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Das Familienrecht der Schweiz umfasst insbesondere das Eherecht das Kindesrecht das Erwachsenenschutzrecht die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat Das Familienrecht der Schweiz ist in den Art 90 456 ZGB geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Eherecht 2 Kindesrecht 3 Erwachsenenschutzrecht 4 Eingetragene Partnerschaft 5 Konkubinat 6 Literatur 7 EinzelnachweiseEherecht Bearbeiten Hauptartikel Eherecht Schweiz Das Eherecht der Schweiz regelt die Eheschliessung die Ehescheidung die allgemeinen Wirkungen der Ehe und das eheliche Guterrecht Kindesrecht BearbeitenDas Kindesrecht regelt die rechtliche Zuordnung eines Kindern zu bestimmten Eltern Art 252 269c ZGB Die Zuordnung eines Kindes zur Mutter ist aufgrund der Schwangerschaft und Geburt klar Die rechtliche Vaterschaft wird aufgrund einer Ehe zur Mutter durch Anerkennung oder durch Gerichtsurteil hergestellt Ein Kindesverhaltnis kann auch durch Adoption entstehen Das rechtliche Kindesverhaltnis ist Ausgangspunkt fur alle Normen die auf die Begriffe Kind Eltern oder Nachkomme Bezug nehmen In Verfahren die das Kindesrecht zum Gegenstand haben gelten der Untersuchungsgrundsatz und der Offizialgrundsatz Art 296 ZPO Das bedeutet dass das Gericht bei einer Klage auf Vaterschaftsanerkennung nicht einfach den Begehren der Parteien folgen darf sondern den Sachverhalt von Amtes wegen untersuchen muss Ausserdem bedeutet es dass das Gericht von den Antragen der Verfahrensparteien abweichen kann Die Verfahrensparteien und Dritte trifft in Verfahren uber das Kindesrecht eine Mitwirkungspflicht Art 296 Abs 2 ZPO Die Vaterschaftskandidaten konnen sich somit einer DNA Analyse nicht entziehen Eine anonyme Geburt ist in der Schweiz illegal 1 Selbst wenn die Mutter erklart dass sie das Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben wird wird sie rechtlich zur Mutter des Kindes Bei einer Leihmutterschaft die in der Schweiz aber nicht erlaubt ist wird ebenfalls diejenige Frau Mutter die das Kind gebart Erwachsenenschutzrecht Bearbeiten Hauptartikel Kindes und Erwachsenenschutzrecht Die Selbststandigkeit von Personen kann aufgrund von Schwachezustanden beeintrachtigt sein In diesen Situationen brauchen die Betroffenen Hilfe um ihre personlichen und vermogensrechtlichen Interessen zu sichern Diesem Zweck dienen verschiedene Massnahmen die unter dem Begriff Erwachsenenschutzrecht zusammengefasst werden Die moglichen Massnahmen sind verschiedene Formen der Beistandschaft die fursorgerische Unterbringung die Vertretung durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner Daneben gibt es noch die Vorsorge die eine Person selbst treffen kann Dies sind der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfugung Eingetragene Partnerschaft BearbeitenDie eingetragene Partnerschaft ist im Grunde rechtlich gleich wie die Ehe Es bestehen jedoch gewisse Ausnahmen Konkubinat BearbeitenDas Konkubinat als nichteheliche Lebensgemeinschaft ist in der Schweiz nicht als Rechtsinstitut mit spezifischen Wirkungen anerkannt Das Konkubinat erfordert keinen Begrundungsakt Inhaltlich kann das Konkubinat frei gestaltet werden Es besteht eine jederzeitige unentziehbare formlose Auflosbarkeit des Konkubinats Es gibt keinen Rechtsschutz fur allfallige Erwartungen in den Bestand des Konkubinats Die letzte kantonale Strafnorm zur Bestrafung des Konkubinats wurde 1995 aufgehoben 2 Literatur BearbeitenHeinz Hausheer Thomas Geiser Regina E Aebi Muller Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Eheschliessung Scheidung Allgemeine Wirkungen der Ehe Guterrecht Kindesrecht Erwachsenenschutzrecht eingetragene Partnerschaft Konkubinat 7 Auflage Stampfli Bern 2022 ISBN 978 3 7272 2638 0 Thomas Sutter Somm Felix Kobel Familienrecht Schulthess Zurich 2009 ISBN 978 3 7255 5747 9 Einzelnachweise Bearbeiten Heinz Hausheer Thomas Geiser Regina E Aebi Muller Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 5 Auflage Stampfli Bern 2014 S 336 Heinz Hausheer Thomas Geiser Regina E Aebi Muller Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches S 24 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familienrecht Schweiz amp oldid 225404788