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Das Familienrecht ist in Polen ein spezieller Bereich des Zivilrechtes und regelt die Rechtsverhaltnisse der durch Ehe Lebenspartnerschaft Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen Daruber hinaus regelt es aber auch die ausserhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen Vormundschaft Pflegschaft und rechtliche Betreuung Inhaltsverzeichnis 1 Einfuhrung bzw Rechtsquellen 2 Die Ehe 2 1 Die Eheschliessung 2 2 Die Konkordatsehe oder Ehe nach Kirchenrecht 2 3 Rechte und Pflichten der Ehegatten 3 Eheliches Guterrecht 3 1 Gesetzliche Gutergemeinschaft 3 2 Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermogens 4 Vertragliches Guterrecht Ehevertrag 4 1 Das Zwangsvermogenssystem 5 Nichterklarung der Ehe 5 1 Beendigung der Ehe 6 Beziehungen zwischen Eltern und Kind 6 1 Elterliche Sorge 6 2 Annahme als Kind 6 3 Unterhaltspflicht 7 Vormundschaft und Pflegschaft Art 145 184 FVGB 8 Literatur 9 EinzelnachweiseEinfuhrung bzw Rechtsquellen BearbeitenDas polnische Familienrecht ist bis auf wenige Ausnahmen im Familien und Vormundschaftsgesetzbuch Kodeks rodzinny i opiekunczy vom 25 Februar 1964 verortet 1 Eine grossere Umgestaltung hat das Familienrecht durch das Gesetz zur Anderung des Familien und Vormundschaftsgesetzbuches im Jahre 2004 erfahren Damit wurde unter anderem die Aufnahme von wirtschaftlichen Tatigkeiten fur die Ehegatten erleichtert 2 Die durch die in der Verfassung verankerten Grundsatze des Familien und Kindesschutzes durchziehen das FVGB mit Regelungen die diesem Schutzbereich Rechnung tragen Des Weiteren hat die Republik Polen zahlreiche internationale Abkommen im Bereich des Familienrechtes unterzeichnet 3 Die Ehe BearbeitenDie Eheschliessung Bearbeiten Das polnische Recht fordert zur Gultigkeit einer Eheschliessung zum einen die gleichzeitige Anwesenheit beider Brautleute 4 und zum anderen mussen die Beteiligten das 18 Lebensjahr vollendet haben Weiter muss ein Standesamtsvorsteher die Eheschliessung erklaren gemass Art 1 1 FVGB Ausnahmen sind vom Grundsatz im Folgenden moglich Trotz des Charakters eines hochstpersonlichen Rechtsgeschaftes ist es moglich durch das Gericht bei Vorliegen wichtiger Grunde die Eheschliessung durch einen Vertreter erfolgen zu lassen 5 In Deutschland ist die Eheschliessung durch einen Vertreter nicht zulassig Des Weiteren kann das Gericht bei Vorliegen wichtiger Grunde einer Frau die das 16 Lebensjahr vollendet hat die Eheschliessung erlauben wenn sich aus den Umstanden ergibt dass dies dem Wohle der kunftigen Familie dient Art 10 1 FVGB Ausserdem besteht die Moglichkeit sich von einem Konsul trauen zu lassen wenn die Heiratswilligen sich im Ausland aufhalten und beide die polnische Staatsangehorigkeit besitzen Art 1 4 FVGB Die Konkordatsehe oder Ehe nach Kirchenrecht Bearbeiten In Polen ist es moglich eine kirchliche Ehe einzugehen ohne noch einmal standesamtlich heiraten zu mussen Voraussetzung dafur ist dass Mann und Frau nach dem Recht einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft heiraten unter Anwesenheit eines Geistlichen 6 sowie die Eheschliessung nach polnischem Recht erklaren und der Standesamtsvorsteher im Nachhinein 7 einen Trauschein ausstellt Art 1 2 FVGB Weitere burokratische Schritte sind Dem Geistlichen muss eine Bescheinigung des Standesamtsvorstehers vorliegen in der bestatigt wird dass keine eheausschliessenden Umstande vorliegen Art 8 1 FVGB Der Geistliche muss nach der Willensabgabe zur Eheschliessung eine Bescheinigung ausfullen in der er erklart dass beide Willenserklarungen in seiner