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Das Fahrpersonalrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften fur Fahrer im Strassentransport mit Fahrzeugen die zur Guter oder Personenbeforderung dienen Zum Fahrpersonalrecht zahlen im deutschen Recht das Arbeitszeitgesetz ArbZG das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstandigen Kraftfahrern KrFArbZG das Gesetz uber das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Strassenbahnen Fahrpersonalgesetz FPersG und die Verordnung zur Durchfuhrung des Fahrpersonalgesetzes Fahrpersonalverordnung FPersV Auf europaischer Ebene zahlen zu diesem Rechtsgebiet die Verordnung EG Nr 561 2006 1 die Verordnung EU Nr 165 2014 und das Europaische Ubereinkommen uber die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschaftigten Fahrpersonals AETR Abkommen Insbesondere werden fur die Fahrer in den jeweils zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften Arbeitszeiten Nachtarbeit Lenkzeiten Lenkdauer Ruhepausen Fahrtunterbrechungen sowie tagliche und wochentliche Ruhezeiten geregelt Tarifvertragliche Bestimmungen sowie Betriebs bzw Dienstvereinbarungen werden im Allgemeinen nicht zum Fahrpersonalrecht gezahlt Literatur BearbeitenChristoph Rang Lenk und Ruhezeiten im Strassenverkehr Fahrpersonalrecht und Arbeitszeitrecht 19 erw Aufl 2010 ISBN 978 3 574 23013 4Weblink BearbeitenKurzinformationen zum FahrpersonalrechtEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 561 2006 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrpersonalrecht amp oldid 222367318