seeschifffahrts Organisation fur den Bau und die Ausrustung beweglicher Offshore Bohrplattformen einschliesslich ihn erganzender Empfehlungen der Nordsee Anliegerstaaten diese internationalen Standards verbindlich Im 3 Abschnitt 19 25 werden vor allem sicherheitliche Vorgaben bei der Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen namentlich von solchen nach Erdol und Erdgas erteilt Der 4 Abschnitt 26 34 regelt Belange des Meeres und Meeresbodenschutzes der 5 Abschnitt 35 39 solche der Gefahrenabwehr in Bezug auf den Schiffs und Luftverkehr sowie auf Unterwasserkabel Die ausfuhrlichen Schlussvorschriften des 6 Abschnitts 40 49 umfassen unter anderem Bestimmungen zur betrieblichen Sicherheit und Verantwortlichkeit zur Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfallen sowie zum Zuganglichmachen des Verordnungstextes durch den Unternehmer Der darin ebenfalls enthaltene Ordnungswidrigkeiten Katalog 47 FlsBergV ist materiell von den Vorschriften der Verordnung uber die Zustandigkeit fur die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels FlsOWiZustV vom 14 Januar 1982 BGBl I S 6 zu unterscheiden die lediglich Bezug auf die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels im Zusammenhang mit Forschungshandlungen nehmen 1 FlsOWiZustV Der praktische Anwendungsbedarf besteht vor allem bei Offshore Bohrungen nach Lagerstatten aber seit einiger Zeit auch bei der Errichtung einzelner Offshore Windenergieanlagen und gegebenenfalls zukunftig bei der Einrichtung von Offshore Windparks Offshore Bergverordnung BearbeitenFur Betriebe deren Tatigkeiten im Offshore Bereich nicht dem Bergrecht unterliegen gilt zur Erreichung der Ziele welche die Richtlinie 2013 30 EU vorgibt 4 die Offshore Bergverordnung 5 6 Literatur BearbeitenPhillip Fest Die Errichtung von Windenergieanlagen in Deutschland und seiner Ausschliesslichen Wirtschaftszone Genehmigungsverfahren planerische Steuerung und Rechtsschutz an Land und auf See Duncker amp Humblot Berlin 2010 ISBN 978 3 428 13154 9 S 376 388 Heike Krieger Die Anwendbarkeit nationaler und internationaler Regelungen auf die Erdgasgewinnung aus dem deutschen Festlandsockel In DVBl 117 Jg Bd 1 2002 S 300 309 Martin Rosenbaum Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Offshore Bereich Vorgaben des internationalen und nationalen Rechts Lorenz von Stein Institut fur Verwaltungswissenschaften an der Christian Albrechts Universitat zu Kiel Arbeitspapiere A 76 Kiel 2006 ISBN 3 936773 24 6 S 45 65 Rainer Wolf Bergrecht im Meeres und Kustenbereich Rechtsgrundlagen fur die Forderung von Erdol und Erdgas In Detlef Czybulka Hrsg Naturschutz und Rechtsregime im Kusten und Offshore Bereich Vierter Warnemunder Naturschutzrechtstag Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2003 ISBN 978 3 8329 0391 6 S 175 200 Weblinks BearbeitenBergverordnung fur den Festlandssockel Festlandsockel Bergverordnung FlsBergV vom 21 Marz 1989 BGBl I S 554 Text der Verordnung uber die Zustandigkeit fur die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des FestlandsockelsEinzelnachweise Bearbeiten Bergverordnung fur alle bergbaulichen Bereiche Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV vom 23 Oktober 1995 BGBl I S 1466 Peter Ehlers Andere meeresbezogene Tatigkeiten 2 1 Meeresbergbau Universitat Hamburg 20 Juni 2014 BMWI Anderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Kustengewasser und des Festlandsockels Abgerufen am 8 Marz 2019 Richtlinie 2013 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Juni 2013 uber die Sicherheit von Offshore Erdol und Erdgasaktivitaten und zur Anderung der Richtlinie 2004 35 EG Text von Bedeutung fur den EWR ABl L 178 66 vom 28 Juni 2013 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung berg umweltschadens und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013 30 EU uber die Sicherheit von Offshore Erdol und Erdgasaktivitaten BT Drs 18 8703 vom 7 Juni 2016 Bergverordnung fur das Gebiet der Kustengewasser und des Festlandsockels Offshore Bergverordnung OffshoreBergV vom 3 August 2016 BGBl I S 1866 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Festlandsockel Bergverordnung amp oldid 234495587