Gegenwart erfolgten Diese Bescheinigung muss von zwei volljahrigen Zeugen bestatigt werden und innerhalb von funf Tagen zusammen mit der Bescheinigung des Standesamtsvorstehers an das Standesamt zuruck gesandt werden Art 8 2 3 FVGB Rechte und Pflichten der Ehegatten Bearbeiten In Art 33 I der polnischen Verfassung heisst es Frau und Mann haben die gleichen Rechte im familiaren gesellschaftlichen und politischen Leben 8 Dieser Grundsatz findet sich noch einmal in Art 23 FVGB wieder Dadurch sind Eheleute auch zu einer Lebensgemeinschaft verpflichtet die Hilfeleistung und Treue sowie Mitwirkung am Wohle der gemeinsam gegrundeten Familie voraussetzt Die Eheleute entscheiden gemeinschaftlich und gleichberechtigt uber alle wesentlichen Angelegenheiten der Familie Sollte ein Konsens einmal nicht erreicht werden besteht die Moglichkeit durch ein Gericht eine Entscheidung fallen zu lassen Art 24 FVGB Ausserdem ist jeder Teil der Ehe verpflichtet nach seinen Fahigkeiten an der Deckung des Familienbedarfs mitzuwirken Art 27 FVGB Die Eheleute haften gegenuber einem Glaubiger gesamtschuldnerisch zu gleichen Teilen wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt die aus Geschaften resultieren die zur Deckung des ublichen Familienbedarfs entstanden Art 30 FVGB Eheliches Guterrecht BearbeitenGesetzliche Gutergemeinschaft Bearbeiten Mit Eheschliessung entsteht zwischen den Ehegatten eine Gutergemeinschaft Diese umfasst alle Gegenstande die wahrend der Ehe von einem Teil oder Beiden erworben wurde Art 31 FVGB Das gemeinschaftliche Vermogen ergibt sich aus den Arbeitslohnen Einkommen aus anderer erwerbsmassiger Tatigkeit jedes Ehegatten Ertrage aus dem gemeinschaftlichen Vermogen wie Zinsen und aus dem personlichen Vermogen des Einzelnen sowie aus den Anspruchen aus den arbeitsrechtlichen Pensionsfonds Art 33 FVGB listet die Gegenstande auf die nicht von der gesetzlichen Gutergemeinschaft umfasst sind Die letzte gesetzliche Uberarbeitung des FVGB hatte zur Folge dass das Surrogationsprinzip nach Art 33 Nr 10 FVGB auf alle Bestandteile des personlichen Vermogens ausgeweitet wurde Demnach gehoren die Gegenstande die ein Ehegatte aus seinem personlichen Vermogen angeschafft hat auch zu dessen personlichen Vermogen Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermogens Bearbeiten Beide Eheleute sind verpflichtet an der gemeinschaftlichen Verwaltung des Vermogens mitzuwirken Art 36 1 FVGB Danach ist jede Seite dazu verpflichtet Auskunfte uber den Stand des Vermogens und uber eingegangene Verbindlichkeiten dem anderen Teil zu erteilen Sollte diese Pflicht verweigert werden besteht die Moglichkeit den anderen Teil von dem selbststandigen Verwaltungsrecht auszuschliessen oder aber gerichtlich eine Sanktion in der Form einzuleiten dass dann eine Gutertrennung besteht Art 40 FVGB Prinzipiell ist es nach heutiger Rechtslage moglich dass jeder Teil selbststandig das gemeinschaftliche Vermogen verwalten kann das heisst Massnahmen vornehmen die unter anderem auf dessen Erhaltung gerichtet sind Durch Art 37 1 FVGB werden Ausnahmen fur die selbststandige Verfugung definiert so ist ein Grundstuckserwerb oder verkauf grundsatzlich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten unzulassig bzw bis zur Genehmigung des anderen Teil schwebend unwirksam Es ist in diesem Zusammenhang dem anderen Ehegatten grundsatzlich auch moglich der Vornahme einer Verwaltungsmassnahme zu widersprechen Dieser Widerspruch ist jedoch insoweit ausgeschlossen als es sich bei den getroffenen Massnahmen des anderen Teils um Handlungen des alltaglichen Lebens oder aber um Massnahmen