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Die Falschlieferung lat aliud ist ein Begriff aus dem deutschen Kaufvertragsrecht worunter die Lieferung einer anderen als vereinbarten Sache zu verstehen ist Seit der Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung ab 1 Januar 2002 Schuldrechtsreform 2002 steht eine Falschlieferung einem Sachmangel 434 Abs 5 BGB gleich und fuhrt zur Gewahrleistung mit den in 437 BGB genannten Mangelanspruchen Das osterreichische Allgemeine Burgerliche Gesetzbuch hat diese Anderung nicht nachvollzogen so dass hier weiterhin zu unterscheiden ist Siehe auch BearbeitenLatein im RechtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Falschlieferung amp oldid 237139971