www.wikidata.de-de.nina.az
Die deutsche Fahrpersonalverordnung FPersV die auf Grund von 2 Nr 3 FPersG Fahrpersonalgesetz erlassen wurde enthalt Regelungen fur den Bereich der Guterbeforderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulassigen Gesamtgewicht uber 2 8 t und bis zu 3 5 t sowie den Bereich der Personenbeforderung mit Fahrzeugen die fur die Beforderung von mehr als neun Personen geeignet sind und im Linienverkehr mit einer Linienlange bis zu 50 km eingesetzt sind Sie fullt damit eine Lucke die von dem in Deutschland ansonsten unmittelbar geltenden europaischen Recht 1 Die FPersV regelt insoweit die Lenk und Ruhezeiten im nationalen Bereich die Zertifizierungsinfrastruktur den Einsatz des Kontrollsystems nach EG Verordnungen und das zentrale Kontrollgeratkartenregister sie enthalt schliesslich mit Bussgeld bewehrte Ordnungswidrigkeitentatbestande BasisdatenTitel Verordnung zur Durchfuhrung des FahrpersonalgesetzesKurztitel FahrpersonalverordnungFruherer Titel Verordnung zur Durchfuhrung der Verordnung EWG Nr 543 69Abkurzung FPersVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerkehrsrechtFundstellennachweis 9231 8 3Ursprungliche Fassung vom 22 August 1969 BGBl I S 1307 ber S 1791 Inkrafttreten am 1 Oktober 1969bzw 1 Oktober 1970Letzte Neufassung vom 27 Juni 2005 BGBl I S 1882 Inkrafttreten derNeufassung am 2 Juli 2005Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 8 August 2017 BGBl I S 3158 Inkrafttreten derletzten Anderung 18 August 2017 Art 3 VO vom 8 August 2017 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Lenk und Ruhezeiten 1 1 Tageskontrollblatt 1 2 Aufzeichnungs und Archivierungspflichten 2 Einzelnachweise 3 Siehe auch 4 WeblinksLenk und Ruhezeiten BearbeitenTageskontrollblatt Bearbeiten Das Tageskontrollblatt auch sog Fahrtenbuch fur Lenk und Ruhezeiten genannt muss nach 1 Abs 6 FPersV als Personliches Kontrollbuch nach dem Muster des Anhangs zum Europaischen Ubereinkommen uber die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschaftigten Fahrpersonals AETR gefuhrt werden Fahrer von Fahrzeugen zur Guterbeforderung mit einem zulassigen Gesamtgewicht von mehr als 2 8 t bis zu 3 5 t mussen gem 1 FPersV fur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk und Ruhezeiten einhalten und mussen ein personliches Kontrollblatt fuhren Ist ein EG Kontrollgerat bzw ein Fahrtenschreiber Tachograph im Fahrzeug vorhanden dann muss dieser auch in diesen Fallen benutzt werden 1 Abs 7 FPersV Aufzeichnungs und Archivierungspflichten Bearbeiten Aufgrund dieser Verordnung mussen die Fahrer Aufzeichnungen uber die Lenkzeiten alle sonstigen Arbeitszeiten die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten anfertigen Soweit kein Kontrollgerat Tachograph im Fahrzeug verbaut ist genugt eine manuelle Aufzeichnung auf speziellen Tageskontrollblattern Wenn in dem Fahrzeug ein Kontrollgerat egal ob analog oder digital verbaut ist muss dieses verpflichtend benutzt werden Fur ein analoges Kontrollgerat sind entsprechende Schaublatter sog Tachoscheiben zu verwenden Fur die Bedienung des digitalen Kontrollgerates digitaler Tachograph sind Fahrerkarten erforderlich auf denen die erfassten Daten gespeichert werden Die manuellen Tageskontrollblatter und die Schaublatter des analogen Kontrollgerates muss der Unternehmer Arbeitgeber gemass 1 Abs 6 FPersV ein Jahr aufbewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bis zum 31 Marz des folgenden Kalenderjahres vernichten soweit dem nicht andere Aufbewahrungspflichten z B nach dem Arbeitszeitgesetz entgegenstehen Die zweijahrige Archivierungsfrist nach 2 Abs 5 FPersV a F fur Daten welche das digitale Kontrollgerat im gerateinternen Massenspeicher und auf der Fahrerkarte aufzeichnet ist am 31 Januar 2008 entfallen Eine Archivierungsfrist ist nicht mehr bestimmt Unverandert besteht fur den Unternehmer aber die Verpflichtung die Daten welche auf der Fahrerkarte gespeichert sind spatestens alle 28 Tage auszulesen und eine Sicherheitskopie im Betrieb abzuspeichern Er muss diese Daten uberprufen und bei Verstossen den Fahrer entsprechend unterrichten Die Daten welche im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerates gespeichert sind mussen spatestens alle 90 Tage kopiert und im Betrieb gespeichert werden Von den kopierten Daten muss des Weiteren eine Sicherungskopie auf einem gesonderten Datentrager angefertigt werden 2 Abs 5 FPersV Seit dem 31 Januar 2008 gibt es zudem die Verpflichtung des Unternehmens Daten uber von zustandigen Personen durchgefuhrte Kontrollen ein Jahr aufzubewahren 2a FPersV Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 561 2006 Verordnung EG Nr 2135 98 und Verordnung EWG Nr 3821 85 in der konsolidierten Fassung vom 11 April 2007Siehe auch BearbeitenLenk und Ruhezeiten AETR Abkommen TachographWeblinks BearbeitenText der Fahrpersonalverordnung Text des FahrpersonalgesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahrpersonalverordnung amp oldid 196656934