die der Deckung des Familienbedarfs Einkauf etc dienen handelt Art 361 FVGB Ist die Handlung eines Ehegatten darauf gerichtet eine Durchfuhrung von Erwerbs oder Wirtschaftstatigkeit zu fordern oder zu erhalten so ist der handelnde Ehegatte allein verwaltungs und verfugungsberechtigt ein Widerspruch ist in diesem Fall ebenfalls unzulassig Nach polnischem Recht zahlt ein Verpflichtungsgeschaft z B die Ubernahme einer Burgschaft nicht zu den gemeinschaftlichen Verwaltungsmassnahmen Das heisst eine Zustimmung des anderen Teils ist nicht notig Jedoch ist eine Zustimmung des anderen Ehegatten fur den Glaubiger moglicherweise von wirtschaftlichem Interesse da bei einer gemeinschaftlichen Erklarung der Glaubiger in das Gesamtvermogen vollstrecken kann Art 41 FVGB Mit Ausnahme der in Art 37 FVGB aufgezahlten Rechtsgeschafte ist die Konsequenz der fehlenden Zustimmung des anderen Ehegatten dass Anspruche auch deiktischer Art nur in das personliche Vermogen des einen Teils sowie in die in Art 41 FVGB aufgezahlten Gegenstande vollstreckt werden konnen Gleiches gilt fur Anspruche die vor der Entstehung der Gutergemeinschaft entstanden sind Vertragliches Guterrecht Ehevertrag BearbeitenEhevertrage konnen sowohl vor Beginn der Ehe oder wahrend der Ehe geschlossen geandert oder aufgelost werden Das polnische Recht sind vier Formen des vertraglichen Guterrecht vor wobei allen gemein ist dass sie der notariellen Beurkundung bedurfen 1 Vertragstyp Dieser sieht eine Ausweitung der gesetzlichen Gemeinschaft vor wobei eine Ausdehnung der in Art 49 1 aufgezahlten Rechte ausgeschlossen ist 2 Vertragstyp Dieser schrankt in Gegenzug zum ersten Vertragstyp die gesetzliche Gemeinschaft ein 3 Vertragstyp Fuhrt die Gutertrennung ein In diesem Fall behalt jeder Ehegatte das Vermogen das er zuvor als auch nach Vertragsabschluss erworben hat Jeder Teil verwaltet sein Vermogen selbststandig 4 Vertragstyp Dieser wurde im Jahre 2004 vom polnischen Gesetzgeber eingefuhrt Dieser Vertragstyp fuhrt die Zugewinngemeinschaft ein Dies bedeutet dass nach Beendigung der Gutergemeinschaft der Teil mit dem kleineren Vermogen einen Anspruch auf Zahlung oder Rechtsubertragung zum Zugewinnausgleich hat Die Berechnung erfolgt durch einen Vergleich der beiden Teile Dabei wird der Vermogenszuwachs nach Ehevertragsschluss verglichen Da es in Polen an staatlichen Stellen fehlt 9 bei denen ein Ehevertrag hinterlegt werden konnte kann sich der Ehegatte auf den Ehevertrag gegenuber Dritten nur dann berufen wenn der Abschluss und die Art des Vertrages ihnen bekannt war Art 471 FVGB Das Zwangsvermogenssystem Bearbeiten Jeder Ehegatte kann aus wichtigen Grunden die Anordnung der Vermogenstrennung verlangen Das Datum der Vermogenstrennung legt das Gericht in seiner Entscheidung fest dieses kann auch vor der eigentlichen Klageerhebung liegen Neben einem Antrag kann eine Vermogenstrennung auch kraft Gesetzes erfolgen z B im Falle der Entmundigung eines Ehegatten der Insolvenz eines Ehegatten der Trennung der Ehegatten Sollten die oben genannten Falle ihre Wirksamkeit verlieren entsteht zwischen den Eheleuten wieder das gesetzliche Vermogenssystem Nichterklarung der Ehe BearbeitenAbschliessend angegeben sind in den Art 10 22 FVGB die Grunde angegeben die zu einer Nichtigkeit einer Ehe fuhren konnen Diese Grunde sind unter anderem die Brautleute haben das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht Die Ehe kann jedoch in zwei Fallen dann dennoch fur gultig erklart werden zum einen wenn vor der Klageerhebung die Ehegatten das 18 Lebensjahr erreicht haben oder die Ehefrau schwanger ist des Weiteren wenn einer der Brautleute bei der Eheschliessung psychisch erkrankt oder geistig zuruckgeblieben war oder vollstandig entmundigt wurde wenn einer der Brautleute bei Eheschliessung bereits verheiratet ist 10 wenn die Ehe durch Verwandte in gerader Linie das heisst Geschwister oder Schwager in gerader Linie geschlossen worden ist wenn eine Ehe zwischen einem Adoptierenden und dem Adoptierten geschlossen wurde wenn die Vollmacht zur Eheschliessung nicht war oder widerrufen wurde Je nach Grund der zur Nichtigkeit der Ehe fuhrt unterscheidet sich der zur Klageerhebung fahige Personenkreis Jedoch kann ein Staatsanwalt immer eine Feststellungsklage einleiten die entweder die Nichtigkeit einer Ehe oder aber das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe uberpruft Beendigung der Ehe Bearbeiten Grundsatzlich endet die Ehe mit dem Tod des einen Ehegatten oder infolge einer Scheidung Art 55 FVGB stellt die Vermutung auf dass die Ehe mit Zeitpunkt des Todes auch beendet ist Sollte jedoch der Ehegatte noch am Leben sein oder ist er zu einem anderen Zeitpunkt gestorben und der andere Teil ist eine neue Ehe eingegangen kann die neue Ehe nicht fur nichtig erklart werden wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht wussten dass der fur tot erklarte Ehegatte noch lebt Jeder Ehegatte kann gemass Art 56 ff FVGB beim zustandigen Gericht die Scheidung und damit die Auflosung der Ehe verlangen Voraussetzung dafur ist eine dauerhafte 11 und vollige Zerruttung 12 der ehelichen Lebensgemeinschaft Das Gericht kann die Scheidung versagen wenn die Eheleute gemeinsame minderjahrige Kinder haben und durch eine Scheidung deren Wohl gefahrdet ware Art 56 FVGB Mochte ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen oder ist die Scheidungsklage von dem Teil erhoben der weit uberaus verantwortlich ist fur die Zerruttung der ehelichen Lebensgemeinschaft so kann das Gericht die Scheidung nur aussprechen wenn die Zustimmungsverweigerung gegen die Grundsatze des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstosst Art 56 3 FVGB Ein Scheidungsurteil muss folgende Punkte enthalten die Frage der Schuld der Eheleute jedoch muss diese Frage nicht entschieden werden wenn sich die Eheleute daruber einig sind dass diese Frage nicht erortert werden muss Art 57 FVGB die Frage der elterlichen Sorge bei gemeinsamen minderjahrigen Kindern sowie die Kostenverteilung fur deren Unterhalt inklusive der Kosten die fur Kindererziehung entstehen Art 58 1 FVGB Entscheidung uber Art und Weise der Nutzung des bisherigen gemeinsamen Wohnraumes Bei dieser Entscheidung berucksichtigt das Gericht hauptsachlich das Wohl der gemeinsamen minderjahrigen Kinder und des Ehegatten dem die elterliche Sorge ubertragen wurde Art 58 2 FVGB Des Weiteren kann das Gericht auf Antrag eines Ehegatten die Zwangsraumung des anderen Ehegatten die Aufteilung der Wohnung sowie einem Ehegatten eine neue Wohnung zuweisen und die Aufteilung des Gesamtvermogens veranlassen Art 58 2 3 FVGB Neben der Scheidung ist auch die Institution der Trennung anerkannt Art 611 ff FVGB 13 Bei dieser Institution handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung wenn die eheliche Lebensgemeinschaft als zerruttet gilt Die Trennung hat zur Folge dass keiner der Ehepartner eine neue Ehe eingehen darf und die Eheleute soweit es zumutbar ist dem anderen Hilfe zu leisten haben Beziehungen zwischen Eltern und Kind BearbeitenDie Kindesabstammung erfolgt entweder durch Vermutung der Abstammung des Kindes aus der Ehe durch Anerkennung des Kindes durch den Vater oder aber durch gerichtliche Feststellung der Vaterschaft Dabei hat die Abstammung aus der Ehe generell Vorrang und eine Feststellung nach den anderen Verfahrensprinzipien kann nicht erfolgen Die Vermutung der Abstammung gilt fur ein Kind das entweder in der Ehe oder aber 300 Tage nach ihrer Auflosung oder Nichtigkeitserklarung geboren wurde Geht die Frau innerhalb der 300 Tage eine neue Ehe ein so wird vermutet dass der neue Ehepartner der Vater des Kindes ist Dies gilt wiederum nicht wenn die Feststellung der Vaterschaft 300 Tage nach der Trennung durch ein Gericht erfolgt ist Art 62 FVGB Auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft konnen sowohl der Vater als auch Mutter und Kind klagen Das Kind kann jedoch nach Erreichen der Volljahrigkeit nur innerhalb von zwei Jahren eine solche Klage einreichen Die Anerkennung des Kindes erfolgt durch den Vater entweder beim zustandigen Standesamt dem Vormundschaftsgericht oder aber fur die im Ausland lebenden Polen beim zustandigen Konsul Art 72 ff FVGB Die Anerkennung kann stets nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen auch wenn das Kind bereits die Volljahrigkeit erreicht hat Kann eine Zustimmung der Mutter nicht abgegeben werden etwa weil sie tot oder aber ihr gegenuber eine Vormundschaft besteht ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig Die Anerkennung der Leibesfrucht ist ebenfalls moglich Das Kind die Mutter und der mutmassliche Vater konnen die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft verlangen Art 84 ff FVGB Nach dem Tod des Kindes oder nach dessen Volljahrigkeit ist eine solche Feststellung jedoch nicht moglich Es wird vermutet dass derjenige Vater des Kindes ist der 181 Tage vor der Geburt bzw 300 Tage nach der Geburt mit der Mutter verkehrt hat Bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft wird vom Gericht auch entschieden ob dem Vater die elterliche Sorge erteilt wird Elterliche Sorge Bearbeiten Die elterliche Sorge steht bis zur Volljahrigkeit des Kindes beiden Elternteilen zu sofern diese voll geschaftsfahig sind Hat ein Elternpaar das keine Kinder hat das gemeinsame Sorgerecht so kann das Gericht auf Antrag einem Elternteil die elterliche Sorge zusprechen und dem anderen Teil bestimmte Rechte und Pflichten bezuglich des Kindes beschranken Art 107 FVGB Ebenso kann die elterliche Sorge beschrankt werden wenn das Kindeswohl gefahrdet ist Art 109 FVGB Sollten Hindernisse bestehen die es den Eltern nicht moglich machen ihre elterliche Sorge auszuuben kann das Gericht die elterliche Sorge aufheben Sollte das Hindernis jedoch dauerhaft sein oder die Anordnung des Gerichtes grob missachtet oder missbraucht werden kann das Gericht die elterliche Sorge dauerhaft entziehen Ist der Aufhebungsgrund jedoch weggefallen kann das Gericht die elterliche Sorge wiederherstellen Art 110 114 FVGB Annahme als Kind Bearbeiten Nur ein Minderjahriger kann als Kind angenommen werden Der Adoptierende kann nur eine Person sein die voll geschaftsfahig ist und dessen personliche Merkmale darauf schliessen lassen dass er seine Pflicht angemessen erfullen wird Nur ein Ehepaar kann ein Kind gemeinsam annehmen Somit sind Einzelpersonen und nicht verheiratete Paare fur das Adoptionsverfahren ausgeschlossen Im Falle einer Adoption bestehen drei Moglichkeiten zum einen eine unvollkommene Annahme nach Art 124 FVGB Es entstehen nur Rechtsbeziehungen zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden die sich aber auf die Abkommlinge des Adoptierten erstrecken Eine vollkommene Annahme nach Art 121 FVGB sieht vor dass zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden eine Beziehung wie bei leiblichen Eltern und deren Abkommlingen entsteht Der Adoptierte erwirbt alle die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechte und Pflichten gegenuber Verwandten des Adoptierenden Die Rechte in Bezug auf Verwandte des Adoptierten erloschen gleichzeitig Dieser Fall der Adoption erstreckt sich auch auf die Abkommlinge des Adoptierten Die vollkommenste Adoption nach Art 1241 1251 FVGB sieht die gleichen Folgen wie bei der vollkommenen Adoption vor kann aber im Gegensatz zur vollkommenen und unvollkommenen Moglichkeit nicht widerrufen werden In diesem Fall wird ein neuer Geburtsschein ausgestellt Zur Adoption ist die Zustimmung der zukunftigen Eltern sowie des Adoptierten wenn dieser das 13 Lebensjahr vollendet hat notwendig Durch die Annahme erlischt die ursprungliche elterliche Sorge und die Vormundschaft des Adoptierten Aus wichtigen Grunden kann sowohl der Adoptierende als auch der Adoptierte bei Gericht die Auflosung des Annahmeverhaltnisses beantragen Unterhaltspflicht Bearbeiten Die Pflicht der Unterhaltsgewahrung trifft zunachst die Verwandten in gerader Linie und die Geschwister Dies bedeutet zunachst also die Abkommlinge vor Verwandten in aufsteigender Linie und die Abkommlinge vor Geschwistern Art 128 ff FVGB Die Unterhaltspflicht belastet bei Vorhandensein mehrerer Moglichkeiten zunachst vorrangig die Verwandten naheren Grades Die Verwandten gleichen Grades sind nach ihren Erwerbs und Vermogensmoglichkeiten zum Unterhalt verpflichtet Die Unterhaltspflicht des Ehegatten bei Trennung oder Auflosung der Ehe ist vorrangig gegenuber der Unterhaltspflicht der Verwandten Berechtigt zum Erhalt von Unterhaltsleistungen ist derjenige der in Not geraten ist bei Kindern wird aber angenommen dass diese sich wenn sie nicht selbst uber ausreichend vorhandene finanzielle Mittel verfugen sich nicht selbst unterhalten konnen Der Umfang von Unterhaltsleistungen hangt von folgenden Faktoren ab gerechtfertigte Bedurfnisse des Berechtigten Erwerbs und Vermogensmoglichkeiten des Verpflichteten Sollte ein Geschwisterteil zum Unterhalt verpflichtet sein kann es den Unterhalt verweigern sofern mit der Unterhaltszahlung ein Nachteil fur dessen Familie erwachsen wurde Bei geschiedenen Eheleuten hangt die Unterhaltszahlung massgeblich davon ab welcher Teil vom Gericht fur die Zerruttung der Ehe hauptverantwortlich anerkannt worden ist Ist ein Teil nicht ausschliesslich fur die Zerruttung der Ehe fur schuldig erkannt worden und in einer Notsituation kann er von dem geschiedenen Ehegatten nach dessen Vermogens und Erwerbsmoglichkeiten entsprechende Mittel verlangen Sollte ein Ehepartner fur hauptschuldig an der Zerruttung der Ehe anerkannt worden sein kann der andere Teil auch ohne in Not geraten zu sein entsprechende Mittel verlangen wenn die Auflosung der Ehe fur ihn eine Schlechterstellung im materiellen Sinne zur Folge hat Die Unterhaltspflicht fallt im Falle einer neuen Eheschliessung durch den berechtigten Ehegatten weg Ebenfalls entfallt die Pflicht nach funf Jahren nach Auflosung der Ehe wenn der verpflichtende der Ehegatte ist der vom Gericht nicht als Schuldiger fur die Zerruttung der Ehe anerkannt worden ist Unter bestimmten Umstanden kann die Frist auf Antrag des Berechtigten verlangert werden Nach Art 144 FVGB kann auch eine Unterhaltspflicht zwischen einem Kind und dem Ehemann der Mutter der nicht dessen Vater ist oder Ehefrau die nicht Mutter ist entstehen Die Entstehung einer solchen Pflicht muss den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens entsprechen Vormundschaft und Pflegschaft Art 145 184 FVGB BearbeitenEine Vormundschaft kann sowohl fur einen Minderjahrigen als auch fur eine unbeschrankt entmundigte Person angeordnet werden Art 145 ff FVGB In der Regel wird diese von einem vom Gericht bestellten Vormund unentgeltlich ausgeubt Der Vormund muss voll geschaftsfahig sein und muss die notwendigen Eigenschaften vorweisen Jede Person die vom Gericht als Vormund bestimmt worden ist ist verpflichtet diese Aufgabe anzunehmen Aus wichtigen Grunden kann das Gericht den Vormund aus seiner Funktion betreffend die finanziellen Angelegenheiten sowie die Sorge um die Person des Mundels zu tragen entlassen Der Vormund muss bei wichtigeren Angelegenheiten die die finanzielle Situation bzw das Vermogen des Mundels betreffen die Bewilligung des Vormundschaftsgerichtes einholen Das Vormundschaftsgericht uberpruft die Ausubung der Vormundschaft Sollte das Gericht uberzeugt sein dass die Pflichten des Vormundes nicht ordnungsgemass erfullt werden kann das Gericht die Vormundschaft entziehen Es kann auch den Vormund von seiner Aufgabe befreien wenn der Vormund aus tatsachlichen oder rechtlichen Grunden seine Funktion nicht mehr ausuben kann oder durch seine Handlungen das korperliche bzw finanzielle Wohl des Mundels gefahrden Ist im Rahmen der Vormundschaft dem Mundel ein Schaden entstanden so hat dieser einen Schadensersatzanspruch gegen den Vormund der innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Vormundschaft verjahrt Die Pflegschaft wird in folgenden Fallen angeordnet fur eine teilweise entmundigte Person fur deren Vertretung und Vermogensverwaltung wenn das Gericht dies entscheidet Art 181 FVGB fur eine Leibesfrucht wenn es zur Sicherung der zukunftigen Rechte des Kindes notwendig ist Art 182FVGB auf Verlangen einer korperlich beeintrachtigten Person fur die Unterstutzung der Fuhrung all ihrer oder nur bestimmter Angelegenheiten Art 183 FVGB fur einen Abwesenden der keinen Vertreter hat und aufgrund seiner Abwesenheit nicht in der Lage ist seine Angelegenheiten zu fuhren Art 184 FVGB Literatur BearbeitenMarc Liebscher und Fryderik Zoll Einfuhrung in das polnische Recht 1 Auflage C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52587 3 Einzelnachweise Bearbeiten Offizielle Abkurzung FVGB Novellierung vom 17 Juni 2004 Auflistung der Abkommen in Ignatowicz Kapitel II 3 III Die heiratswilligen mussen Mann und Frau sein eine Ehe von Homosexuellen gestattet das polnische Recht nicht Siehe Piasecki Kommentar zu Art 6 Winiarz Gajda S 43 Zum Begriff wichtige Grunde siehe Beschluss des Obersten Gerichts vom 8 Juni 1970 III CZP 27 70 Eine Liste dazu befahigter Geistlicher enthalt die Bekanntmachung des Innenministers vom 4 November 1998 MP aus 1998 Nr 40 Pos 554 Kritisch zu dieser Vorgehensweise Winiarz Gajda S 62 Vgl Art 33 Verfassung der Republik Polen Ehegatten eines Gesellschafters einer Personengesellschaft konnen die Eintragung der Anmerkung eines bestehenden Ehevertrages ins nationale Gerichtsregister verlangen siehe Art 27 HGG Die Vielehe ist im polnischen Recht ein mit bis zu zwei Jahren bedrohtes Verbrechen und Straftatbestand im StGB siehe Art 206 StGB Dauerhaft ist die Zerruttung wenn davon ausgegangen werden kann dass sich die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr wiederherstellen lasst Ist gegeben wenn alle geistigen korperlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten gebrochen ist Die vorherige Trennung stellt keine Voraussetzung fur eine Scheidung dar Im Gegensatz dazu siehe Trennungsjahr DeutschlandBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familienrecht Polen amp oldid 184243730